Angenommen, es kommt im Dezember diesen Jahres ein Baby zur Welt.
Die Eltern geben dem Kind zwei Vornamen: bsp. Hans und Jacob.
Werden zwingend beide Vornamen auf amtlichen (Versicherungn, Ausweise) und *alltagsamtlichen* (Schulzeugnisse, Kaufverträge, Zeitungsabonnements) Papieren auftauchen?
Haben die Eltern die Möglichkeit einen Namen als *wichtiger* einzustufen, so dass der andere Name zwar auf Ausweisen nicht jedoch in Kaufverträgen und auf Schulanmeldungen und Zeunissen auftaucht.
Danke im Vorraus
Nicolle