Vorruhestand Beamter und eigene Firma

Hallo,
habe mal eine Frage.
Aufgrund eines Unfalls besteht bei mir die Möglichkeit, dass ich Dienstunfähig bin und eine Versetzung in den Vorruhestand versetzt werde. Desweiteren besitze ich eine gut laufende Firma.
Meine Frage:
Werden mir Pensionsbezüge aufgrund meines Einkommens aus meiner Firma abgezogen?

Bin 42 Jahre alt, Besoldungsgruppe A8 Stufe 9, Eintrittsalter 21

Gruß Ralf

Hallo,

natürlich wird das Einkommen aus Gewerbebetrieb mit dem Ruhegehalt verrechnet.

Das genau Procedere ergibt sich aus dem

-Versorgungsrecht des Bundes
oder
-des jeweiligen Bundeslandes

Wobei der Grundsatz gilt,das der Beamte nicht mehr als 3/4 seines letzten Gehaltes als
Versorgungsbezüge
erhalten darf.

Aber was hat das denn mit meinem Verdienst aus meinem eigenen Unternehmen zu tun? Solange ich normal im Dienst bin, interessiert das doch auch keinen. Anders ist es wenn ich einen Nebenjob habe. Da habe ich ja die 450€-Grenze.

Gruß

Hallo,

Hallo,
habe mal eine Frage.
Aufgrund eines Unfalls besteht bei mir die Möglichkeit, dass
ich Dienstunfähig bin und eine Versetzung in den Vorruhestand
versetzt werde. Desweiteren besitze ich eine gut laufende
Firma.
Meine Frage:
Werden mir Pensionsbezüge aufgrund meines Einkommens aus
meiner Firma abgezogen?

Bitte zuerst mal folgende Fragen beantworten:
Welche Tätigkeit übst Du als Beamter aus ?
und welche Tätigkeit als Selbständiger ?

Gruß Merger

Hallo,

Ich bin Berufsfeuerwehrmann im mittleren Dienst.

Habe eine Firma für Beschichtungstechnik.

Gruß Ralf

Hallo,

da bes**** du wohl jetzt schon deinen Dienstherren…

Ich zitiere mal das Bundesbeamtengesetz:
§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

(1) Beamtinnen und Beamte bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 100 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach § 98 zu ihrer Ausübung verpflichtet sind. .

und insbesondere diesen Passus:
(3) Die Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. Bei begrenzter Dienstfähigkeit ist ein Fünftel der nach § 45 Abs. 2 Satz 1 verkürzten Arbeitzeit zugrunde zu legen. Soweit der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes der Beamtin oder des Beamten übersteigt, liegt ein Versagungsgrund vor

Hallo,

kommt darauf an, in welchem Bundesland man Beamter ist.

Zumeist kann bei einem Beamten der in Vorruhestand geht, der NICHT auf einem Dienstunfall beruht
die Besoldung bei einem weiteren Einkommen bis auf 20% des eigentlich zustehenden Ruhegehalts runtergekürzt werden.

Erst wenn man dann das eigentliche Rentenalter erreicht, kann nichts mehr gekürzt werden.

Bei Vorläufiger Ruhestandsversetzung und einem entsprechend hohen Abzug bei der Pension, wird gerne alle paar Jahre wieder eine med. Nachuntersuchung angeordnet um den Beamten ggfs auch teilweise wieder reaktivieren zu können.
In vielen Bundesländern gibt es auch mittlerweile eine Teildienstfähigkeit, so daß Vorruhestandsversetzungen immer seltener werden.

Grüße
miamei

Ich habe den Vorteil das es sich hierbei um einen Dienstunfall handelt. Bin im Dienst auf einer Treppe gestürzt und habe mich dabei verletzt. Heißt das das mir da nichts abgezogen wird?

Gruß Ralf

Habe ich noch vergessen. Ich bin Beamter in NRW.

Gruß Ralf


Hallo

ohne in den Beamtengesetzen nachzulesen, wird sicherlich auch geprüft,
ob eine Dienstunfähigkeit als Berufsfeuerwehrmann und eine weiterhin ausgeführte selbständige Tätigkeit in der Beschichtungstechnik sich nicht gegeneinander ausschließen.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb von der Berufsfeuerwehr in NRW genehmigt wurde.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…

Gruß Merger

Wenn die Dienstunfähigkeit auf den Dienstunfall zurückzuführen ist,solltest du bereits ein Schreiben deds LfB bekommen haben.
Darin sollte die Festsetzung des Unfall-Ruhegehaltes erläutert sein.

Denn beim Unfall-Ruhegehaltes gibt es einige zum normalen Ruhegehalt abweichende Regelungen,unter anderem erfolgt keine Anrechnung von anderen Einkommen.