Vorrang auf der Strasse: Fußgänger oder Auto?

Hi,
darf ein Fußgänger eine Strasse an beliebiger Stelle überqueren solange sich keine Überweg (Ampel/Zebrastreifen) in unmittelbarer (?m) Nähe befindet? Hat er dann Vorrang vor den Autofahrern? Ist das abhängig von der Breite der Strasse? Also auf einer einspurigen Wohnstrasse ja, auf einer 2x3=6-spurigen Hauptverkehststrasse nein und bei einer Autobahn erst recht nicht?

Es geht mir nicht darum, dass der virtuelle Fußgänger gar mit Vorsatz „vors Auto springt“, sondern er überquere die erst freie Strasse bis es zu der o.g. Vorrangsituation kommt.

Vielen Dank für Antworten, gerne auch mit Link/Quelle zum nachlesen.

J~

Moin, J~,

in Zweifelfällen hilft die StVO:

_§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird._
Darüber hinaus sehe ich keinerlei vorbeugenden Regelungsbedarf.

Gruß Ralf

Hi,

der Fußgänger darf überqueren, aber Autos haben eindeutig Vorrang.

Trotzdem „darf“ ein Autofahrer den FG natürlich nicht einfach überfahren.

Grüße, M

wo?
Hallo!

der Fußgänger darf überqueren, aber Autos haben eindeutig
Vorrang.

Wo ist das so geregelt?

Gruß
Paul

Hallo!

darf ein Fußgänger eine Strasse an beliebiger Stelle
überqueren solange sich keine Überweg (Ampel/Zebrastreifen) in
unmittelbarer (?m) Nähe befindet?

Ja, § 25 Abs. 3 StVO. Allerdings ist, „wenn der Verkehr es erfordert“, zunächst eine Kreuzung oder Einmündung zu suchen.

Hat er dann Vorrang vor den
Autofahrern?

Als Radfahrer und Radwegbenutzer, dem täglich zehn Vollidioten vors Visier taumeln, bin ich fast gewillt zu sagen: Leider ja. Die Autofahrer dürfen „ihr“ Territorium nicht mit Gewalt verteidigen. Wenn erst mal so ein Depp auf der Straße steht, hat man notfalls anzuhalten und darf auch nur hinter ihm weiter fahren.

Ist das abhängig von der Breite der Strasse?

Nein.

Also
auf einer einspurigen Wohnstrasse ja, auf einer 2x3=6-spurigen
Hauptverkehststrasse nein

Die muss man ja auch überqueren können. Wenn es eine Kraftfahrstraße ist, muss man unbedingt eine Kreuzung aufsuchen, § 18 Abs. 9 S. 2 StVO.

und bei einer Autobahn erst recht
nicht?

Da haben Fußgänger nichts zu suchen, § 18 Abs. 9 S. 1 StVO. Aber auch hier gilt: Wenn man mal einen sieht, langsam fahren, notfalls anhalten.

Hallo!

in Zweifelfällen hilft die StVO:

Die hat übrigens mehr als einen Paragraphen, darunter sind auch solche, die mit deutlich weniger Gummi auskommen.

Darüber hinaus sehe ich keinerlei vorbeugenden
Regelungsbedarf.

Spitzen-Antwort für das Brett „Verkehrsrecht“. Schön, dass Du wenigstens den „gesunden Menschenverstand“ aus dem Spiel gelassen hast.

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kein Fehlverhalten gemeint…
Hallo!

Wenn erst mal so ein Depp auf der Straße steht,
hat man notfalls anzuhalten und darf auch nur hinter ihm
weiter fahren.

Das ist klar. Wenn ein Auto mir die Vorfahrt nimmt, dann darf ich auch nicht in es hineinfahren, sondern muss anhalten.

Ich habe die Frage aber so gesehen:
Wer hat Vorfahrt? ein Fußgänger, der von einem gut einsehbaren Bereich (zB von einem Bürgersteig ohne davor parkende Autos) die Straße überqueren möchte, oder ein langsam, auf diese Stelle zu fahrendes, Auto?

Gruß
Paul

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Hi worldwidefab,

danke für deine hilfreiche Antwort.

Allerdings ist, „wenn der Verkehr es
erfordert“, zunächst eine Kreuzung oder Einmündung zu suchen.

OK, dass lässt natürlich Raum für Interpretationen wann es denn der Verkehr erfordert. Angenommen der Fußgänger sieht soweit sein Auge reicht eine freie Strasse und innerhalb dieser Entfernung wird ihn kein Auto (welches 50 fährt) erreichen können. Nur wird auf innerstädtischen Hauptverkehrsstrassen keine 50 gefahren und so kommt es oft zu der o.g. Verkehrssituation Fußgänger vs. Autofahrer. Muss der Fußgänger die de facto IMMER zu hohe Geschwindigkeit in seine „Erfordernisabwägung“ mit einbeziehen? Vermutlich nicht; was ihm wohl aber auch nichts nützen wird.

Als Radfahrer und Radwegbenutzer, dem täglich zehn Vollidioten
vors Visier taumeln, bin ich fast gewillt zu sagen: Leider ja.

