Vorraussetzungen als Pflegeeltern

Meine Frage ist für Fachleute in Sachen Pflegelern sicherlich einfach zu beantworten.?.
Die 15 jährige Tochter eines benachbarten und auch befreundeten Ehepaares hat vor einiger Zeit den Wunsch geäussert,bei mir und meiner Frau wohnen zu dürfen.Der Auslöser für diesen Wunsch ist die Alkoholabhängigkeit ihres Vaters,sowie die daraus resultierenden Spannungen und Vernachlässigungen.Das Mädchen wird in keinerlei Weise gefördert,das heisst ,auch von ihrer Mutter bekommt sie keine Unterstützung,egal in welchem Lebensbereich. Wir würden das Mädchen gerne aufnehmen,wir wissen aber nicht,ob wir ohne weiteres als mögliche Pflegeeltern in Frage kommen.
Meine Frage ist daher:Wer kann darüber enscheiden? Und hat das Mädchen überhaupt ein Mitspracherecht bei der Wahle der möglichen Pflegeeltern,da sie nicht bei fremden Menschen untergebracht werden möchte.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Bernhard

Hallo Bernhard, das Wichtigste ist erstmal, daß das Jugendamt eingeschaltet wird, weil die dafür zuständig sind, wenn Kinder aus ihren Familien zu Pflegeeltern kommen. Wenn Sie gute Leute dort sitzen haben, wird das auch problemlos gehen bei dieser Lebenssituation des Kindes. Und auf jeden Fall ist entscheidend, was das Mädchen möchte und wenn sie gerne zu Ihnen möchte wird das Jugendamt normalerweise dem Wunsch nachgeben. Entscheidend ist immer, daß das Jugendamt „zum Wohle des Kindes“ entscheidet. Und das wären ja in diesem Falle Sie. Ich glaube mittlerweile haben die Kinder bereits ab ca. 6 Jahren ein Mitspracherecht. Aber in dem Alter von 15 Jahren auf jeden Fall. Lassen Sie sich nicht vom Jugendamt „übers Ohr“ hauen. Wenn Sie das Mädchen aufnehmen steht Ihnen eine Beihilfe für die sogen. „Erstausstattung“ zu, denn Sie haben ja vielleicht nicht unbedingt ein weiteres Bett und div. Möbel und Kleidung für das Kind zur Verfügung. Außerdem bekommen Sie dann natürlich ein monatl. Pflegegeld, aber das wird Ihnen das JA sicherlich sagen. Hoffe es läuft gut für Sie.

Gruß
Birgit

Hallo Bernhard,
weiß das die Familie der Eltern, bzw. sind diese damit einverstanden?
Falls ja, ist es ganz einfach, ihr geht gemeinsam zum Jugendamt und macht das dort mit einem Pflegevertrag.

Wenn nein, kann das Mädchen zum Jugendamt gehen und dort sagen, dass sie nicht mehr bei ihrer Familie leben möchte und euch als Alternative angeben. Das JA ist verpflichtet, der Familie alle möglichen Hilfen zu geben, damit das Mädchen in der Familie bleiben kann, doch wenn das Mädchen eine „Inobhutnahme“ beantragt, muss sie nicht mehr nach Hause. I.d.R. kommt sie in eine Bereitschaftspflege oder in eine Auffangstation für Jugendliche oder direkt in eine Wohngruppe, möglicherweise auch in ein Heim. Ab 11 Jahren werden Kinder selten in Pflegefamilien vermittelt. Wenn eine „gelistete“ Pflegefamilie für die Aufnahme von Jugendlichen zur Verfügung steht, kann eine Vermittlung in eine solche Familie stattfinden. Das wird dann aus Sicht des JA meist aus finanziellen Gründen gemacht, weil es die preiswerteste Lösung ist.

