Hallo,
angenommen ein Mieter fackeln vorsätzlich das Haus ab, dann wird der Schaden durch die Brandversicherung des Vermieters trotz Vorsatz des Mieters übernommen.
Anschließend würde die Versicherung den Mieter in Anspruch nehmen (Mit entsprechendem Erfolg je nachdem ob es bei diesem was zu holen gibt)
Würde das auch für einen vom Mieter vorsätzlich verursachten Wasserschaden gelten?
Viele Grüße
Darius