Vorrang? Leasingkraft oder Tarifmitarbeiter?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Eure Meinungen zu folgender Situation:

Person A ist 6 Jahre als geringfügig Beschäftigter in Firma XY beschäftigt. Er bekommt dann einen befristeten Arbeitsvertrag (6 Monate) Vollzeit (Tarifvertrag vorhanden). Dieser wird ein weiteres Mal für 3 Monate verlängert. In derselben Abteilung arbeitet noch eine weitere Vollzeitkraft und eine Leasingkraft, welche auch für ein halbes Jahr befristet angestellt war und der ebenfalls verlängert wurde, allerdings um 6 Monate, also 3 Monate länger als Person A. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls im Sommer ist nun eine 2. Leasingkraft dazugekommen.
Meine Frage nun: Wird in dieser Abteilung weiterhin die Arbeitskraft von 3 Vollzeitkräften benötigt, kann Person A nach Ablauf der 3 Monate Befristung durch eine weitere Leasingkraft ersetzt werden? Oder hat Person A „Anspruch“ auf Weiterbeschäftigung, wenn die Arbeit vorhanden ist?

Ich hoffe, ich habe alle relevanten Infos in die Beschreibung des Sachverhalts reingepackt. Für Eure Hilfe möchte ich mich schon im voraus recht herzlich bedanken.

Einen schönen Abend noch
Hatschepsut

Hallo Hatschepsut,

kann Person A
nach Ablauf der 3 Monate Befristung durch eine weitere
Leasingkraft ersetzt werden? Oder hat Person A „Anspruch“ auf
Weiterbeschäftigung, wenn die Arbeit vorhanden ist?

Insofern nicht zufällig vertraglich/tarifvertraglich geregelt ist, dass befristete Kräfte vorrangig auf Stellen eingestellt werden müssen/sollen, hat A keinen Anspruch darauf weiterbeschäftigt zu werden.

Ich hoffe, ich habe alle relevanten Infos in die Beschreibung
des Sachverhalts reingepackt.

Waren denn die Befristungen mit einem Sachgrund? http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Welcher Tarifvertrag gilt denn da?

MfG

Hallo Xolophos,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Befristung ist schon gerechtfertigt … das ist nicht das Problem.
Es gilt der Metalltarifvertrag Hamburg … hilft dir das weiter?

Einen schönen Abend noch,
Hatschepsut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hatschepsut,

Die Befristung ist schon gerechtfertigt … das ist nicht das
Problem.

Nun ja, es hätte ja sein können, dass es z.B. keinen Sachgrund gibt … aber wenn du sagst, dass es in Ordnung ist …

Es gilt der Metalltarifvertrag Hamburg … hilft dir das
weiter?

Ähm ja … *stammel* … ähm nee. Mal schauen, ob ich ihn irgendwo im i-net finde, wenn nicht, könntest du mal sehen, dass du ihn zu lesen bekommst (müsste beim AG zur Einsicht zur Verfügung stehen oder über deine Gewerkschaft zu bekommen sein, so du Mitglied bist). Es könnte ja sein, dass es da drin einen Passus zum Thema gibt und es wäre schade, wenn mans nicht wüsste.

MfG

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Eure Meinungen zu folgender Situation:

Person A ist 6 Jahre als geringfügig Beschäftigter in Firma XY
beschäftigt. Er bekommt dann einen befristeten Arbeitsvertrag
(6 Monate) Vollzeit (Tarifvertrag vorhanden).

Hallo Hatschepsut,

bei dieser Konstellation sollte A prüfen lassen, ob überhaupt eine zulässige Befristung vorliegt, da evtl. das Anschlußverbot nach § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG verletzt sein könnte. Das jemand vor der Befristung nur geringfügig beschäftigt war, spielt nämlich keine Rolle. Maßgeblich wäre, ob vorher (auch geringfügig) ein Arbeitsverhältnis bestand.

Einen schönen Abend noch
Hatschepsut

&Tschüß

Wolfgang