Vorrübergehende Bürgschaft für einen Kredit!

Hallo zusammen,

meine Freundin möchte sich gerne einen Neuwagen kaufen und möchte dies über ein Sonderangebot per Kredit ab bezahlen. Das Problem ist, dass sie am 15.09.2010 erst ihre neue Stelle anfängt. Vorher war Sie noch in der Schule und hat Bafög bezogen. Daher kann sie nicht ihre letzten drei Lohnabrechnungen vorzeigen. Als Vorschlag der Bank kann man einen Bürgen hinzu holen, ihren Vater, der möchte aber nicht über die vier Jahre der Bürge bleiben.

Besteht eventuell die Möglichkeit, wenn ihre Probezeit vorbei ist auch die Bürgschaft des Vaters zu beenden und sie der alleinige Schuldner wird?

Vielen Dank im vorraus für weitere Infos!

Klare Antwort N E I N

der vater hat völlig recht K E I N E Bürgschaft zu übernehmen.Generell ist von Bürgschaften abzuraten.

Ähm…warum muss das denn unbedingt ein neues Auto sein und das dann noch auf kredit ?

Neuwagen verlieren doch schon an wert wenn sie beim Händler vom Hof fahren. neuwagen für Privatpersonen ist wie Geld aus dem Fenster werfen…mal drüber nachdenken

Hallo,

theoretisch besteht die Möglichkeit.
DIe Bank wird dies aber nicht machen. Denn es bedeutet mehr arbeit, kostet also auch mehr. Zusätzlich wird keine Bank eine Sicherheit, die sie hat einfach wieder hergeben. Umso mehr Sicherheiten umso besser.

MFG

Hallo,

ich denke, wenn die Probezeit vorbei ist, regelmässig Gehalt eingeht und das Darlehen ordnungsgemäß bedient wird, dass die Bank evtl in zwei Jahren zustimmt, den Bürgen aus der Haftung zu entlassen. Sie können das aber bereits jetzt mit der Bank besprechen und ggf auch fix machen. Wenn man vernünftig drüber spricht und die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden,dann sollte die Bürgschaftsentlassung möglich sein. Eine abschließende Antwort kannich allerdings nicht geben, da hier jede Bank anders agiert. Alles Gute und ich hoffe, ich konnte helfen!

Besteht eventuell die Möglichkeit, wenn ihre Probezeit vorbei ist auch die Bürgschaft des Vaters zu beenden und sie der alleinige Schuldner wird?

Sofern die Bank das mitmacht, geht das. Wir machen in unserer Filiale so etwas nicht.

Meine ehrliche Meinung: Deine Freundin handelt unverantwortlich, wenn sie sich noch in der Probezeit verschuldet. Besser wäre, erstmal für z.B. 2 jahre einen PKW zu mieten/ leasen.

Also ganz ehrlich: lass das mit der Bürgschaft. Warum will der Vater wohl keine Bürgschaft übernehmen? Sicher nicht, weil er sie ärgern will. Das Risiko ist zu hoch.

Was die Bank hat, lässt sie nicht wieder los. Daher wird sie den Vater auch nicht nachträglich aus der Bürgschaft entlassen.

Mein Rat: Fragt euch ernsthaft: Muss das JETZT sein?
Wenn man sein Berufsleben direkt mit einem Kredit beginnt, steigt man ins Hamsterrad ein. Du MUSST Geld verdienen, du MUSST Versicherung, STeuer und Sprit bezahlen. Irgendwann kommst Du vor lauter MÜSSEN nicht mehr zum Leben.

Deshalb lieber: Geld sparen und später ein Auto kaufen.

Glaub mir, ich spreche aus eigener Erfahrung!

Klar geht das, da werden lediglich die Sicherheiten etc. geändert. Hat ja dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ist schon länger als 6 Monate beim jetzigen Arbeitgeber.
Wenn die Bonität ausreicht, sehe ich da kein Problem.

Gruß
http://www.der-banker.de/

Antwort:
Aber selbstverständlich, eine befristete Bürgschaft,
ggfs. modifiziert mit einer Auflage, dass die Bü.
nicht mehr gilt, wenn die Kreditnehmerin die Kreditgewährungsbedingungen nun, nach gewisser Zeit, was zu vereinbaren wäre, selbst erfüllt.
Nur: die meisten Banken akzeptieren nur selbstschuldnerische Bürgschaften, keine Ausfallbürgschaften oder modifizierte Ausfallbürgschaften von Privatpersonen.
Aber: reden Sie mal mit der Bank, vielleicht machen die das mit, z.B. kann vereinbart werden, dass die Bürgschaftsfreigabe nach Erfüllung der eigenen Voraussetzungen der Dame nochmal überprüft wird.
Der Bürge muß aber auch damit rechnen, nicht entlassen zu werden.

Die Bedingungen stellt im Endeffekt der Kreditgeber nicht der Kreditnehmer, schon gleich gar nicht der Bürge. Das wird immer eine Sache auf goodwill.

Grüsse von Bracco
aus Bayern.

Hallo Viper,

selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, eine befristete Bürgschaft zu übernehmen. Dies muss allerdings bereits im Vorfeld mit der finanzierenden Bank abgesprochen werden und klar aus der Bürgschaftsurkunde hervorgehen. Ob die Bank mit einer befristeten Bürgschaft einverstanden ist, kann nicht vorhergesagt werden, allerdings ist dies meist vom Verhandlungsgeschick abhängig. Hier wird bei regional ansässigen Kreditinstituten wohl mehr Spielraum bestehen, als bei einer internationalen Großbank, bei der die Prozesse doch in aller Regel wesentlich starrer ausgelegt sind.

Hallo!
Nein! Keine Bank entläßt einen Bürgen freiwillig. Zumindest nicht ohne hohe Gebühren …
Mein Tip: 6 Monate warten und dann alleine den Kredit aufnehmen.
Viele Grüße

Die Möglichkeit besteht schon, aber ist wenig praktikabel.
Die Bank hat viel Aufwand damit und wird auf so nen Kuhhandel wohl eher nicht eingehen. Fragt doch mal nach.