Vorraussetzung für Stiefkindadoption

Hallo.

Ich bin 26 Jahre alt und möchte den 19 Monate alten Sohn meiner Verlobten adoptieren, da sich der Erzeuger nicht um ihn kümmert.

Wir haben am 1.12.2010 einen ersten Termin beim Jugendamt. Mich würden aber vorab schon einmal die Vorraussetzungen interessieren, die ICH erfüllen muss. Über die Rechte und Pflichten, bekommt man im Internet ja allerhand Informationen.

Hier nur kurz ein paar Eckdaten über uns/mich.

-Wir sind verlobt, nicht verheiratet
-Wir wohnen zusammen, allerdings bin ich in einem anderen Ort gemeldet
-Ich bin selbstständig/freiberuflich
-Sie in Elterzeit (ALG II-Bezug)
-Einkommen ist OK

Hallo, kann Euch leider nicht helfen, denke aber das verheiratet sein, Dir, bei der Adoption helfen wird.

Tut mir Leid, davon habe ich wenig Ahnung …
Google hilft aber weiter. :smile:

Du hast doch sicher schon mal den Wikipedia-Artikel dazu gelesen, zumindest als Einstieg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption

Der leibliche Vater MUSS normalerweise seine Zustimmung geben:
http://www.pappa.com/urteile/adoption/Stiefkindadopt…

Stiftung Warentest hat einen guten Artikel:
http://www.finanztip.de/d/familienrecht/Adoption.htm

Und die Bild labert auch rein:
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/kind-familie/2009/0…

LG,
Matthias

Vielen Dank für die Links!

Wie oben schon beschrieben habe ich mich im Internet schon ausgiebig informiert. Deshalb sind mir leider auch Ihre genannten Seiten schon bekann.

Meine Suche, bzw Frage richtet sich mehr nach den Anforderungen die ich erfüllen muss, wenn es die überhaupt gibt. Dazu bin ich bis heute noch nicht fündig geworden.

Am 01.12.2010 haben wir den ersten Termin beim Jugendamt. Ich möchte da einfach nicht wie ein kleiner, dummer Junge darstehen.

Mich würden aber vorab schon einmal die Vorraussetzungen
interessieren, die ICH erfüllen muss.

Da bin ich leider völlig überfragt.

Über die Rechte und
Pflichten, bekommt man im Internet ja allerhand Informationen.

Und mehr könnte ich auch nicht liefern.
Aber überlege Dir doch an Hand der Netzinfos konkrete Fragen und stelle sie beim Termin. Das zeigt denen, dass Du Dich ernsthaft mit dem Thema beschäftigst und macht so einen guten Eindruck.

Auch über Deine Lebensplanung/-ziele solltest Du eingermaßen konkrete Vorstellungen haben, selbst wenn die Realität Dich vielleicht irgendwann zum Umplanen zwingen wird.

Hallo Almara,

die wichtigsten formellen Grundvoraussetzungen für eine Adoption durch eine Einzelperson sind:

Sie muss älter als 25 Jahre sein - passt also.
Der Altersabstand soll zu einem normalen Eltern-Kind-verhältnis passen - passt auch.

BEIDE Elternteile müssen ihr Einverständnis zur Adoption geben bzw. in ganz krassen Einzelfällen kann die Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht (wenn ich’s richtig im Kopf habe) ersetzt werden.

Grundsätzlich spielt es bei Adoptionen immer eine wichtige Rolle, ob die Adoptiveltern verheiratet sind oder nicht. Verheiratete Paare können ein Kind NUR gemeinsam adoptieren, unverheiratete Personen können ein Kind NUR allein adoptieren, selbst wenn sie seit 25 Jahren zusammenleben.
Eine Ausnahme bildet die Stiefkindadoption, also wenn Du das leibliche Kind Deiner EHEFRAU adoptieren wolltest. Dabei werden dann nur die rechtlichen Bindungen des Kindes zum Vater gekappt, die zur Mutter bleiben also selbstverständlich erhalten. Das ist ja anscheinend das, was Ihr Euch wünscht. Ob das allerdings möglich ist, wenn Ihr nicht verheiratet seid, weiß ich nichts, könnte mir aber vorstellen, dass es nicht geht. Das Jugendamt wird diese Frage aber sicher sofort beantworten können - gib dann doch bitte mal Bescheid!

