Jemand möchte im September sein Studium aufnehmen und würde vorher 3 Monate ein Vorpraktikum leisten, was eine Studiumsvoraussetzung wäre.
Vom dortigen Arbeitgeber würde er kein Entgelt beziehen. Müsste aber der Arbeitgeber ihn nicht trotzdem (auch mit 0 Entgelt)z.B. bei der Krankenkasse melden oder Unfallversicherung oder oder oder. Meine nicht, dass der Student dadurch einen Krankenversicherungsschutz hätte, aber kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass Jemand wo arbeitet, aber das niergendwo gemeldet werden soll.
"Werden die Praktika vor oder nach einem Studium absolviert, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung zu unterscheiden, ob der Praktikant eine Entgeltzahlung erhält oder nicht.
Personen, die ein vorgeschriebenes Vorpraktikum (als Voraussetzung für das Studium) oder ein Nachpraktikum (im Anschluss an das Studium) absolvieren, unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Die Dauer des Praktikums ist in diesem Zusammenhang im Übrigen unerheblich. In diesen Fällen ist der Praktikant für seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst verantwortlich. Die Höhe der Beiträge entspricht denen zur Kranken-/Pflegeversicherung der Studenten. Besteht eine Familienversicherung, so geht diese der Versicherung als Praktikant vor. Der Praktikant braucht dann keine eigenen Beiträge zu entrichten. Wird Arbeitsentgelt gezahlt, besteht ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Allerdings ist in diesem Fall der Arbeitgeber für die Beiträge (wie bei Auszubildenden) zuständig.
Während eines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums besteht – unabhängig vom Arbeitsentgelt – Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Sofern dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, werden Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 1 % der monatlichen Bezugsgröße (2010 = 25,55 Euro in den alten beziehungsweise 21,70 Euro in den neuen Bundesländern) berechnet."
Ich gehe davon aus, dass dieser Praktikant vom Arbeitgeber noch gemeldet wird!!! Wenn er dies aber nicht tun würde, was für Nachteile könnten dem Praktikanten dadurch entstehen??? In diesem Beispiel würde der Student bei seinen Eltern wohnen und wäre familienversichert. Würde das theoretisch überhaupt auffallen, wenn der Arbeitgeber hier verpennt??? Wer überprüft denn soetwas? Die Krankenkassen oder ein externer anderer Betriebsprüfer z.B. die Rentenversicherung?
Nachteile könnten doch sein, dass es Probleme gibt, wenn der Praktikant einen Arbeitsunfall erleidet, oder? Ein anderes Problem (könnte ich mir vorstellen) ist, dass diese Zeiten doch zu den Antwartschaftszeiten für die spätere Rente mitgezählt werden, oder?