Da ihre Eltern das komplette Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, ergibt sich dadurch ein Mitspracherecht, dh., sie können sich dagegen verwehren, dass das Mädchen zu euch kommt. Das sind mal die Fakten in Kürze. Am Besten, du rufst mich mal an, dann kann ich dir noch mehr sagen.
Denn leider ist es nicht immer so einfach. Es kommt auch sehr auf das JA an, bei dem ihr seid.
Liebe Grüße
Roswitha

Wenn du mir unter [email protected] deine Rufnummer mitteilst, melde ich mich gerne bei dir telefonisch.
Liebe Grüße
Roswitha

Meine Frage ist für Fachleute in Sachen Pflegelern

sicherlich

einfach zu beantworten.?.
Die 15 jährige Tochter eines benachbarten und auch
befreundeten Ehepaares hat vor einiger Zeit den Wunsch
geäussert,bei mir und meiner Frau wohnen zu dürfen.Der
Auslöser für diesen Wunsch ist die Alkoholabhängigkeit

ihres

Vaters,sowie die daraus resultierenden Spannungen und
Vernachlässigungen.Das Mädchen wird in keinerlei Weise
gefördert,das heisst ,auch von ihrer Mutter bekommt

sie keine

Unterstützung,egal in welchem Lebensbereich. Wir

würden das

Mädchen gerne aufnehmen,wir wissen aber nicht,ob wir

ohne

weiteres als mögliche Pflegeeltern in Frage kommen.
Meine Frage ist daher:Wer kann darüber enscheiden?

Und hat

das Mädchen überhaupt ein Mitspracherecht bei der

Wahle der

möglichen Pflegeeltern,da sie nicht bei fremden

Menschen

untergebracht werden möchte.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Bernhard

Hallo,
so ganz einfach ist es nicht…
auf jeden Fall ist das Jugendamt zuständig. Ist das mädchen dort bekannt bzw. wurde schon einmal Kontakt aufgenommen ?
Leider gibt es zur Aufnahme von Pflegekindern bundesweit keine einheitlichen Regelungen.
Ich bin z.B. fast 57 J. alt und habe ein jetzt 3 jährigen Pflegesohn, der seit Geburt bei mir ist. Die leibliche Mutter wohnt nebenan. Da ich bereits einen jetzt 29 j. Pflegesohn habe, hat das Jugendamt gleich zugestimmt. Woanders wäre es vielleicht nicht so einfach gewesen.

Ich kann Ihnen gerne noch mehr dazu erzählen…meine email-Adresse ist [email protected]

Freundliche Grüße !

Lieber Bernhard,

eigentlich ganz einfach. Geht zum Jugendamt und besprecht alles dort. Die treffen oder sorgen auch für eine Entscheidung.

LG.

Hallo Bernhard,
entscheiden wird darüber das zuständige Jugendamt. Das Mädchen hat ein Mitspracherecht. Letztendlich würde das zuständige Jugendgericht entscheiden. Auf jeden Fall muss das Jugendamt in den Vorgang eingebunden werden. Das wäre das Erste: mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes Kontakt aufnehmen und ganz offen miteinander reden.
Gruß, Ingo

Ich habe nicht so viel Ahnung von „normalen“ Pflegekinderverhältnissen, sondern von sog. Fachpflege.
Ein bisschen was kann ich Dir aber schon sagen.

Die erste Frage ist, ob die Eltern von dem Mädächen damit einverstanden wären, dass sie zu euch zieht. Das ist sicher der unproblematischste Weg. Vielleicht könnt ihr euch dann direkt mit den Eltern einigen.
Ich empfehle, dass sich das Mädchen(evtl. mit euch zusammen) ans Jugendamt wendet. Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, ist das sowieso der einzige Weg. Entscheiden kann letztendlich (sofern es zu keiner Einigung kommt) vorläufig das Jugendamt, langfristig ein Gericht. Wenn dem Mädchen Jugendamt so nicht geheuer ist, kann sie sich an eine Beratungsstelle für Kinder/Jugendliche wenden, z.B. Kinderschutzbund, Mädchenschutzstelle o.ä., die können dann auch rechtlich weiterhelfen.
Mit 15 hat sie ganz sicher die Möglichkeit, Prozesse und Entscheidungen mit zu beeinflussen/zu treffen.