Über die moralischen Aspekte und rechtlichen Folgen der Adoption habt Ihr Euch ja sicherlich schon reichlich Gedanken gemacht. Es handelt sich um eine sehr weitreichende Entscheidung, da Dein Mann und Dein Kind nach erfolgter Adoption rechtlich genauso gestellt sind als wäre er ihr leiblicher Vater. Der leibliche Vater hätte keinerlei Umgangsrecht etc. mehr, aber auch keine Unterhaltsverpflichtung. Das Kind hätte Erbansprüche „gegen“ den Adoptivvater und nicht mehr gegenüber dem leiblichen Vater usw…

Aus diesem Grund ist die Adoption ohne die Einwilligung beider Elternteile auch so gut wie unmöglich und das Jugendamt wird sehr genau prüfen, ob die Adoption in allen Konsequenzen dem Wohl des Kindes dient.
Deshalb werden die Sozialarbeiter auch sehr genau hinterfragen, wie lange Ihr schon zusammen seid, wie fest Eure Beziehung ist usw. Unterstelle ich mal, dass Ihr zumindest erst nach der Zeugung des Kindes zusammengekommen seid, wäre das ja noch nicht allzu lange.
Du schreibst „meine Verlobte“, also habt Ihr schon einmal über eine Heirat nachgedacht. Warum seid Ihr noch nicht verheiratet? Falls der Grund sein sollte, dass Ihr Euch noch nicht ganz sicher seid bzw. noch Zeit braucht, solltet Ihr aus demselben Grund mit der Adoption auch noch warten. Diese würde einen wesentlich tieferen Eingriff in Dein Leben und das Deines Kindes bedeuten und ließe sich im Gegensatz zu einer Ehe nicht wieder auflösen.
Falls es bloß noch um die paar Monate bis zu Eurer Hochzeit geht, für die das Datum schon fest steht, wäre mein Tipp, den Adoptionsprozess langsam schon mal anzustoßen, aber erst nach der Hochzeit zu beenden, dann ist es mit Sicherheit wesentlich einfacher. Und so eine Adoption geht sowieso nicht innerhalb von ein paar Wochen über die Bühne. Wahrscheinlich müsst Ihr auch eine ca. 1-jährige Adoptionspflegezeit einhalten, während der sich ein „Eltern-Kind-Verhältnis“ entwickeln soll. Das ist jedenfalls bei der Adoption von fremden Kindern so. Kann sein, dass sie wegfällt oder verkürzt wird, wenn Du schon länger mit dem Kleinen zusammenlebst und er dich quasi schon als Papa betrachtet.

Ein Hinweis noch zum Schluss: Für das Selbstwertgefühl und die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ist es sehr wichtig, dass es zur Tatsache, dass es adoptiert ist und zu seinem leiblichen Vater eine positive Einstellung bekommt. Selbst wenn der Typ ein totaler Idiot sein sollte, redet in Anwesenheit Eures Sohnes nicht schlecht von ihm und auch beim Jugendamt nicht. Wörter wie „Erzeuger“ hören die dort sicher nicht gerne.
Und: Auch wenn Du sicher nicht viel davon hältst, Dich mit dem Ex (oder One-Night-Stand) Deiner zukünftigen Frau auseinanderzusetzen: Versucht, etwas von ihm für das Kind aufzuheben. Ein Foto, eine Geschichte, wie er war, evtl. eine Kontaktadresse für später. Eventuell sind ja auch gelegentlich Treffen oder Briefkontakt möglich, je nachdem, wie kaputt Euer Verhältnis zueinander ist.

Ich drücke Euch ganz fest die Daumen für eine erfolgreiche Adoption und mich würde wirklich interessieren, was draus wird!

Liebe Grüße
Kirsten

Vielen lieben Dank für die ausführliche und detailierte Antwort, Kirsten.

