Hallo Experten!
Ich habe folgendes Problem: Ich bin auf Wohnungssuche und habe mich letzten Freitag auf ein Angebot einer Mietwohnung als Erste gemeldet und mit der derzeitigen Mieterin einen Besichtigungstermin für gestern abend 19.00 Uhr vereinbart. Als ich dort ankam, war die Wohnung aber gerade vergeben worden (mündliche Zusage), allerdings an eine Interessentin, welche sich wesentlich später auf die Anzeige gemeldet hatte, allerdings einen Besichtigungstermin für 18.45 Uhr bekommen hatte. So richtig einsehen will ich das nicht, da m.E. derjenige Vorrang hat, welcher zuerst Mietinteresse bekundet (sich auf die Anzeige meldet).
Nun lautet meine Frage an Euch: Wie seht Ihr das?
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen, um eventuell doch noch an die Wohnung zu kommen!
mit freundlichen Grüßen
Susanne
Hi Susanne,
kurz gesagt: vergiß es!
Die Geschichte mag Dir ungerecht erscheinen (da gibt es durchaus unterschiedliche Sichtweisen), aber hier ist es nun mal so: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Um noch ein wenig um Verständnis zu werben: Du hattest mit dem Besichtigungstermin ja lediglich ein unverbindliches Interesse bekundet. Ein weiterer Interessent hat seine Mietabsicht hingegen konkret kundgetan.
Es gibt kurz gesagt nichts, woraus Du einen Anspruch auf die Wohnung herleiten könntest, nur weil Du Dich als erste gemeldet hast. Der Vermieter ist in der Entscheidung an wen er vermietet völlig frei und auch wenn Du zuerst besichtigt und zugesagt hättest, hätte der Vermieter an einen „Nachkommer“ vermieten können wenn ihm dessen Nase besser gefällt.
Ärgere Dich nicht weiter und studiere weiterhin die Inserate… 
Gruß Stefan
Ich habe folgendes Problem: Ich bin auf Wohnungssuche und habe
mich letzten Freitag auf ein Angebot einer Mietwohnung als
Erste gemeldet und mit der derzeitigen Mieterin einen
Besichtigungstermin für gestern abend 19.00 Uhr vereinbart.
Als ich dort ankam, war die Wohnung aber gerade vergeben
worden (mündliche Zusage), allerdings an eine Interessentin,
welche sich wesentlich später auf die Anzeige gemeldet hatte,
allerdings einen Besichtigungstermin für 18.45 Uhr bekommen
hatte. So richtig einsehen will ich das nicht, da m.E.
derjenige Vorrang hat, welcher zuerst Mietinteresse bekundet
(sich auf die Anzeige meldet).
Nun lautet meine Frage an Euch: Wie seht Ihr das?
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen, um
eventuell doch noch an die Wohnung zu kommen!
mit freundlichen Grüßen
Susanne
Hallo Susanne,
an wen der Eigentümer vermietet, bleibt (zum Glück) im überlassen. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Gruss,
Simone.
Hallo Experten!
Ich habe folgendes Problem: Ich bin auf Wohnungssuche und habe
mich letzten Freitag auf ein Angebot einer Mietwohnung als
Erste gemeldet und mit der derzeitigen Mieterin einen
Besichtigungstermin für gestern abend 19.00 Uhr vereinbart.
Als ich dort ankam, war die Wohnung aber gerade vergeben
worden (mündliche Zusage), allerdings an eine Interessentin,
welche sich wesentlich später auf die Anzeige gemeldet hatte,
allerdings einen Besichtigungstermin für 18.45 Uhr bekommen
hatte. So richtig einsehen will ich das nicht, da m.E.
derjenige Vorrang hat, welcher zuerst Mietinteresse bekundet
(sich auf die Anzeige meldet).
Nun lautet meine Frage an Euch: Wie seht Ihr das?
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen, um
eventuell doch noch an die Wohnung zu kommen!
mit freundlichen Grüßen
Susanne
Hallo Simone, Hallo Goosi,
erstmal vielen Dank Euch beiden für eure Antwort.
Es war nicht der Vermieter, welcher entschieden hat, sondern die jetzige Mieterin. Ich habe mich wegen dem Besichtigungstermin nach ihr gerichtet (wann sie halt Zeit hat) und ärgere mich einfach, dass sie trotz meiner Zusage am Telephon (ich habe bereits Freitag gesagt ich nehme die Wohnung) die Wohnung an jemand vergibt, der sich zwei Tage nach mir meldet. Und wenn man quasi 10 Minuten an der Traumwohnung vorbeischrammt, naja, schön ist das halt nicht.
Wenn ich dem Vermieter nicht „gefalle“, akzeptiere ich das natürlich, da jeder über sein Eigentum entscheiden kann, wie er will.
Naja, shit happens, ich wünsche euch noch einen schönen Tag!
mit freundlichen Grüßen
Susanne
Hi Susanne,
der Vermieter ist dir keine Rechenschaft schuldig, an wen er eine Wohnung vermietet. Das ist zwar nicht die feine Art, dass er dich erst kommen lässt, um dir dann eine lange Nase zu drehen, aber machen kannst du da nichts - außer ihn nicht mehr zu grüßen.
Gräm dich nicht - es gibt schlimmere Zeitgenossen!
Gruß Ralf
Hallo Susanne,
wenn das so ist, könntest Du die Vormieterin austricksen, indem Du Dich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzt und dort Dein Interesse an der Wohnung bekundest. Meist kann die Hausverwaltung oder der Hausmeister darüber Auskunft geben, wie man den Eigentümer erreicht oder ein entsprechendes Schreiben weiterleiten.
Gruss,
Simone.
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Hallo Susanne,
wer zuspät kommt - den bestraft das leben.
haks ab.
was hättest du gesagt wenn der vermieter dich in die pflicht genommen hätte, dir aber die wohnung nicht gefallen hätte ?
t.
Hallo Susanne,
eine Chane, einen Mietvertrag zu erzwingen besteht nicht, insbesondere schon deshalb, weil die bisherige Mieterin überhaupt nicht berechtigt ist, über Nachmieter zu entscheiden.
Der Tipp von Simone, die Hausverwaltung oder den Vermieter direkt anzuschreiben ist gut. Aber wie mehrfach in dem Thread hingewiesen, der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dich als Mieterin unter Vertrag zu nehmen.
Gruss Günter
Guten Morgen Tamansari,
abgehakt ist es mittlerweile schon 
und wenn mich der Vermieter in die Pflicht genommen hätte, nunja, dann hätte ich dazu stehen müssen und für drei Monate eine kostspielige Abstellkammer für meine Möbel „mein Eigen“ nennen können. Ich hatte allerdings lange mit der Frau telephoniert und mir die Wohnung sehr genau beschreiben lassen, dann fiel der Satz „Wenn die Wohnung so ist, wie von Dir beschrieben, nehme ich sie sofort.“, aber genützt hat’s bekanntlich nichts.
schönen Tag noch und grüße,
susanne
Guten Morgen,
mit der Wohnung hat’s leider (welch Überraschung *g*) nicht geklappt, aber der Tipp mit der Verwaltung ist trotzdem gut, ich werd’s mir merken.
Ich wollte einfach im Allgemeinen mal wissen, ob diese Vergabepraxis usus ist, da es bis jetzt immer so war, dass die Interessenten in chronologischer Reihenfolge, unabhängig vom Besichtigungstermin, „abgearbeitet“ wurden. Es ist also noch schwieriger, als es so schon ist 
danke für Eure Ratschläge und einen schönen Tag noch,
Susanne