Vorrübergehende Mietabsicherung bei Trennung

Ausgangssituation: ein Ehepaar hat sich zur Trennung entschlossen und die Frau sucht sich eine eigene Mietwohnung. Der Mann arbeitet, die Frau hat noch kein eigenes Einkommen. Um die Chance für eine nette Wohnung zu erhöhen, möchte das Paar dem Vermieter anbieten, dass der Mann bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Frau ein eigenes Einkommen hat, die Mietzahlungen garantiert.

Welche Möglichkeiten gibt es, dem Vermieter diese Sicherheit für die Mietzahlungen (+ Nebenkosten) zu bieten und gleichzeitig einen gesicherten Ausstieg zu haben, wenn die Bedingung „Frau hat eigenes Einkommen“ erfüllt ist?

Es gibt Mietbürgschaften, die scheinen aber nach dem, was ich gelesen habe, zum Teil sehr umfangreich zu sein (über die Miete und Nebenkosten hinausgehend) und prinzipiell auch für die Dauer des Mietvertrags zu gelten.

Viele Grüße,
J.

Da kann ich leider nicht helfen!

Ich kann den Mann nur davon abraten eine solche Bürgschaft zu unterschreiben, da er sonst für die Miete der Frau aufkommen muss.

Wenn die Frau kein eigenes Einkommen hat und auch sonst kein Vermögen besitzt, hat sie Anspruch auf Sozialhilfe soweit der Mann nicht unterhaltspflichtig ist.

Sorry, war noch nie ein Bereich mit dem ich beschäftigen müsste.

mfg

A.Terkatz

Hallo,

dies ist eine juristische Frage, keine des Mietrechts.

mfG

J. Kühl