Vorrang Vergleich oder BAG-Urteil

Hallo,

die starren Renovierungsfristen wurden ja durch BGH-Urteil(e?) für unzulässig erklärt.

Meines Wissens ergingen diese Urteile nach dem Jahre 2002, oder ist das nicht korrekt?

Was wäre denn nun, wenn in einer Zeit bevor es dieses BGH-Urteil gab, ein (gerichtlich) Vergleich geschlossen worden wäre, in dem einem Mieter genau diese starren Pflichten ‚auferlegt‘ wurden.

Gilt der damals geschlossene Vergleich dann trotzdem, oder wird dieser Teil dann auch für ‚ungültig‘ erklärt? Also quasi die Vergleichsvereinbarung der aktuellen Rechtsprechung angepasst?

Danke vorab Marion

Hallo,

ein Vergleich sagt es schon aus. Hier wurde ungeachtet der Rechtslage eine einvernehmliche Lösung gefunden. Spätere Urteile sind nicht zu berücksichtigen.

Gruss Günter

die starren Renovierungsfristen wurden ja durch BGH-Urteil(e?)
für unzulässig erklärt.

Meines Wissens ergingen diese Urteile nach dem Jahre 2002,
oder ist das nicht korrekt?

Was wäre denn nun, wenn in einer Zeit bevor es dieses
BGH-Urteil gab, ein (gerichtlich) Vergleich geschlossen worden
wäre, in dem einem Mieter genau diese starren Pflichten
‚auferlegt‘ wurden.

Gilt der damals geschlossene Vergleich dann trotzdem, oder
wird dieser Teil dann auch für ‚ungültig‘ erklärt? Also quasi
die Vergleichsvereinbarung der aktuellen Rechtsprechung
angepasst?

Danke vorab Marion