Vorsätzlich falsche Befundung - Möglichkeiten?

Fall 1a:
Ein Psychiater befundet einen Patienten vorsätzlich falsch. Dabei sei die Art des Mangels so, dass er auch für den medizinischen Laien einsichtig ist.
Also nehmen wir beispielsweise an, der Patient sei im Wege der Ausschlußdiagnose einer körperlichen Erkrankung infektiösen Ursprungs routinemässig zum Psychiater gekommen. Dieser behauptet, trotz vorliegenden Befunds einer schweren Immunschwäche, lägen keine relevanten Vorbefunde vor. Er schliesst daher eine körperliche Erkrankung aus und begründet damit die Diagnose einer Wahnvorstellung, da die Krankheit ja nur eingebildet krank sei.
Die Infektiöse Erkrankung wird nun wiederum aufgrund der vermeintlichen psychischen Erkrankung ausgeschloßen. Es ensteht also ein Zirkelschluß, bzw eine endogene Diagnose die nur aus sich selbst heraus erklärt werden kann.
psychische Erkr. weil keine körperliche, keine körperliche weil psychisch…

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten bestehen gegen so eine Diagnose vorzugehen? Wie weit beeinflusst es das mögliche Vorgehen wenn man Vorsatz unterstellt?
Muss der Weg ärztlicher Gutachten (und Gegengutachten) beschritten werden, wenn man unterstellt dass der Mangel offensichtlich ist?

Fall 1b:
Wie sieht es aus, wenn die betreffende Klinik weitere Behandlungen mit verweis auf die vermeintlich psychische Genese ablehnt, eine Zweitmeinung mit dem Argument ablehnt, es könne nicht zwei (unterschiedliche) Ansichten an einer Klinik geben und eine Revision durch den betreffenden Psychiater ausgeschloßen sei, da dieser verstorben ist?

Wo liegt die rechtliche Verantwortung?

lg.

Erstellung einer Diagnose aufgrund einer Frage

Hallo, Leitwolf

Hier ein kleiner Beitrag zur Klärung von Begriffen:

Ein Psychiater befundet einen Patienten vorsätzlich falsch.

Befund = die Gesamtheit des durch einen Arzt festgestellten körperlichen und psychischen Status (deutschländisches Standarddeutsch)
befunden = diagnostizieren (Fachsprache)
Befundung = Erstellung einer Diagnose aufgrund einer Fragestellung. Daraus resultiert ein Arztbrief an den überweisenden Kollegen, der diese genaue Diagnose enthält. (Fachsprache)
www.teleradiologie.de/glossar.html

damit die Diagnose einer Wahnvorstellung, da die Krankheit ja

Diagnose = Erkennung und Benennung einer Krankheit (deutschschweizerisches Standarddeutsch)
Diagnostik = Sammelbezeichnung für Verfahren zur Abklärung einer Krankheitsursache (Fachsprache)
diagnostizieren = eine Diagnose stellen
http://www.lycos.de/life/gesundheit/arzt-klinik-such…

Muss der Weg ärztlicher Gutachten (und Gegengutachten)

Gutachten = begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige (Gemeindeutsch)
begutachten = ein Gutachten erstellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten

Gruss
Adam

Hier ein kleiner Beitrag zur Klärung von Begriffen:

Ein Psychiater befundet einen Patienten vorsätzlich falsch.

Befund = die Gesamtheit des durch einen Arzt festgestellten
körperlichen und psychischen Status (deutschländisches
Standarddeutsch)
befunden = diagnostizieren (Fachsprache)
Befundung = Erstellung einer Diagnose aufgrund einer
Fragestellung. Daraus resultiert ein Arztbrief an den
überweisenden Kollegen, der diese genaue Diagnose enthält.
(Fachsprache)
www.teleradiologie.de/glossar.html

damit die Diagnose einer Wahnvorstellung, da die Krankheit ja

Diagnose = Erkennung und Benennung einer Krankheit
(deutschschweizerisches Standarddeutsch)
Diagnostik = Sammelbezeichnung für Verfahren zur Abklärung
einer Krankheitsursache (Fachsprache)
diagnostizieren = eine Diagnose stellen
http://www.lycos.de/life/gesundheit/arzt-klinik-such…

Muss der Weg ärztlicher Gutachten (und Gegengutachten)

Gutachten = begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und
die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche
Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder
mehrere Sachverständige (Gemeindeutsch)
begutachten = ein Gutachten erstellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten

Auch wenn die gestellten Rechtsfragen das Thema (exemplarisch) anschneiden, geht es hier doch nicht primär um Geisteskrankheit. Wende dich mit deinen Problemen bitte an das passende Forum.

lg.

