Vornamensänderung

Hallo,

wenn du den Namen geändert hast, dann ist das dein amtlicher Name. Wenn du noch andere Namen haben willst, dann gehe wieder in dein Heimatland und ändere ihn nochmals. Evtl. Nachteile des ursprünglichen Namens (wie z.B. Ausschreibungen im SIS) musst du so oder so in Kauf nehmen.

Gruss

Iru

Danke erstmals.

Aber die Möglichkeit hier einen doppelten zu führen geht nicht??

Nun noch die große Frage, okay ich fliege runter nehme meinen alten Vornamen als 2. Vornamen…so wie sieht es aus darf ich dann diesen
bei meinem Arbeitgeber beibehalten? Oder muss der dann doppelt sein?
Im Grunde wäre es ja dann fast das selbe. Immerhin hätte ich die Zuordnung bei meinen Urkunden und Zeugnissen einigermaßen.

Also worauf ich hinaus will ist, das bei meinem Arbeitgeber der Rest ist wurscht den alten Vornamen beibehalte! Aus wohl logischen Gründen…

Gegenfrage
Hallo
Warum in Gottes Namen ändert man seinen Vornamen, um dann doch lieber den alten Namen weiterhin nutzen zu wollen?

Den Rest verkneife ich mir.

Ralf

Leider gibt es immer plausible Gründe. Da ich es aus privaten gemacht habe und diese nicht nennen möchte, bleibt Ihnen halt nur mich zu verspotten. Nun ja. Aber dennoch bleibt die Frage wie behalte ich meinen alten Namen am Arbeitsplatz??

na dann…
Hallo
Natürlich gibt es ausreichend Gründe dafür, seinen namen zu ändern. Dessen bin ich mir schon bewusst. Aber ich frage mich, welchen Sinn es macht, den alten Namen dann doch lieber weiterzuführen, als mit dem neuen Namen einen Neustart zu beginnen.

Und was die Zeugnisse und Urkunden betrifft. Auch hier müsste der neue Namen eingetragen werden. Welchen Sinn macht es, wenn ich eine Urkunde vorlege, die auf Lisa Meier lautet, aber in meinem Pass Maria Meier steht.

Und was deinen Arbeitsplatz betrifft: Die Kollegen werden dich, solange du nichts dagegen hast, respektive du es wünschst, auch weiterhin Lisa nennen. Nur offiziell werden deine Personalakten-Daten auch in Maria umgeändert werden MÜSSEN!
Schließlich will ja die Maria die Steuern bezahlen und nicht mehr die Lisa.

Von daher ist dein Anliegen ziemlich wirr, und das hat mit verspotten rein gar nichts zu tun. Du musst wissen was du willst, beides geht eben nicht. Vor allem, wenn die Behörden oder Dokumente ins Spiel kommen.

Ralf

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So Danke erstmals,

sicherlich bin ich mir bewusst was das für ein Aufwand ist.
Dein Beispiel mit Lisa und Maria ist gut.
Wenn ich denn mit Lisa Maria in den Ämtern stehe? könnte ich doch
bei der Arbeit als Maria bleiben um die Email Adresse zu behalten? und eben Dinge in denen mein Vorname erwähnt wird. Was steuerlich ist ist mir egal Kann ruhig Lisa Maria stehen.
Fakt ist ich möchte mein „Gesicht“ in der Firma nicht verlieren…
Ich bin leider nicht ein einfacher Arbeiter, das macht das ganze noch schwiereiger. Tja und eben wenn in der Urkunde Maria X steht und ich jetzt Lisa Maria X heiße, ist das auch noch eher nachvollziehbar.
Das ist eigentlich das, worauf ich hinaus möchte.

Dann ist doch alles geklärt
Hallo
Wenn es dir nur um das Zwischenmenschliche geht, habe ich dir geschrieben, dass dich deine Kollegen doch weiterhin mit deinem alten Namen ansprechen dürfen/ können.
Aber alles was „offiziell“ ist, geht eben nicht. Dein Arbeitgeger muss die Daten ändern und wir das auch tun, nicht zuletzt auch in deinem Interesse.