BTW: Radfahrer auf der Strasse sind rechtlich den Autofahrern gleichgestellt, ja? Haben also nicht solche „Sonderrechte“ wie Fußgänger?

Die Autofahrer dürfen „ihr“ Territorium nicht mit Gewalt
verteidigen. Wenn erst mal so ein Depp auf der Straße steht,
hat man notfalls anzuhalten und darf auch nur hinter ihm
weiter fahren.

Vielleicht lachst du, aber ich fahre tatsächlich nur mit ERHEBLICH reduzierter Geschwindigkeit im Auto an Leuten vorbei die mitten auf der Strasse stehen (Wenn die Strasse mehrspurig ist halte ich übrigens nicht an weil ihn das IMHO zusätzlich gefährden würde).

Wenn es eine
Kraftfahrstraße ist, muss man unbedingt eine Kreuzung
aufsuchen, § 18 Abs. 9 S. 2 StVO.

Das lustige aber ist, dass Kraftfahrstraße und Autobahnen nicht der Länge nach als solche beschildert sind :wink:
Ich kenne selbst ein Stück Autobahn, das sieht aus wie eine typische Landstrasse (2x1Spur, keine bauliche Trennung, keine Seitenstreifen, keine Randbebauung, kein Wildzaun).

Da haben Fußgänger nichts zu suchen,

Hmm. Wenn ich mein liegengebliebenes Auto verlasse bin ich ja auch Fußgänger…

Grüße,
J~

Zusatzfrage
Hi,

Ich habe die Frage aber so gesehen:
Wer hat Vorfahrt? ein Fußgänger, der von einem gut einsehbaren
Bereich (zB von einem Bürgersteig ohne davor parkende Autos)
die Straße überqueren möchte, oder ein langsam, auf diese
Stelle zu fahrendes, Auto?

nein, eigentlich dachte ich an einen Fußgänger der eine breite aber freie Strasse beginnt zu überqueren und bevor er dies komplett konnte, fährt ein Autofahrer heran und sie wollen beide gleichzeitig am selben Ort sein.

Allerdings wäre es interessant zu wissen, ob deine Idee die Situation ändert. Muss also der fließende Verkehr anhalten um den Fußgänger rüber zu lassen? Wie ich den genannten §25 StVO lese würde ich sagen nein: "3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs (…)zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen,… "

Klingt für mich nach „wenn die Verkehrslage es erfordert“ und es keine
Kreuzungen/Einmündungen/Ampel/… gibt darf man gar nicht rüber :wink:

Grüße,
J~

Moin,

Spitzen-Antwort für das Brett „Verkehrsrecht“. Schön, dass Du
wenigstens den „gesunden Menschenverstand“ aus dem Spiel
gelassen hast.

bei solchen Spitzenfragen rätsele ich schon mal, was der Frager damit ernten will: Verhandlungsregeln, wie sich Fußgänger und Autofahrer aus einem solchen Konflikt lösen können? Und vor allem sollte mal geklärt werden, ob vor oder nach dem Zusammenprall verhandelt werden muss.

Gruß Ralf

Wo ist das so geregelt?

Mensch Paul,

ich hoffe, dass Du für Dein Geschäft die Toilette benutzt und nicht das Waschbecken, auch wenn es bei Euch zu Hause keine Benutzungsordnung gibt…
Aber für Deinen Seelenfrieden: §§ 2 und 25 StVO.

Grüße, M

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BTW: Radfahrer auf der Strasse sind rechtlich den Autofahrern
gleichgestellt, ja? Haben also nicht solche „Sonderrechte“ wie
Fußgänger?

Hi J,

Fußgänger haben keine Sonderrechte, auch wenn die meisten von ihnen das glauben… das Vorfahrtsrecht auf der Straße liegt klar bei den Fahrzeugen (dazu zählen auch Fahrräder).
Aber, wie schon gesagt: natürlich „darf“ man einen Fußgänger nicht plattfahren. Ebensowenig darf aber ein FG ein auf den Bürgersteig parkendes Auto demolieren, nur weil es dort nichts zu suchen hat.

In der Praxis kommt es meist zu einer Haftungsteilung, das liegt aber nicht an einem Sonderrecht des FG, sondern an der Gefährungshaftung, die den Fz-Halter zunächst immer trifft.
Wenn Du ein wenig Zeit hast, findest Du beim Googlen 180 Urteile, die zu allen möglichen Haftungsquoten kommen.

Grüße, M

Verkehrsegeln kennen ja/nein?
Hi,

mal eine ernst gemeinte Gegenfrage:
denkst du es prinzipiell ein Vor- oder eher ein Nachteil wenn sich Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrts-/Vorrang-Regeln im klaren sind?

Ich kann dir auch gleich meine Antwort geben. Ich halte es für einen Vorteil.

