"Vorratsdatenspeicherung"

Liebe Experten!Beim Wort „Vorratsdatenspeicherung“ hab ich mich im ersten Augenblick gewundert, was das sein soll. Inzwischen weiß ich es, frage mich aber, ob dieses Wort eigentlich korrekt konstruiert ist, was es bedeuten soll.

Vorratsdaten sind doch Daten über Vorräte? Und nicht Vorräte an Daten, an gespeicherten Daten.

Und es geht schwerpunktmäßig nicht um die Speicherung, sondern um die Bevorratung an diesen gespeicherten Daten.

Demnach müsste das Wort eher „Speicherdatenbevorratung“ heißen.
Oder täusche ich mich?

Für fachliche Erhellung danke ich!

Gruß, Fo

Hallo Fogari,
das kommt immer drauf an, wo man eine ideelle Trennung macht:

Vorrats-Datenspeicherung (dann kommt es inhaltlich hin)

oder

Vorratsdaten-Speicherung (finde ich wie du missverständlich).

Daten-Vorratsspeicherung fände ich auch besser.

Gruß florestino

Servus,

Daten-Vorratsspeicherung fände ich auch besser.

Wobei - wenn man Kk (also Korinthen - eh schon wissen) - ich mich frage, ob das Wort „Speicherung“ den „Vorrat“ nicht überflüssig macht. Ist das Wesen jeglichen Speicherns nicht das Aufheben/Bewahren auf längere Zeit - also auf Vorrat?

Datenspeicherung reichte doch völlig aus.

Jeder, der heutzutage versteht, was mit Daten gemeint ist, versteht auch, dass die keiner speichert, um sie sofort wieder zu löschen - oder?
Wenn mich irgend jemand korrekterweise informiert, dass mein Daten gespeichert werden, dann weiß ich doch, dass das „auf Vorrat“ geschieht.

Der Trend zu Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitänsmützenschirmkappen ist unbremsbar:smile:

Lieben Gruß aus dem Regenviertel, J.

Hallo,

überflüssig macht. Ist das Wesen jeglichen Speicherns nicht
das Aufheben/Bewahren auf längere Zeit - also auf Vorrat?

Datenspeicherung reichte doch völlig aus.

damit bezeichnet man schon, dass man Daten sinnvoll, erlaubterweise, zu einem Zweck speichert, also archiviert, und sei es nur aus Nostalgie. Dem sind in vielen Fällen aber bisher Grenzen gesetzt und erfordern z.B. Gefahr oder einen Anfangsverdacht.

Vorrats- bezeichnet hier nun, dass man die Daten erstmal bisher unerlaubt oder ohne Zweck speichert um dann später Zweck/Grund/Erlaubnis/RichterlicheAnordnung für eine „normale“ Datenspeicherung zu finden.

So wie der weiße Schimmel dann Sinn macht, wenn Schimmel es als Fohlen noch nicht.

Gruß
achim

Hallo,

Datenspeicherung reichte doch völlig aus.

damit bezeichnet man schon, dass man Daten sinnvoll,
erlaubterweise, zu einem Zweck speichert, also archiviert, und
sei es nur aus Nostalgie.

Also nur mal gesetzt der Fall ich ka…weiter Korinthen:smile:)

Wo steht das geschrieben, dass Daten speichen die „gute“ Variante ist? Das ist doch Interpretation. Rein sprachlich - und darum geht es doch - sagt Datenspeicherung nichts über gut- oder bösartig aus.

Vorrats- bezeichnet hier nun, dass man die Daten erstmal
bisher unerlaubt oder ohne Zweck speichert um dann später

Dann reichte „unerlaubte Datenspeicherung“

So wie der weiße Schimmel dann Sinn macht, wenn Schimmel es
als Fohlen noch nicht.

Dann ist es ein schwarzes Fohlen, das mal ein Schimmel wird, oder - wenn man sicher weiß, dass es ein Schimmel wird (Lipizzaner z.B.), dann ist auch ein junges schwarzes Pferd schon ein Schimmel (fachsprachlich) - aber auch dann ist es kein „weißer Schimmel“ - der ist und bleibt ein Pleonasmus.

