gehe nächstes in den vorruhestand mit 57 jahren. durch die neue reform gibt es gem. §9 tvumbw innerhalb der härtefeallregelung eine einmalzahlung (abfindung). diese errechnet sich wie folgt:
basismonat x laufzeit der vereinbarung bis 65 lebensjahr.
nun meine frage, was wird als basismonat genommen, bruttto- oder nettogehalt?
thx im voraus