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Hallo es gibt bei der Ärztekammer deines LAndes eine Schlichtungsstelle, und Patienten ombudsmänner, die bei solchen Problemen evtl weiterhelfen.
Dies lohnt aber wirklich erst wenn man die Vorbefunde, die wirklich auf eine körperliche Erkrankung hinweisen sich von den behandelnden Ärzten besorgt, denn damit kann man eben nachweisen, dass dort etwas im körperlichen vorliegt. (Man hat ein Anrecht auf Einsicht in seine Arztunterlagen, und darf sich davon gegen Kostenerstattung auch Kopien anfertigen lassen)
Ansonsten (wenn der für die Körperlich Diagnose zuständige Arzt auch tot ist oder so) hilft es zu einem ganz normalen weiteren Hausarzt zu gehen und (ohne erwähnung der Psychodiagnose und all der anderen Voruntersuchungen) die entsprechenden Beschwerden zu schildern und wahrscheinlich wird der neue körperliche Untersuchungen vornehmen und zu einem neuen Befund kommen, dass dort eher etwas körperliches vorliegt. Mit diesen Neuen Befund kann man dann evtl schon aus den Teufelskreis herauskommen.
Wenn, ja nur wenn …da wirklich was körperliches vorliegt und es nicht evtl so ist, dass das evtl früher diagnostizierte körperliche Problem sich schon erledigt hat. Bei manchen Krankeiten kann sich dann schon was in die Psyche eingegraben haben, was dann nachbleibt (ist zB. oft bei Schmerzerkrankungen so, dass eigentlich gar kein Schmerz mehr da sein dürfte, aber immer noch da ist.).
Gruß Susanne

Hallo es gibt bei der Ärztekammer deines LAndes eine
Schlichtungsstelle, und Patienten ombudsmänner, die bei
solchen Problemen evtl weiterhelfen.

Nehmen wir mal an, es sei eben diese ÄK und die Besonderheiten des betreffenden Gesundheitswesens, die den fraglichen Fall erst verursacht haben. Nehmen wir weiter an, dass diese Schlichtungsstelle von der ÄK ins Leben gerufen wurde und eher die Interessen des Arztes vertritt, als die des Patienten. Und nehmen wir weiter an, dass diese Stelle schon angerufen wurde, dabei vertrauliche Korrespondenz an den betreffenden Arzt weiterleitete was zu einer Klagsdrohung durch den Arzt führte und sie ansonst untätig blieb.
Nehmen wir auch an, dass das Motiv für besagtes Handeln darin begründet liegen könnte, dass die Erkrankung eine mehrjährige Vorgeschichte hatte und das bekannt werden neuer Fakten (eben Immundefekt) vorangehende Fehldiagnosen zu falsifizieren drohte, woraus potentiell erhebliche Schadenersatzforderungen hätten erwachsen können.

Dies lohnt aber wirklich erst wenn man die Vorbefunde, die
wirklich auf eine körperliche Erkrankung hinweisen sich von
den behandelnden Ärzten besorgt, denn damit kann man eben
nachweisen, dass dort etwas im körperlichen vorliegt. (Man hat
ein Anrecht auf Einsicht in seine Arztunterlagen, und darf
sich davon gegen Kostenerstattung auch Kopien anfertigen
lassen)

Nehmen wir an das sämtliche Befunde vorliegen und oben nur jene Begebenheiten geschildert wurden, die schriftlich in Form von Befunden und / oder Stellungnahmen vorliegen.

Ansonsten (wenn der für die Körperlich Diagnose zuständige
Arzt auch tot ist oder so) hilft es zu einem ganz normalen
weiteren Hausarzt zu gehen und (ohne erwähnung der
Psychodiagnose und all der anderen Voruntersuchungen) die
entsprechenden Beschwerden zu schildern und wahrscheinlich
wird der neue körperliche Untersuchungen vornehmen und zu
einem neuen Befund kommen, dass dort eher etwas körperliches
vorliegt. Mit diesen Neuen Befund kann man dann evtl schon aus
den Teufelskreis herauskommen.

Nehmen wir an, dass es sich um eine komplizierte Krankheit handelt, zu deren Behandlung die nötigen Ressourcen im niedergelassenen Bereich nicht vorhanden sind.

Wenn, ja nur wenn …da wirklich was körperliches vorliegt und
es nicht evtl so ist, dass das evtl früher diagnostizierte
körperliche Problem sich schon erledigt hat. Bei manchen
Krankeiten kann sich dann schon was in die Psyche eingegraben
haben, was dann nachbleibt (ist zB. oft bei
Schmerzerkrankungen so, dass eigentlich gar kein Schmerz mehr
da sein dürfte, aber immer noch da ist.).