Aber: wie gesagt…schiere I-Tüpfelei, zu der ich ab und an aus Jux und Tollerei und Sprach-Uzereien neige

Gruß, Maresa

Vorrat und Verrat
Hallo Maresa,

Wo steht das geschrieben, dass Daten speichen die „gute“
Variante ist? Das ist doch Interpretation. Rein sprachlich -
und darum geht es doch - sagt Datenspeicherung nichts über
gut- oder bösartig aus.

naja, Datenspeicherung ist schon böse besetzt, mit (nach bisherigen Maßstäben) legalen Machenschaften. Vorrats- ist da vor allem für die Nachkriegsgeneration oder Wessis oder Ossis ein guter Euphemismus für „noch böser“.

(Lipizzaner z.B.), dann ist auch ein junges schwarzes Pferd
schon ein Schimmel (fachsprachlich) - aber auch dann ist es
kein „weißer Schimmel“ - der ist und bleibt ein Pleonasmus.

„Ich habe ein Schimmelfohlen. Noch ein bisschen grau, wird aber bald ein echter Pleonast“

Aber: wie gesagt…schiere I-Tüpfelei, zu der ich ab und an aus
Jux und Tollerei und Sprach-Uzereien neige

Mmh, Contentzuwachs ist eh nicht mein Ziel hier :wink:

Gruß
achim

Servus,

Vorrats- ist da
vor allem für die Nachkriegsgeneration oder Wessis oder Ossis
ein guter Euphemismus für „noch böser“.

Damit könntest du Recht haben:smile:

Noch ein bisschen grau, wird
aber bald ein echter Pleonast"

Lass das mal einen Hengst aus dem Stamme der Maestoso hören…*lach*

Übrigens waren unter den Stammvätern der „weißen Pferde“ so manche stattliche Rappen - und bis heute wird im Ballett der Lipizzaner noch immer ein schwarzer Hengst vorgeführt.

Lieben Gruß aus dem Waldviertel, J.

Hallo Achim,

Datenspeicherung reichte doch völlig aus.

damit bezeichnet man schon, dass man Daten sinnvoll,
erlaubterweise, zu einem Zweck speichert, also archiviert, und
sei es nur aus Nostalgie. Dem sind in vielen Fällen aber
bisher Grenzen gesetzt und erfordern z.B. Gefahr oder einen
Anfangsverdacht.

Nein, Datenspeicherung ist nur der Technische Vorgang.

Das ist wie Besitzstandsveränderung, das weiss man auch nicht ob das Teil geklaut oder gekauft ist.

Vorrats- bezeichnet hier nun, dass man die Daten erstmal
bisher unerlaubt oder ohne Zweck speichert um dann später
Zweck/Grund/Erlaubnis/RichterlicheAnordnung für eine „normale“
Datenspeicherung zu finden.

Datenschutz ist nun mal kompliziert und ist in manchen Dingen eigentlich wiedersprüchlich.

Manche Daten müssen, gesetzlich vorgeschrieben, mindestens eine bestimmte Zeit aufbewahrt werde, z.B. Buchhaltung.

Manche Daten darf zwar speichern, darf sie aber nicht auswerten.
z.B. darf man nicht auswerten welcher Mitarbeiter wie lange aufs Klo geht.
Man darf aber eine Statistik mit den Klo-Zeiten erstellen, aus dieser darf es aber nicht möglich sein auf einen bestimmten Mitarbeiter rückzuschliessen.

Technisch muss man aber wiederum alle Daten als Backup speichern. Bei einem Datenverlust auf Grund eines Ausfalls der EDV-Anlage und dadurch bedingtem Konkurs der Firma, kann auch wieder ein Straftatbestand erfolgen.

Es ist also vollkommen unklar, ob eine Datenspeicherung rechtens ist oder nicht.

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum personenbezogene Daten zu speichern (Telefon, Handy, E-Mail usw.), was eigentlich durch die Menschenrechte und die Verfassung verboten ist.
Ausnahmen gibt es nur auf richterliche Verfügung, unter bestimmten Auflagen.

Nun werden diese Daten aber, rechtlich verbotenerweise, gespeichert und die rechtliche Begründung erfolgt dann für einen Teil dieser Daten erst später.

Das ist so, wie wenn man eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl macht und dann, wenn man etwas findet, 6 Monate später den Durchsuchungsbefehl ausstellt …

MfG Peter(TOO)

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