Vornamensänderung - Eine Frage

Hallo
Eine Freundin von mir Trägt einen 2. unmöglichen Vornamen, für den sie ihr ganzes Leben in der Gesellschaft schon verspottet wird, und möchte diesen nun ändern lassen.

Wir wissen unterwelchen vorraussetzungen eine Namensänderung möglich ist, und wir sind uns recht sicher das dem stattgegeben würde.

Einzigste Sorge die sie nun hat,ist nur das sie evtl ihre Familie enttauschen würde, daher die Frage:
Weiss jemand ob in so einem Fall ihre Eltern ( sie ist volljährig, mitte 30) dadrüber einen Bescheid bekommen würden?

Vielen Dank

HAllo, da sie über 18 ist und das ganze alleine anleiert würden die Eltern darüber keinen Bescheid bekommen. Wieso auch? Es sei denn sie gucken danach mal in den Ausweis oder wo er noch so drinsteht.

Allerdings frag ich mich, weshalb sie den Namen nicht einfach unter den Tisch fallen lässt, ich hab auch einen 2. Vornamen, aber den weiß kaum einer. Sowas muss man ja nicht jedem unter die Nase binden. Wobei es bei mir nicht an dem Namen an sich liegt, sondern schlicht weil es zu lang wird. Er steht im Ausweis, aber das wars auch schon.

Gruß Susanne

Naja, ich sehe täglich viele Ausweise und kann mir vorstellen, daß es nicht wirklich schön für diese Person ist, wenn man in den Urlaub fliegt und seinen Ausweis auf den Tisch legt, auf dem als zweiter Name so ein Scheiß wie „Hitlerriege“ steht. (Den Ausweis habe ich selbst gesehen und das ist echt einer der ungewöhnlichsten Namen, die ich je gesehen habe.)

Also die gute Frau hatte im Ausweis stehen:
Nachname: [gelöscht]*
Vornamen: [D. M.]* Hitlerriege

*) MOD: Name aus Datenschutzgründen editiert ([kursiv])

Hallo,

  1. diesen zweiten (bzw. dritten) Vornamen würde ich auch andern lassen.
  2. an die Eltern ergeht seitens des Amtes keine Mitteilung.
  3. Was in der Geburtsurkunde steht, bleibt meines Wissens erhalten. Die braucht man aber relativ selten.

Kleiner Zusatz:
Mein Mitgefühl für Deine Bekannte, die ihrer Familie nicht vermitteln kann, dass einer ihrer Vornamen unsäglich und geradezu imageschädlich ist. Offenbar finden die Angehörigen diesen Einfall mit diesem abstrusen Namen noch heute völlig in Ordnung???

Viele Grüße
Maralena

Hallo, nach der Namensänderung kann man mit der Namensänderungsurkunde auch eine neue Geburtsurkunde beantragen. Da bleibt nichts von über ausser einem Eintrag beim Standesamt.
Danach wird aber jede Abschrift nach der neuen Geburtsurkunde gemacht, und die kann jeder einfordern, der in direkter Linie verwandt ist, zB. Kind/ Enkel/GEschwister/Eltern als Familienforscher oder weil man eine Geburtsurkunde für irgendwas benötigt (zB. zum NAchweis der Kinderzahl bei Rentenbeantragung oä.) und nicht mehr auf eine alte zurückgreifen kann.
Also ist es vielleicht in diesem Fall ganz sinnvoll die Geburtsurkunde so zu belassen und lediglich Ausweis/Führerschein/Sozialversicherungsausweis und wo es sonst noch stört ändern zu lassen.
Gruß Susanne

Hallo,

eine Arbeitskollegin von mir wollte ihren Namen auch ändern lassen. Das wäre wohl aber sehr teuer gewordne. Sie hat also nur im Personalausweiß unter „Künstler/ Ordensnamen“ einen neuen Namen eintragen lassen. Zwar blieb in der Geburturkunde der alte Name erhalten, aber sie ließ sich mit dem „Künstlernamen“ ansprechen und hat viel Geld gesparrt.

Gruß