Was denn nun?
Hallo.
habe küzrlich meinen Vornamen ändern lassen
Ist die Änderung nun schon vollzogen oder hat man nur schon die Genehmigung zur Namensänderung bekommen?
gibt es eine Möglichkeit meinen alten Vornamen als 2. Namen beizubehalten?
Also, wenn die Änderung bereits vollzogen wurde, wie du oben dem Wortlaut nach schreibst, dann wäre es ja nicht so, dass du deinen alten Namen beibehalten willst, sondern du willst ihn wiederhaben und zwar in der Form der Beifügung zum neuen Namen.
In diesem Fall schätze ich die Chancen für die behördliche Bewilligung einer Wiederhinzufügung als eher schlecht ein. Schließlich hättest du dir das ja auch früher überlegen können.
Oder aber du hast dich oben falsch ausgedrückt, und bislang nur die Genehmigung zur Namensänderung bekommen. Und jetzt willst du wissen, ob du als neuen Vornamen einen wählen darfst, der z.B. als zweiter Vorname auch deinen bisherigen Namen enthält.
Also was nun?
Des weiteren scheinst du noch zwei Sachen durcheinander zu bringen, nämlich was für ein Name behördlich verwendet werden muss, also auf amtlichen Dokumenten, wie z.B. Ausweis, Führerschein, Steuerunterlagen etc., und was für einer auf sonstigen Dokumenten wie Arbeits- oder sonstigen (privat)rechtlichen Verträgen! Dazu hat S.J. ja schon was geschrieben: /t/vornamensaenderung–2/6810338/12
Um beim Arbeitgeber zumindest weiterhin so genannt zu werden.
Wie man sich nennen lässt, ist jedem völlig freigestellt! Du könntest dich „Frau Schnurzelpurz“ von deinen Kollegen nennen lassen und kein Gesetz der Welt wäre tangiert…
Oder beziehst du dich auf schriftliche Unterlagen seitens des AGs? (Das nehme ich ja fast an, aber bitte drücke dich zukünftig präziser aus, wenn du gescheite Antworten haben willst!) Solange es nicht um öffentlich-rechtliche Dinge geht (z.B. Lohnsteuer, Sozialversicherung), hat S.J. die Antwort gegeben.
Grüße, Cornetto