Vornamen - inspirierte absolut theoretische Frage

Hallo,

durch untenstehende Frage mit dem Titel „Vornamen v. Kindern - was passiert, wenn…“ - besonders durch die Antwort von HeinzEric bin ich auf folgende Fragen gekommen:

1.) Wenn eine verheiratete frischgebackene Mutter in der Entbindungsklinik die Formulare für das Einwohnermeldeamt ausfüllt, darin für ihr soeben geborenes Kind ihren Wunschnamen einträgt, der Vater aber gegen genau diesen Wunschnamen Aversionen hätte… Hätte der Kindsvater irgendwelche Einspruchsmöglichkeiten?
(Sorry, mir ging´s so mit meiner Tochter: ich sitzt am frühen Vormittag nach der Entbindung über dem Formular, über den Namen für unsere Tochter waren wir uns einig, über die Schreibweise haben wir uns nie unterhalten. Aber beim Ausfüllen und Niederschreiben des Namens fällt einem auf, dass doch einige sinnvolle und durchaus übliche Schreibweisen existieren. - Nebenbei: Mein Mann hätte den Namen genauso geschrieben wie ich ihn eingetragen habe… UFFF!)

2.) Jetzt zitiere ich aus o.g. Antwort:

Dürfen mehrere Kinder eines Elternpaares den identischen Namen
haben?

Nein. Darüber gibts, glaube ich, auch schon eine
Gerichtsentscheidung. Denn das Recht, Kindern Vornamen zu
geben, ergibt sich zwar aus der Personensorge und ist
gesetzlich sonst nicht normiert. Aber der Vorname hat auch
eine gewissen Ordnungsfunktion. Jungen dürfen nur männliche
Vornamen und Mädchen nur weibliche Vornamen erteilt werden
(mit Ausnahme z. B. Maria als 2. Vorname für einen Jungen).
Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie, also mit den
gleichen Familiennamen, die gleichen Vornamen hätten, ginge
diese Ordnungsfunktion verloren.

Was wenn in zweiter Ehe (Stichwort Patchworkehe) aller Kinder den Familiennamen tragen sollen und sowohl Mama als auch Papa einen „Hans“ mitbringen?

Jaja, ich weiss, alles theoretisch. Würde mich trotzdem interessiern… :wink:

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen!

1.) Wenn eine verheiratete frischgebackene Mutter in der
Entbindungsklinik die Formulare für das Einwohnermeldeamt
ausfüllt, darin für ihr soeben geborenes Kind ihren
Wunschnamen einträgt, der Vater aber gegen genau diesen
Wunschnamen Aversionen hätte… Hätte der Kindsvater
irgendwelche Einspruchsmöglichkeiten?

Also, das Formular, dass die Mutter ausfüllt ist m.E.n. für das Standesamt. Die
Meldebehörde bekommt erst nach Geburtsbeurkundung durch den Standesbeamten von
der Geburt des Kindes aufgrund dessen Mitteilung Kenntnis. Denn erst mit der
Beurkundung erhält das Kind ja seinen Namen auch im Rechtsverkehr verbindlich
und nachweislich durch die Geburtsurkunde. Was anderes als Vor- und
Familiennamen sollte die Meldebehörde denn in den Meldedaten erfassen (mal
abgesehen von Geburtstag und -ort)? Und auch der Familienname des Kindes steht
mit der Geburt ja auch nicht immer gleich fest.
Bei der Beurkundung liegt auch das Problem deiner Frage. Solange die Geburt
noch nicht Beurkundung wurde, ist alles möglich; danach ist zivilrechtlich dann
allerdings nichts mehr möglich.
D.h. wenn der Vater unmittelbar nach der Geburt beim Standesamt geltend macht,
dass er mit dem Namen, den die Mutter in das Formular eingetragen hat, nicht
einverstanden ist, haben wir das Problem aus dem Thread von formica. Dann ist
der Vorname streitig und der Standesbeamte muss erst mal warten, dass die
Eltern sich einigen. Können sie keine Einigung erreichen, siehe dort…

(Sorry, mir ging´s so mit meiner Tochter: ich sitzt am frühen
Vormittag nach der Entbindung über dem Formular, über den
Namen für unsere Tochter waren wir uns einig, über die
Schreibweise haben wir uns nie unterhalten. Aber beim
Ausfüllen und Niederschreiben des Namens fällt einem auf, dass
doch einige sinnvolle und durchaus übliche Schreibweisen
existieren. - Nebenbei: Mein Mann hätte den Namen genauso
geschrieben wie ich ihn eingetragen habe… UFFF!)

Naja, über die Schreibweise kann man sich streiten. Manche Eltern wollen ihrem
Kind einen modernen Vornamen geben, der aber doch deutsch geschrieben werden
soll, und wählen dann - Jackline (rolleyes).

Stichwort: Ordnungsfunktion

Was wenn in zweiter Ehe (Stichwort Patchworkehe) aller Kinder
den Familiennamen tragen sollen und sowohl Mama als auch Papa
einen „Hans“ mitbringen?

Ich glaube, du meinst Patchworkfamilie. Denn die Ehe ist immer Patchwork, die
gleichgeschlechtliche Varinate heißt Lebenspartnerschaft. :wink:
Zur Frage: Es gibt also einen Ehenamen in der neuen Ehe, den eines der beiden
Hansis ja schon trägt, und der andere wird in den Ehenamen einbenannt, richtig?
Bei der Einbenennung spielt es ja keine Rolle, welchen Vornamen
das Kind trägt. In diesem Fall kann es dann wirklich zwei Hans Patchwork in
einer Familie geben.

Jaja, ich weiss, alles theoretisch. Würde mich trotzdem interessiern… :wink:

Du glaubst nicht, welche Probleme die Praxis mit sich bringen kann. (UFFF!)
Gruß HeinzEric