Ralf

Das ist ja auch alles richtig was sie sagen.
Also das heißt nicht mal ein doppel Name kann mir hir weiter helfen?
Also 1. ist der neue Name und der alte eben der 2. ? Ich weiß ja nicht wie das ist mit leute die einen doppel namen haben? Oder sich einen 2. nehmen. die möglichkeit muss doch irgendwie bestehen steuerlich so zu bleiben oder eben mit doppelnamen. Ich habe ja eine steuernummer und rentennummer…

Verstehe ich nicht
Hallo,

ich verstehe nicht, warum man seinen Namen ändern lässt, dann aber nicht mit diesem angesprochen werden möchte…

Nur Behörden gegenüber muss man mit seinem „echten“ Namen auftreten. Ansonsten kann man auch als Daisy Duck oder Monika Mustermann auftreten und sogar wirksam Verträge schließen (solange das nicht in betrügerischer Absicht geschieht).

Klingt nach „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“…

S.J.

Hallo !

Der Vorname war so schlimm und führte zu Hohn und Spott,er wurde geändert und nun heisst man eben amtlich so,wie man es sich selbst ausgesucht hatte.
Gut.

Wie um Himmelswillen kommt man auf die Idee,sich teilweise offiziell wieder dem alten,abgelegtem Namen zu bedienen. Wegen einer e-mail-Adresse ? Wegen der Firma ?
Lächerlich !

Wo war man den Hohn und Spott ausgesetzt,in der Firma,privat ?

Führt man nun privat den einen Namen und im Betrieb den anderen,warum führt der dort nicht zu den schlimmen Problemen,die es einem unmöglich machten,den Namen zu behalten ?
Ein Betrieb mit Landsleuten,die bei dem bekannten Namen aus der Heimat nichts auffälliges oder abfälliges verbinden ?

Mit wem hatte man den da die Probleme ? Im Alltag doch nicht,denn wie sollten die nun weg sein,niemand weiss,das Du nun anders heisst.
Und die die es wissen,kennen auch noch den alten Namen.
Du hast den neuen Namen doch nicht groß vorn und hinten an der Kleidung dran ?
Nur bei neuen Bekannten wäre es von vorneherein unproblematisch,sie kennen nur den neuen Namen.

Wie gesagt,ich verstehe nicht das Problem.
Aber da werde ich wohl nicht allein damit sein.

MfG
duck313

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Wie recht du hast!
Hallo duck313

Wie gesagt,ich verstehe nicht das Problem.
Aber da werde ich wohl nicht allein damit sein.

Des Weiteren ohne Worte :wink:

Ralf

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Hallo Dalmacija,

wie beschrieben ging doch die Umschreibung des Vornamens recht flott.
Wenn es dennoch Probleme gibt,Rücksprache mit dem Standesamt halten.
Der jeweilige Beamte dürfte deine Fragen diesbezüglich kommpetenter
beantworten als wir es können.(Es sei denn wir haben einen solchen unter unseren Experten)

LG Bollfried

PS:Einen Beitrag über das Warum,Weshalb und Wieso war nicht angefragt.

Leute Leute Leute, mal langsam.

