Hallo,
wenn die Firma nicht sonderlich werthaltig ist, und die bei Nebengewerbe typischen eher unterdurchschnittlichen Gewinne abwirft, wird es in so einer Konstellation immer auf die persönliche Bonität des Gewerbetreibenden, z.B. durch Nachweis des Einkommens aus der Haupttätigkeit ankommen. Agiert er haftungsbeschränkt, wird man ggf. von ihm persönlich eine Bürgschaft verlangen. Also unter dem Strich gelten dann die Bonitätsanforderungen wie an einen privaten Leasingnehmer. Allerdings ist Fahrzeugleasing da immer noch etwas unkritischer als andere Dinge, weil man das vollkaskoversicherte Fahrzeug selbst „in der Hand hat“, für den Fall, dass jemand seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, oder das Ding einen Totalschaden erleidet. Andere Leasinggüter sind da deutlich kritischer.
Insoweit also darüber nachdenken, ob man als Privatmensch wohl ein Leasingfahrzeug in gewünschter Größe bekommen würde, und dann los.
Kleiner Tipp am Rande: Es gibt neben den Hausbanken auch freie Leasinggeber, die sich ggf. rechnen. Und zwar deshalb, weil Du dann als Barkäufer auftreten kannst, und damit alle Rabatte, … absahnen kannst, die Dir als Kunde der Hausbank oft versagt bleiben. Spannend insbesondere auch, wenn Du an Tageszulassungen, Vorführwagen, junge Gebrauchte, Reimporte, … denkst, bei denen die Leasingkonditionen der Hausbanken (soweit überhaupt verfügbar) nicht mehr viel mit den Traumkonditionen für den Neuwagen zum vollen Ladenpreis haben. Ich hatte in ähnlicher Kostellation wie Du schon (Reimport)-Fahrzeuge von der VR-Leasing (macht so etwas leider nicht mehr), Universal Leasing, und aktuell läuft der Wagen meiner Frau über die nur noch nebenberuflich laufende Kanzlei bei ALD. Das war ein Vorführwagen, und da lagen die freien Leasinggeber deutlich günstiger.
Gruß vom Wiz