Hallo,
durch untenstehende Frage mit dem Titel „Vornamen v. Kindern - was passiert, wenn…“ - besonders durch die Antwort von HeinzEric bin ich auf folgende Fragen gekommen:
1.) Wenn eine verheiratete frischgebackene Mutter in der Entbindungsklinik die Formulare für das Einwohnermeldeamt ausfüllt, darin für ihr soeben geborenes Kind ihren Wunschnamen einträgt, der Vater aber gegen genau diesen Wunschnamen Aversionen hätte… Hätte der Kindsvater irgendwelche Einspruchsmöglichkeiten?
(Sorry, mir ging´s so mit meiner Tochter: ich sitzt am frühen Vormittag nach der Entbindung über dem Formular, über den Namen für unsere Tochter waren wir uns einig, über die Schreibweise haben wir uns nie unterhalten. Aber beim Ausfüllen und Niederschreiben des Namens fällt einem auf, dass doch einige sinnvolle und durchaus übliche Schreibweisen existieren. - Nebenbei: Mein Mann hätte den Namen genauso geschrieben wie ich ihn eingetragen habe… UFFF!)
2.) Jetzt zitiere ich aus o.g. Antwort:
Dürfen mehrere Kinder eines Elternpaares den identischen Namen
haben?Nein. Darüber gibts, glaube ich, auch schon eine
Gerichtsentscheidung. Denn das Recht, Kindern Vornamen zu
geben, ergibt sich zwar aus der Personensorge und ist
gesetzlich sonst nicht normiert. Aber der Vorname hat auch
eine gewissen Ordnungsfunktion. Jungen dürfen nur männliche
Vornamen und Mädchen nur weibliche Vornamen erteilt werden
(mit Ausnahme z. B. Maria als 2. Vorname für einen Jungen).
Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie, also mit den
gleichen Familiennamen, die gleichen Vornamen hätten, ginge
diese Ordnungsfunktion verloren.
Was wenn in zweiter Ehe (Stichwort Patchworkehe) aller Kinder den Familiennamen tragen sollen und sowohl Mama als auch Papa einen „Hans“ mitbringen?
Jaja, ich weiss, alles theoretisch. Würde mich trotzdem interessiern… 
Grüße von
Tinchen