Wie gesagt mein Problem ist ein ganz anderes! Ich könnte das natürlich hier offenbaren, dann würde es Ihnen alle schimmern.
Um es aber etwas einzugrenzen, ich muss leider meinen Vornamen wechseln, wie gesagt aus gewissen Gründen (keine kriminellen oder was weiß ich was) So Punkt. Allerdings möchte ich ganz einfach steuerlich, bzw. am Arbeitsplatz den alten irgendwie beibehalten.
Ich möchte meiner Firma keine Umstände machen mit den ganzen Umstellungen, abe auch mir selbst das ich bei kunden und überall wo ich so bekannt bin es auch bleibe. Falls dies möglich wäre. Sondergenehmigung? Oder wie schon beschrieben mit dem Doppelnamen, damit ich evtl. beide führen darf/kann.Ich persönlich sehe da kein Problem es so zu gestalten. Aber sieht es das Amt auch so? Geht das irgendwie? Das ist die Frage. Ich möchte es einfach so versuchen, falls nicht muss ich wohl in den „sauren“ Apfel beissen. Ich weiß nicht wie das ist mit Personen die einen Doppelten Namen haben…
Verstehen müssen Sie trotzdem nichts. Es geht alleine um den Aspekt ist das möglich?

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Hallo,

es gibt nur eins, entweder alle Namen oder nur einen. „Mischbenamung“, je nach Bedarf, gibt es nicht. Punkt.

Du musst bedenken, das der Namen nicht einfach schmückendes Beiwerk ist, sondern ein Identifikationsmittel, das nicht so ohne Weiteres geändert wird (es sei denn in manchen Balkanstaaten, wo man gegen eine Gebühr von ca. 100 € seinen Namen ganz schnell und legal wechseln kann).

Gruss

Iru

Was denn nun?
Hallo.

habe küzrlich meinen Vornamen ändern lassen

Ist die Änderung nun schon vollzogen oder hat man nur schon die Genehmigung zur Namensänderung bekommen?

gibt es eine Möglichkeit meinen alten Vornamen als 2. Namen beizubehalten?

Also, wenn die Änderung bereits vollzogen wurde, wie du oben dem Wortlaut nach schreibst, dann wäre es ja nicht so, dass du deinen alten Namen beibehalten willst, sondern du willst ihn wiederhaben und zwar in der Form der Beifügung zum neuen Namen.
In diesem Fall schätze ich die Chancen für die behördliche Bewilligung einer Wiederhinzufügung als eher schlecht ein. Schließlich hättest du dir das ja auch früher überlegen können.

Oder aber du hast dich oben falsch ausgedrückt, und bislang nur die Genehmigung zur Namensänderung bekommen. Und jetzt willst du wissen, ob du als neuen Vornamen einen wählen darfst, der z.B. als zweiter Vorname auch deinen bisherigen Namen enthält.

Also was nun?

Des weiteren scheinst du noch zwei Sachen durcheinander zu bringen, nämlich was für ein Name behördlich verwendet werden muss, also auf amtlichen Dokumenten, wie z.B. Ausweis, Führerschein, Steuerunterlagen etc., und was für einer auf sonstigen Dokumenten wie Arbeits- oder sonstigen (privat)rechtlichen Verträgen! Dazu hat S.J. ja schon was geschrieben: /t/vornamensaenderung–2/6810338/12

Um beim Arbeitgeber zumindest weiterhin so genannt zu werden.

Wie man sich nennen lässt, ist jedem völlig freigestellt! Du könntest dich „Frau Schnurzelpurz“ von deinen Kollegen nennen lassen und kein Gesetz der Welt wäre tangiert…

Oder beziehst du dich auf schriftliche Unterlagen seitens des AGs? (Das nehme ich ja fast an, aber bitte drücke dich zukünftig präziser aus, wenn du gescheite Antworten haben willst!) Solange es nicht um öffentlich-rechtliche Dinge geht (z.B. Lohnsteuer, Sozialversicherung), hat S.J. die Antwort gegeben.

Grüße, Cornetto

Genau das wollte ich wissen, also Mischbenamung wäre doch ok.
Bei der Firma, müsste ich doch dann vermutlich nicht viel ändern!
Immerhin taucht ja mein Geburtsname auf. Letztendlich will ich es doch einfach 2 Parteien recht machen…
Okay d.h. ich muss nochmal „ran“ oder kann ich hier trotz Nicht Deutscher, noch den alten beibehalten als 2. Namen…?

