ich habe vor im kommenden Wintersemester zu studieren. Davor –so hieß es- solle man 6 Wochen Praktikum machen, da während des Grundstudiums kaum Zeit dafür bliebe. Jetzt habe ich Anfang des Monats mein Praktikum schon angefangen. Muss ich erst alles vom Praktikantenamt genehmigen lassen oder reicht es, wenn ich die Bescheinigung dort im Oktober oder November abgebe? Muss ich sonst noch irgendwas beachten? Bekommt man für das Vorpraktikum BafÖG? ( Es gehört ja zu Studium dazu ).
Bin ich dann ab 1.10. Student oder erst ab dem allg. Vorlesungsbeginn am 18.10.2004?
alles weiß ich auch nicht, aber ich versuche mal, ein paar Antworten zu geben
=> Bafög gibt es bei uns nur gegen Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung. Heißt: wer nicht eingeschrieben ist, ist nicht Student und hat damit auch keinen Anspruch auf Bafög. Allerdings weiß ich nicht, ob das zentral geregelt ist oder ob das jede Uni selber entscheiden kann. Im Zweifelsfall beim örtlichen Bafög-Amt anrufen, die können Auskunft geben.
=> Bescheinigung: wenn du ganz sicher gehen willst, frag bei der entsprechenden Fakultät / dem zuständigen Berater nach, auf welche Art und Weise sie das Praktikum gerne bescheinigt hätten. Professoren sind ja manchmal recht eigen. Nichts ist ärgerlicher als ein absolviertes Praktikum, das nicht anerkannt wird, weil die Bescheinigung nicht „richtig“ ist. Normalerweise müsste aber der ganz normale Wisch („Hiermit bestätigen wir, dass xy in der Zeit vom …“) ausreichen.
=> bei allen Fragen und Unsicherheiten ist es immer am sinnvollsten, direkt bei der Uni nachzufragen. Es gibt eben keine einheitlichen Regelungen, noch nicht mal innerhalb eines Studiengangs oder innerhalb einer Uni. Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass Professoren solche Fragen sehr gerne per Email beantworten. Das kostet sowohl dich als auch den Prof dann nicht mehr Zeit als unbedingt nötig und hat außerdem den entscheidenen Vorteil, dass man es schriftlich hat, also nochmal nachlesen kann. Grundsätzlich gilt: keine Scheu vor den hohen Tieren! Das sind nämlich auch nur Menschen und sie werden unter anderem dafür bezahlt, dass sie deine Fragen beantworten.
=> Praktikumsamt?! Sowas gibt’s bei uns nicht. Das muss aber nichts heißen…
=> Student ist man meines Wissens immer ab Beginn des Semesters, also ab dem 01.10. Die zwei Wochen bis zum 18.10. sind ja nicht „Ferien“, sondern „vorlesungsfreie Zeit“ (=> das solltest du dir schon mal merken ))))
am besten ist, Du schaust auf der HP Deiner Uni nach. In den Praktikumsrichtlinien steht immer alles ganz genau drin (was Du zu tun hast während des Praktikums und wie lange, …). Nur wenn Du was anders machen willst, als dort als Standard-Vorpraktikum vorgesehen ist, solltest Du das Praktikantenamt kontaktieren. Wichtig ist vor allem auch, wie der Nachweis des Praktikums auszusehen hat. Üblich sind Tagesberichte in einem bestimmten Formblatt. Darüber hinaus müssen meist noch einzelne Themen des Praktikums genauer beschrieben werden (mit Zeichnung).
Genaues findest Du aber, wie gesagt, in den Praktikumsrichtlinien.
Grüße und viel Erfolg beim Studium, Nina
P.S. diese Art Vorpraktikum gibt es an sehr vielen Unis in den Ingenieurwissenschaften.
kleine Ergaenzung
Stimme meinem Vorredner in allen Punkten zu.
Moechte nur noch ergaenzen dass unser Praktikantenamt (bei uns gibt es sowas da wir eine FH sind) auch auf Emails am schnellsten reagiert.
Aber Achtung, momentan sind zumindest an der FH Semesterferien und die Aemter deshalb nur sehr duerftig besetzt. Kann also durchaus sein dass du 2 Wochen auf eine Antwort warten muss.
Ansonsten schau auch mal auf die HP der Uni/FH. Oft gibt es dort sowas wie FAQ wo man Antworten auf solche Fragen findet.