Vorratsdatenspeicherungsgesetz

Hallo,

Nachdem Heute das Vorratsdatenspeicherungsgesetz vom Verfassungsgericht als Verfassungswiedrig erklärt wurde, habe ich folgende Frage.
In der letzten Woche habe ich Post von einen Anwalt bekommen, in welcher ich der illegalen Verbreitung von Daten über eine Tauschbörse beschuldigt werde. Eine Schweizer Firma wurde vor 3 Monaten damit beauftragt über die auf Grund von Vorratsdatenspeicherung gespeicherte IP-Adresse, an meine persönlichen Daten zu kommen. Der Antrag auf Herausgabe der Daten wurde vom Landgericht Köln genemigt. Der Kläger verlangt nun von mir eine Zahlung von ca. 700 Euro. Falls ich diesen Betrag nicht bezahle würde unverzüglich Strafanzeige gestellt werden.
Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes habe ich nun folgende Frage: Dürfen im Falle eines folgenden Strafverfahrens meine vor 3 Monaten abgefragten Daten meiner IP-Adresse (Name/Adresse), vor Gericht gegen mich verwendet werden?
Veilen Dank.

Hallo blauertod1978,

deine Anfrage kann ich dir leider nicht beantworten. Zum einen erfordert es hierzu weiterer Sachverhaltsangaben, zum anderen weiß ich zu diesem Gesetz nichts.
Je nach genauem Vorwurf ist das eh ein Sachverhalt, mit dem du dich lieber an einen Anwalt wenden solltest.

Ansonsten kannst du dich zu Abmahnungen z.B. informieren unter
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-…

Die IP wird als Beweis angeführt werden. Die Beweislast trägt der Kläger. D.h. er muß beweisen, dass du den Vorwurf begangen hast.

Viel Glück,
MB

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

leider kann ich Dir zu Deiner Frage keine Antwort geben. Ich kenne mich eher im Arbeitsrecht als im Datenschutzrecht aus.
Dennoch viel Erfolg.

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Hallo, ich habe von dem Thema leider keine Ahnung.

Gruß

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