Genau manche Balkanstaaten…aber die haben genauso Gesetze und Verordnungen. So einfach geht das dann natürlich auch nicht. Und das Geld ist keine Aussage wie „locker“ das geht. Übrigens es waren 20 Euro umgerechnet, aber dort sind die Beamten auch nicht so teuer wie in Deutschland! Viel hat das ja mit dem was zu tun!

Hallo nochmal.
Habe mich ein wenig schlauer gemacht!
Es ist tatsächlich so, dass man mehrere Vornamen haben darf.
Nehmen wir an Thomas Markus. Entscheidend ist, dass man nicht
Thomas-Markus eingetragen haben darf. Hier macht der Bindestrich sozusagen einen Namen daraus!
Der Erstname ist entscheidend was evtl. im Pass, Führerschein etc. steht. Geburtsurukunde, Heiratsurkunde und andere wichtige Dokumente
steht der Volle Name. Der 2. Name in meinem Falle der Rufname (was es nicht mehr so in der Form gibt) darf legal verwendet werden. Also ich darf so unterschreiben und mich auch kenntlich geben. Was meine Firma anbetrifft. Ich meine es gibt doch bestimmt Leute die 2 Vornamen oder gar mehr haben und sich den „besseren“ aussuchen…

Lieg ich da falsch??

nicht so einfach?
Hallo,

Genau manche Balkanstaaten…aber die haben genauso Gesetze
und Verordnungen. So einfach geht das dann natürlich auch
nicht.

oh doch, so einfach geht es. In Albanien z.B. kostet es rund 100 €. Die Namensänderung geht schnell und unkompliziert. Aufgrund der Einfachheit wird es vorzugsweise von aus dem Schengenraum abgeschobenen Ausländern genutzt in der (trügerischen) Hoffnung, dass man dann problemlos reisen kann.

Gruss

Iru

Nun gut ich bin weder Albaner noch sonst was.
Eigentlich gar in Deutschland geboren!
Ich habe keine Hoffnung irgendwo zu reisen noch sonst irgendwelche
Absichten noch Machenschaften.

Wie gesagt ich möchte es 2 Parteien recht machen. Das ist mir wichtig. Alles andere ist egal. Und wenn es auf diesem Wege geht mit 2 Vornamen, dann ist das auch ok so. Es haben zig Millionen andere Leute mehrere Namen, auch Künstler, Schauspieler und viele mehr.
Womit dürfen die es rechtfertigen?
Bitte deswegen keine Vergleiche mit Albanien bzw. Absichten irgendwelcher Leute oder ähnlichem.

Schließich werden wir ja 2013 neues EU Mitglied.

Also mit 2 Vornamen dürfte das wohl gehen.

…na dann wart erst mal
Hallo ralf.surer

Und was die Zeugnisse und Urkunden betrifft. Auch hier müsste
der neue Namen eingetragen werden. Welchen Sinn macht es, wenn
ich eine Urkunde vorlege, die auf Lisa Meier lautet, aber in
meinem Pass Maria Meier steht.

So ist es aber. Sinn oder Unsinn. Wenn der Fragesteller später als Erwachsener seinen Namen änderte, heißt dies nicht, dass er zuvor erhaltene Dokumente (nicht amtliche), also Schul- oder auch Arbeitgeberzeugnisse umgeschriben bekommt. Dies wäre auch gar nicht zulässig. Denn wenn früher einmal Michaela Muster zur Arbeit ging beim AG1 und dann aber durch medizinischen Umbau Michael Muster wird, behät sie oder inzwischen er, das alte zeugnis so wie es geschrieben war. Die Variante, dass AG1 inzwischen nicht mehr existiert, und es sowieso nicht ginge, lass ich mal gleich weg.

Es bliebe noch die Möglichkeit eines Berufsnamen. Der ist frei wählbar. Jedoch muss der AG mitspielen. Üblich ist das z.B. in Callcentern.

MfG