Nehmen wir an, dass das auszuschließen ist, da es sich um eine genetisch bedingte Immunschwäche handelt.

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten bestehen gegen so eine
Diagnose vorzugehen?

Die komplette ordentliche Gerichtsbarkeit. Ob Sozila- oder Zivilgerichtsbarkeit hängt davon ab, gegen wen sich der Anspruch richtet.

Wie weit beeinflusst es das mögliche Vorgehen wenn man Vorsatz unterstellt?

Die Anspruchstellung ist eine andere.

Muss der Weg ärztlicher Gutachten (und Gegengutachten)
beschritten werden, wenn man unterstellt dass der Mangel
offensichtlich ist?

Das kommt darauf an, was man erreichen will.

Wo liegt die rechtliche Verantwortung?

Verantwortung wofür ?

Hallo,

Ein Psychiater befundet einen Patienten vorsätzlich falsch.

vorsätzlich würde ich hier mal bestreiten. Wenn, dann allerhöchstens grob fahrlässig.

Aloso nehmen wir beispielsweise an, der Patient sei im Wege der
Ausschlußdiagnose einer körperlichen Erkrankung infektiösen
Ursprungs routinemässig zum Psychiater gekommen.

Dass dies Routine ist, wenn Ärzte keine med. Gründe für körperl. Beschwerden finden ist mir neu. Für mich hört es sich eher so an, dass es Anzeichen gab, dass es ein psych. Problem sein könnte.

Dabei sei die Art des Mangels so, dass er auch für den medizinischen :Laien einsichtig ist.

Dann bin ich wohl ein Laie mit anderer Meinung.

Dieser
behauptet, trotz vorliegenden Befunds einer schweren
Immunschwäche, lägen keine relevanten Vorbefunde vor.

Wenn medizinische Gründe für die Krankheit ausgeschlossen wurden, und vom Mediziner eine Überweisung bekam, was soll den der Psychiater deiner Meinung nach tun?

Die Infektiöse Erkrankung wird nun wiederum aufgrund der
vermeintlichen psychischen Erkrankung ausgeschloßen.

Du sagtest doch, dies wurde durch med. Uuntersuchungen explizit ausgeschlossen. Wer behauptet denn jetzt plötzlich, es wäre doch eine infektiöse Erkrankung? Infektionen lassen sich heutzutage eindeutig nachweisen (sofern es nicht was extrem „extisches“ ist).
Symptome aber, die einer infekt. Erkrankung ähneln, obwohl aber keine Infektion vorliegt, aber eben nicht, und es können/sollten/müssten dann psychische Gründe abgeklärt werden, wenn der Verdacht naheliegt.

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten bestehen gegen so eine
Diagnose vorzugehen? Wie weit beeinflusst es das mögliche
Vorgehen wenn man Vorsatz unterstellt?

Wie gesagt, wieso Vorsatz? Was hätte der Psychologe davon?
Wenn du der Betroffene wärst, würde ich ja vermuten, dass da ein riesiges Abwehrverhalten und mangelnde Krankheitseinsicht besteht, die für einige psych. Störungen typisch ist.

Agnes

vorsätzlich würde ich hier mal bestreiten. Wenn, dann
allerhöchstens grob fahrlässig.

Kann man auf Basis der dargelegten Informationen auch nicht beurteilen. Belassen wir es bei den gegebenen Darstellungen.

Aloso nehmen wir beispielsweise an, der Patient sei im Wege der
Ausschlußdiagnose einer körperlichen Erkrankung infektiösen
Ursprungs routinemässig zum Psychiater gekommen.

Dass dies Routine ist, wenn Ärzte keine med. Gründe für
körperl. Beschwerden finden ist mir neu. Für mich hört es sich
eher so an, dass es Anzeichen gab, dass es ein psych. Problem
sein könnte.

Das sei im gegebenen Fall das Routineverfahren.

Dieser
behauptet, trotz vorliegenden Befunds einer schweren
Immunschwäche, lägen keine relevanten Vorbefunde vor.

Wenn medizinische Gründe für die Krankheit ausgeschlossen
wurden, und vom Mediziner eine Überweisung bekam, was soll den
der Psychiater deiner Meinung nach tun?

Wie beschrieben, wurde eine körperliche Erkrankung keineswegs ausgeschloßen, ausser eben vom Psychiater selbst.

Die Infektiöse Erkrankung wird nun wiederum aufgrund der
vermeintlichen psychischen Erkrankung ausgeschloßen.

Du sagtest doch, dies wurde durch med. Uuntersuchungen
explizit ausgeschlossen. Wer behauptet denn jetzt plötzlich,
es wäre doch eine infektiöse Erkrankung? Infektionen lassen
sich heutzutage eindeutig nachweisen (sofern es nicht was
extrem „extisches“ ist).