Auf jeden Fall werde ich Dir Bescheid geben, wie der erste Termin gelaufen ist

Hallo,

ich bin in dieser Sache kein Experte und möchte daher raten, einen Fachmann hinzu zu ziehen. Sorry, aber die Konstellation lässt keine positive Prognose zu. Aber wie gesagt, ein Fachanwalt für Familienrecht wäre die beste Anlaufstelle.
Liebe Grüsse
Hansjörg

Hallo,

tut mir Leid. Mit Adoption kenne ich mich gar nicht aus.
Viel Glück wünsche ich aber

LG, Franzi

Leider kann ich Ihnen auf diese Frage nicht detailiert antworten, da ich mich in diesem Bereich nur bedingt auskenne.

Tut mir Leid.

Grüsse

Hallo

also wir haben gearde erfolgreich die Stiefkindadoption hinter uns gebracht.

Als erstes muss man 3 Jahre verheiratet sein. Dann kann man zu einem Notar gehen und der stellt dann den Antrag bei Gericht. Das muss alles notariell beglaubigt werden.

Irgendwann kommt Post vom Gericht, in dem man aufgefordert wird ein polizeiliches Führungszeugnis zu bringen, eine Untersuchung beim Arzt wird auch gefordert, auch eine Art Lebenslauf muss man anfertigen.

Als nächstes bekommt man eine Einladung vom Jugendamt, mit Unterlagen zum ausfüllen, die dann bei dem Termin durchgesprochen werden.

Danach kommt irgendwann ein Jugendamtsmitarbeiter vorbei und spricht mit allen beteiligten zuhause und schaut sich auch das Umfeld an.

Grundsätzlich müssen beide leiblichen Elternteile dem ganzen zustimmen, aber in Ausnahmefällen kann das Gericht die Zustimmung ersetzen.

Wir brauchten keine Zustimmung weil wir nicht wissen wo der Leibliche Erzeuger unserer Tochter lebt. Und das Gericht und das Jugendamt haben ihn auch nicht finden können.

Man muss alles offen legen und hat eine Mitwirkungspflicht zum Beispiel um den leiblichen Elternteil zu suchen oder bekannte Anschriften preis zu geben.

Es dauert eine Weile und irgendwann bekommt man eine Einladung zur Anhörung bei Gericht…innerhalb von 4- 6 Wochen nach dieser Anhörung…hat man in der Regel eine Entscheidung vorliegen.

Bei uns war das die rechtswirksame Adoption. Damit ist das Verfahren dann beendet.

Schönes Wochenende und viel Erfolg

Hallo

also wir haben gearde erfolgreich die Stiefkindadoption hinter uns gebracht.

Als erstes muss man 3 Jahre verheiratet sein. Dann kann man zu einem Notar gehen und der stellt dann den Antrag bei Gericht. Das muss alles notariell beglaubigt werden.
Dann kommt irgendwann Post vom gericht, in dem man aufgefordert wird ein polizeiliches Führungszeugnis zu bringen, eine Untersuchung beim Arzt wird auch gefordert, dann muss man eine Art Lebenslauf anfertigen.
Dann bekommt man eine Einladung vom jugendamt, mit Unterlagen zum ausfüllen, die dann bei dem Termin durchgesprochen werden.
Danach kommt irgendwann ein Jugendamtsmitarbeiter vorbei und spricht mit allen beteiligten zuhause und schaut sich auch das Umfeld an.
Grundsätzlich müssen beide leiblichen Elternteile dem ganzen zustimmen, aber in Ausnahmefällen kann das Gericht die Zustimmung ersetzen. Wirbrauchten keine Zustimmung weil wir nicht wissen wo der Leibliche Erzeuger unserer Tochter lebt. Und das gericht und das Jugendamt haben ihn auch nicht finden können.
Man muss alles offen legen und hat eine Mitwirkungspflicht zum Beispiel um den leiblichen Elternteil zu suchen oder bekannte Anschriften preis zu geben.
Dann dauert es eine Weile und irgendwann bekommt man eine Einladung zur Anhörung bei Gericht…innerhalb von 4- 6 Wochen nach dieser Anhörung…hatte man in der Regel eine Entscheidung vorliegen. Bei uns war das dierechtswirksame Adoption. Damit ist das Verfahren dann beendet.

Schönes Wochenende und viel Erfolg