Vorruhestand bei der bundeswehr

gehe nächstes in den vorruhestand mit 57 jahren. durch die neue reform gibt es gem. §9 tvumbw innerhalb der härtefeallregelung eine einmalzahlung (abfindung). diese errechnet sich wie folgt:
basismonat x laufzeit der vereinbarung bis 65 lebensjahr.
nun meine frage, was wird als basismonat genommen, bruttto- oder nettogehalt?

thx im voraus

…schau doch einfach mal hier nach…

http://www.vab-gewerkschaft.de/cms/front_content.php…