Zum Schluss noch 2 Anmerkungen von mir, obwohl du danach nicht gefragt hast:
du schreibst „befreundetes Ehepaar“ - euer Verhältnis wird sich auf jeden Fall entscheidend verändern, falls ihr in dieser Angelegenheit was unternehmt.
Ich finde es Klasse, wenn jemand sich so engagiert, sage aber aus eigener Erfahrung, dass das ein anstrengender fulltime-job ist, der nicht nur viel Zeit beansprucht, sondern auch viel kraft und nerven kostet (und auch eine paarbeziehung ganz entscheidend verändert!)- also gut drüber nachdenken und sich möglichst von Anfang an Begleitung (Pflegekinderdienst/Gesprächskreise von Pflegeeltern/ evtl. Erziehungsberatung/Supervision) organisieren.
Wenn Du noch Fragen hast, melde dich nochmal. Wünsche Euch eine gute Entscheidung und einen guten Verlauf für euch und die andere Familie! Beate

Hallo,
da die Eltern das Sorgerecht und somit auch das Aufenthaltbestimmungsrecht haben, können die Eltern Einfluß darauf nehmen.
Ich würde auf jeden Fall das Jugendamt aufsuchen, denen die Situation erklären. Will das Mädchen auch zu Ihnen macht es die Sache einfacher, auch die finanzielle Seite sollte bei dem Gespräch geklärt werden.
Auch klärt das Jugendamt dann sofort ob die Vorraussetzungen bei Ihnen erfüllt werden.
Ich habe immer sehr gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht, also nur Mut und einen Termin machen.
Gruß

Hallo Bernhard!

Im Großen und Ganzen hat natürlich das örtliche Jugendamt zu bestimmen, wo das Mädchen wohnen darf. Ist der Fall dort überhaupt bekannt, und soll sie die Familie eigentlich verlassen?
Wenn nicht wird das Jugendamt wahrscheinlich erst mal einen Familienpfleger regelmäßig zur Überprüfung der Situation hinschicken, bevor ein neuer Wohnort bestimmt werden müsste.
Mitspracherecht hat sie in ihrem Alter sicherlich. Mit der Einverständnis ihrer Eltern darf sie ja sowieso nach deutschem Recht mit 16 ausziehen. Sollte es über das Jugendamt nicht so klappen, vielleicht wäre dies dann noch eine Möglichkeit? Die Zeit bis dahin ist sicherlich auch so noch zu überbrücken.

Was die Vorraussetzungen angeht: Es gibt eigentlich keine großen. Ihr müßt in einigermaßen normalen Verhältnissen leben. Möglichst ein Elternteil eine feste Arbeit haben, Eine Wohnung mit genügend Platz für ein eigenes Zimmer für das Mädchen haben. Vor allem müßt ihr wahrscheinlich einen größeren Fragebogen ausfüllen, in dem jede Menge erst mal seltsam anmutende Fragen stehen. Sinn dieses Fragebogens ist, daß ihr euch mit der resultierenden Situation auseinandersetzt. Man weiß ja nie, wie die Verwandschaft, Freundeskreis… auf die Veränderung reagieren. Und ihr müßt euch sicher sein, daß ihr die Verantwortung für einen Teenager übernehmen wollt, der sicher nicht mehr nach eurer Pfeife tanzen möchte.

Am besten ihr redet einfach mal mit dem zuständigen Jugendamt. Die können euch dann auf jeden Fall sagen, ob sie zu euch darf.