Grüße,
J~

!?
Hallo!

ich hoffe, dass Du für Dein Geschäft die Toilette benutzt und
nicht das Waschbecken, auch wenn es bei Euch zu Hause keine
Benutzungsordnung gibt…

Was hat das damit zu tun? Wir sind in einem Rechtsform und wenn hier jemand Behauptungen aufstellt und sie nicht rechtlich belegt, dann kann man ja wohl nachfragen.
Für mich ist es jedenfalls nicht selbstverständlich, dass Autos die Vorherschaft haben.

Aber für Deinen Seelenfrieden: §§ 2 und 25 StVO.

Da habe ich nichts gefunden, was diese Vorherschaft begründet oder Angaben zur Vorfahrtsfrage gemacht werden.

Gruß
Paul

das Recht des Stärkeren?
Hallo!

Trotzdem quält mich die
Frage, ob der Autofahrer und der Fußgänger, die sich so
unverhofft begegnen, Zeit haben, sich die ganzen im Strang
aufgeworfenen Probleme durch den Kopf gehen zu lassen.

Das ist vielleicht mitten in der Situation nicht immer möglich.
Ich verhalte mich aber so:
Wenn ich in eine mir neue, rechtlich unklare Situation komme, kläre ich das erstmal für mich und handle so, wie ich es für richtig halte.
Danach hole ich dann Rat ein und informiere mich und bilde mir so eine Meinung über die rechtliche Regelung. Bei dieser Meinungsbildung kann ich mir dann zu Hause in Ruhe auch 8-Seitige Paragraphen durchlesen.
Danach habe ich eine (vielleicht) neue Meinung über die Situation und werde mich zukünftig so verhalten. Dazu brauche ich aber nicht bei jedem eintreten der Situation den Prozess der Meinungsbildung nocheinmal zu durchlaufen, sondern mich innerlich einfach auf das schon beschlossene Ergebnis berufen.

In der zivilen Seefahrt gilt (galt?) das Recht des
Schwächeren: Ausweichen muss der, dem es leichter fällt.

Ich möchte aber nicht, dass dieses Recht auf alle gesellschaftlichen Prozesse übertragen wird. Dann könnte man ja gleich alle Gesetze abschaffen und das Recht des Stärkeren einführen. Zebrastreifen oder Fußgängerampeln wären dann hinfällig, da die Autos immer stärker sind.
Und wer sich einen Panzer kauft, wäre dann klar im Vorteil -.-

Gruß
Paul

Wer lesen kann…
Moin, Paul,

Wiederholungen langweilen, müssen aber manchmal sein:

In der zivilen Seefahrt gilt (galt?) das Recht des
Schwächeren : Ausweichen muss der, dem es leichter fällt.

Gruß Ralf

wer denken kann…
Hallo!

In der zivilen Seefahrt gilt (galt?) das Recht des
Schwächeren : Ausweichen muss der, dem es leichter fällt.

Ja, du bezeichnest es als Recht des Schwächeren, um damit rechtfertigen zu können, dass Fußgänger auch ausweichen müssten.
In der Seefahrt herrscht aber das Recht des Stärkeren; denn:
Was meinst du, wer ausweichen muss? ein großes Schiff oder ein kleines Motorboot?
Was meinst du, wer nach deiner Theorie im Straßenverkehr ausweichen müsste? ein großes Auto oder ein kleiner Fußgänger?

Gruß
Paul

Hi Paul,

für Landratten ein Beispiel aus den Bergen: Zwei Ochsenfuhrwerke begegnen sich auf einem Steilstück, zu schmal, um aneinander vorbeizukommen. Wer fährt nun zurück?

Was meinst du, wer nach deiner Theorie im Straßenverkehr
ausweichen müsste? ein großes Auto oder ein kleiner Fußgänger?

Wenn wir uns geeinigt haben, wer ausweichen muss , dann ist die Welt endlich wieder einfach und übersichtlich.

Gruß Ralf

Hallo!

Nur, dass unser § 19 StVO Vorrangregeln für Fahrzeuge enthält und mit Fußgängern nichts zu tun hat und zweitens eigentlich die normalen Vorrangregeln enthält. Ich trau mich schon zu sagen, dass ich die beim Auto Fahren kenne, so schwer ist das nun auch wieder nicht.

Gruß
Tom

Für mich ist es jedenfalls nicht selbstverständlich, dass
Autos die Vorherschaft haben.

Moin,

also so viel Ignoranz ist wirklich selten (zum Glück). Zum einen hat niemand behauptet, dass Autos die Vorherrschaft haben, aber vermutlich hast Du meine Antworten geneuso gründlich gelesen wie den STVO-Text…

Zum anderen: siehe §§ 2 (1) und 25 (1/3): Fahrzeuge MÜSSEN die Straße benutzen und Fußgänger MÜSSEN die Gehwege benutzen (darübere hinaus DÜRFEN sie die Fahrbahn überqueren unter Beachtung …).
Was folgt denn Deiner Meinung nach aus diesen Vorschriften, deutlicher kann es doch eigentlich kaum noch formuliert werden?!

Da habe ich nichts gefunden, was diese Vorherschaft begründet
oder Angaben zur Vorfahrtsfrage gemacht werden.

Faszinierend.

Grüße, M

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