Küchenschuhe sollten über ebay verkauft werden (Sofortkaufenpreis). Die Auktion endete ohne Zuschlag. Einen Tag später wollte jemand die Schuhe dennoch haben.Es kam zum Geschäft, es lief aber nicht über ebay. Die Schuhe wurden als neu verkauft, weil sie das auch sind, also nicht getragen, lediglich mehrere Monate unter dem Bett verbracht haben. Der Käufer war nicht zufrieden mit den Schuhen, bemängelte „Dreckbollen“ in der Sohle und sagte die Innensohle sei abgelaufen, was nicht stimmt (3 Zeugen). Bemängelt hat der Käufer allerdings erst fast eine Woche später, nach Versendung der Schuhe. Er will dass die Schuhe zurück genommen werden und droht mit dem Anwalt, weil die Schuhe seiner Meinung nach mit dem Vorsatz der Täuschung verkauft wurden. Wie soll sich der Verkäufer in diesem Fall verhalten? Der Käufer zahlte inkl. Porto 40 € (Neupreis 72 €). Kann nicht auch sein dass der Verkäufer die Schuhe schon getragen hat, merkte, sie passen nicht und sie deswegen zurückgeben möchte?
Liebe/r fregggels,
bei diesem Thema kann ich dir leider nicht helfen. Ich drücke dir die Daumen, dass sich die Situation positiv auflöst.
Lieben Gruss
Polarstern
Das ist Srafrecht, da hab ich leider auch nur Laienwissen
Hallo fregggels,
ich bin kein Rechtsexperte und kann daher keine Auskunft geben.
Zwar kommt meine Antwort spät, aber vielleicht ist das Thema ja noch aktuell.
In diesem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, macht man nichts und lässt den Käufer agieren. Bei eBay kann er sich ja nicht beschweren und zum Gericht wird er nicht ziehen.
Und, das ist auf jeden Fall Zivil- un kein Strafrecht, wie jemand schrieb.