Viele Grüße
Kerstin

Hallo liebe/r Ratgeber/inn
für die Antwort möchte ich mich bedanken.
Sie haben mir sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard
PS:das Mädel weiss,das es bei uns gewisse Spielregeln befolgen müsste.Zu Hause kann sie tun und lassen,was sie will.Auch wenn sie mal keine Lust hatte,die Schule zu besuchen,hat es die Eltern kaum gekümmert.Auch ist die Familie schon bekannt,das Mädchen hatte für 2 Jahre bereits eine sogenannte Tagesgruppe besuchen müssen.
Die Gründe dafür sind uns allerdings nicht bekannt.

Hallo liebe/r Ratgeber/inn
für die Antwort möchte ich mich bedanken.
Sie haben mir sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard

Hallo liebe/r Ratgeber/inn
für die Antwort möchte ich mich bedanken.
Sie haben mir sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard.

Hallo Bernhard,

das muss da Jugendamt entscheiden. Sie ist minderjährig in erster Linie. Es muss erst einmal eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Sie kann sich einen Anwalt für Kinder nehmen. Die Adressen bekommt man meines Erachtens auch beim Jugendamt oder beim Kinderschutzbund. Dieser wird dann falls die Zustände zu Hause tatsächlich schädigend für das Mädchen sind bewirken, dass das Kind anderweitig unterkommt. Ob das bei Euch ist…das ist die große Frage. Da kann ich nix zu sagen. In erster Linie wird da wohl in der Verwandtschaft geschaut oder in einer betreuten WG, das käme für ein Mädchen in diesem Alter ja auich schon in frage. Aber ich weiß es nicht wirklich. Vielleicht kann das Mädchen hierbei seine Wünsche äu0ern und mit dem Anwalt vor dem Familiengericht durchsetzen.
Ich hoffe alles klappt wie ihr es euch wünscht und dem mädchen geht es bald besser.
Aber wie gesagt, zu erst einmal jugendamt, die wissen über alles bescheid,
grüße
sabine

Hallo Bernhard,

es ist sehr gut, dass Ihr soviel Engagement aufbringt. Ansprechpartner
ist auf jeden Fall erstmal das zuständige Jugendamt. Dort wird geprüft
was im Einzelfall erforderlich ist.
Wenn Ihr Pflegeeltern werden wollt, ist auch das Jugendamt zuständig,
hier wird dann geprüft ob eine Pflegschaft möglich ist sofern die Voraussetzungen
stimmen.
Stellt Euch das nicht so einfach vor, eine pubertierende Jugendliche aufzunehmen,
sicherlich ist der Wunsch beidseitig vorhanden, in der Praxis sieht dann vieles
total anders aus.

Gruß
Werner

Hallo Bernhard,

am einfachsten ist es sicher, mit der Nachbars-Tochter gemeinsam den Weg zum zuständigen Jugendamt zu wählen.
Dort wird man euch rechtsverbindlich Auskunft geben können.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein „Kind“ in dem Alter ein Mitspracherecht hat.

Ich drücke euch ganz fest die Daumen!!

Sabine

Hallo!

Ihr müsst Euch mit dem Jugendamt eurer Gemeinde in Verbindung setzen. Die werden Euch die rechtlichen Voraussetzungen einer Pflegeelternschaft erklären und die entsprechenden Anträge mitgeben. Alles weitere ergibt sich in den folgenden Wochen und Monaten.
Viel Erfolg und alles Gute!

Es ist zwar schon einwenig her, aber ich sage ja . . . Ja sie hat ein Mitbetimmungsrecht. Gerdae heute war ich beim JA und erfuhr das auch kleinere Kids angehört werden. Fall : ltern haben sich getrennt, Gericht hat der Mutter das Kind zu gesprochen, das Kind will aber beim Vater bleiben ( 6 Jahre alt ), durch die Willenskraft wird demnächst das Kind angehört. Sonst haben Kids ja erst ein Mitspracherecht wenn sie 12 sind, o.s.ä