Vornamensänderung

…na dann wart erst mal
Hallo ralf.surer

Und was die Zeugnisse und Urkunden betrifft. Auch hier müsste
der neue Namen eingetragen werden. Welchen Sinn macht es, wenn
ich eine Urkunde vorlege, die auf Lisa Meier lautet, aber in
meinem Pass Maria Meier steht.

So ist es aber. Sinn oder Unsinn. Wenn der Fragesteller später als Erwachsener seinen Namen änderte, heißt dies nicht, dass er zuvor erhaltene Dokumente (nicht amtliche), also Schul- oder auch Arbeitgeberzeugnisse umgeschriben bekommt. Dies wäre auch gar nicht zulässig. Denn wenn früher einmal Michaela Muster zur Arbeit ging beim AG1 und dann aber durch medizinischen Umbau Michael Muster wird, behät sie oder inzwischen er, das alte zeugnis so wie es geschrieben war. Die Variante, dass AG1 inzwischen nicht mehr existiert, und es sowieso nicht ginge, lass ich mal gleich weg.

Es bliebe noch die Möglichkeit eines Berufsnamen. Der ist frei wählbar. Jedoch muss der AG mitspielen. Üblich ist das z.B. in Callcentern.

MfG