Richtig. Ausser eben in den zahlreichen „exotischen“ Fällen, bei denen etwa ein Immundefekt mitberücksichtigt werden müsste.

In der Fragestellung dieses hypothetischen Falles geht es um rechtliche Aspekte, nicht um die Diskussion der gegebenen medizinischen Annahmen.

lg.

Muss der Weg ärztlicher Gutachten (und Gegengutachten)
beschritten werden, wenn man unterstellt dass der Mangel
offensichtlich ist?

Das kommt darauf an, was man erreichen will.

Nun ärztliche Gutachten werden in der Regel genutzt, um die Position der Ärztekammer (in der Regel auf seiten des Arztes) zu stützen. Brächte der Patient ein Gutachten, brächte die ÄK 5. Brächte der Patient 2 Gutachten, brächte die ÄK 10…
Diese Vorgehensweise ist sehr effektiv und führt dazu, dass 97% aller Verfahren zu Gunsten des Arztes bzw. der ÄK ausgehen. Für die Erfolgsaussicht, ist es also entscheidend nicht ärztliche Gutachten angewiesen zu sein.
Daher sollen medizinische Beurteilungen gar nicht in Frage gestellt werden, sondern lediglich mit logischen Inkonsistenzen bzw. Unvereinbarkeiten soweit beweisbar argumentiert werden. Stellt sich die Frage ob das in der Praxis durchführbar wäre.

Wo liegt die rechtliche Verantwortung?

Verantwortung wofür ?

Vorstellbar wäre etwa eine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung, die aber für mein Verständnis nur gegen den betreffenden Arzt geführt werden könnte. Ist eine strafrechtliche Verantwortung der Klinik denkbar, wenn diese sich hinter den Befund stellt und zu einer nochmaligen Beurteilung auch nicht bereit ist, mit dem Arguement es könne nicht zwei Meinungen an einer Klinik geben? Damit wird im Effekt der Status quo für die Ewigkeit einzemmentiert.

lg.

Hallo,

Aloso nehmen wir beispielsweise an, der Patient sei im Wege der
Ausschlußdiagnose einer körperlichen Erkrankung infektiösen
Ursprungs routinemässig zum Psychiater gekommen.
Dieser
behauptet, trotz vorliegenden Befunds einer schweren
Immunschwäche, lägen keine relevanten Vorbefunde vor.

Wenn medizinische Gründe für die Krankheit ausgeschlossen
wurden, und vom Mediziner eine Überweisung bekam, was soll den
der Psychiater deiner Meinung nach tun?

Wie beschrieben, wurde eine körperliche Erkrankung keineswegs
ausgeschloßen, ausser eben vom Psychiater selbst.

entschuldigung, dann habe ich dies wohl fehlinterpretiert. Ich las es so, dass eine organische Ursache durch medizinische Diagnoseverfahren definitiv ausgeschlossen wurde, und deshalb zum Aufsuchen eines Psychiaters gearten wurde, weil die auftretenden körperlichen Symptome eben nicht auf eine Infektion, oder sonstigen organischen Ursachen schließen lassen.

Richtig. Ausser eben in den zahlreichen „exotischen“ Fällen,
bei denen etwa ein Immundefekt mitberücksichtigt werden
müsste.

Da ging ich wohl auch fälschlicherweise davon aus, dass diesbezüglich mehrere Ärzte und Spezialisten aufgesucht wurden.

In der Fragestellung dieses hypothetischen Falles geht es um
rechtliche Aspekte, nicht um die Diskussion der gegebenen
medizinischen Annahmen.

Dann muss ich mich schon wieder entschuldigen. Dann hatte ich das falsch verstanden, da oben gesagt wurde es wäre eine vorsätzliche Fehldiagnose gestellt worden, und diese als erwiesen angesehen wird.

Zu den rechtlichen Möglichkeiten wurde ja einiges gesagt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es vermutlich nicht ganz so klar ist, wie es scheint. Bevor rechtliche Schritte gegangen werden, würde ich mir lieber - wie susanne es empfiehlt- noch andere Ärzte aufsuchen. Vielleicht erspart dies ja diesen ‚Kampf‘

Agnes

ausgehen. Für die Erfolgsaussicht, ist es also entscheidend
nicht ärztliche Gutachten angewiesen zu sein.

Erfolg wofür ? Schadensersatz ? Wiedergutmachung ? Du hast immer noch nicht erjklärt, was erreicht werden soll.

Vorstellbar wäre etwa eine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung,

Schon mal über die Beweisbarkeit nachgedacht ? Und die Kausalität zwischem ärztlichem Handeln und Gesundheitszusatnd des Patienten ?