Vorsätzliche Körperverletzung, wenn Löschwassersch

Hallo an Alle Wissenden und Interessierten!

Kennt jemand die aktuelle Rechtslage für den Fall, daß es in einer Wohnumg gebrannt hat, der Mieter in der Wohnung darüber bzw. darunter feststellt, daß das Löschwasser sich in yeiner Wohnung bemerkbar macht, dies Pflichtgemäß dem Vermieter meldet, dieser sich.jedoch nicht kümmert und der Mieter nach Jahren z.B. rheumatische Bescherden bekommt oder Probleme mit der Lunge, Gischt ect., erfüllt dies den Sttaftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung?

Gruß Sieglionde

Don’t feed the troll! (owt)
Der ist schon in mehreren Brettern als Troll aufgefallen. Viel Spaß mit dem B**mann…

dann käme hins der Untätigkeit des Vermieters ein Unterlassensdelikt in Frage. Strafrechtlich dürften somit für den, dessen Wohnung gelöscht wurde, keine Probleme entstehen. Zivilrechtlich wäre das ein Versicherungsfall.
Für den Unterlassungshandelnden denke ich wird strafrechtlich nicht viel kommen, eine kausa zu dem Löschen und späterer Erkrankung dürfte ohnehin nicht nachweisbar sein.

Hallo.

rheumatische Bescherden … Gischt ect.,

Sollte das Gicht heißen?

Wenn ja, sollte der Mieter sich einmal über die Ursachen von Gicht schlau machen - Wasserschäden in der Wohnung gehören jedenfalls nicht dazu.

Gruß
Christian