Vormundschaftsrecht

Hallo erstmal :smile:
Also: Person A und Person B haben eine erwachsene Tochter Person C.
Person A, also B’s Frau erleidet zwei Schlaganfälle (sie kann also nicht mehr sprechen, gehen etc.) und Person C wird als Vormund im Falle des Ablebens von Person B eingesetzt.Falls Person B nun vor A stirbt, welche Rechte hat Person B bezüglich des Erbes und auch rechtlich gesehen bezüglich anderer Entscheidungen (Umzug, Heimaufenthalt etc.)
Danke für eure Hilfe
Gruß Andreas

Hallo,

also irgendwie verstehe ich das nicht. Was will denn Person B für Rechte haben, wenn er der erste ist, der verstirbt.

Ist B jetzt der Betreuer von A?

Vielleicht nochmal genauer beschreiben.

Gruß Jeannette

Also: Person A und Person B haben eine erwachsene Tochter
Person C.
Person A, also B’s Frau erleidet zwei Schlaganfälle (sie kann
also nicht mehr sprechen, gehen etc.) und Person C wird als
Vormund im Falle des Ablebens von Person B eingesetzt.Falls
Person B nun vor A stirbt, welche Rechte hat Person B
bezüglich des Erbes und auch rechtlich gesehen bezüglich
anderer Entscheidungen (Umzug, Heimaufenthalt etc.)
Danke für eure Hilfe
Gruß Andreas

Hallo, hast Recht ich hab den fehler bemerkt,also hier die fehlerfreie Frage:
Person A (Ehefrau) und Person B (Ehemann) haben eine erwachsene Tochter Person C.

Person A, also B’s Frau erleidet zwei Schlaganfälle (sie kann
also nicht mehr sprechen, gehen etc.) und Person C wird als
Vormund im Falle des Ablebens von Person B (ihrem Vater) eingesetzt.Falls
Person B(ihr Vater) nun vor A (ihrer Mutter) stirbt, welche Rechte hat Person C (die Tochter)nun als Vormund bezüglich des Erbes (Auschluss ihrer Geschwister etc) und anderer rechtlicher Entscheidungen (Umzug, Heimaufenthalt etc.) Außerdem stellt sich die Frage muss Person C nach dem Ableben ihres Vater’s B, den Pflichtteil des Erbes ausbezahlen oder nicht?

Ich denke jetzt versteht man es besser.
Gruß Andreas

Hallo,

Falls Person B(ihr Vater) nun vor A (ihrer Mutter) stirbt, welche
Rechte hat Person C (die Tochter)nun als Vormund bezüglich des
Erbes (Auschluss ihrer Geschwister etc) und anderer
rechtlicher Entscheidungen (Umzug, Heimaufenthalt etc.)

Es kommt darauf an, ob C Erbe ist. Sollte kein Testament vorhanden sein, dann ist C Miterbe neben A. Leben weitere Geschwister von C dann sind auch diese Erben.

C muss als „Betreuerin“ das Erbe der A verzeichnen und beim Vormundschaftsgericht einreichen.

Bezüglich Umzug, Heimaufenthalt kommt es darauf an, ob C die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge inne hat, denn nur dann kann sie bestimmen, wo A leben soll. Das steht in dem Betreuerausweis.

Außerdem stellt sich die Frage muss Person C nach dem Ableben
ihres Vater’s B, den Pflichtteil des Erbes ausbezahlen oder
nicht?

Pflichtteil wird doch nur ausgezahlt, wenn ein Testament existiert. Also sollte es so sein, und A muss Pflichtteile ausbezahlen, dann ist das die Aufgabe von C als Betreuerin, sofern sie die Vermögenssorge inne hat.

Gruß Jeannette