Vorsätzlicher Leichter Körperverletzung

Hallo

also es geht um folgenes Person A minderjährig geht mit dem Hund raus,im Hausfur kommt Ihr Person B entgegen,der Hund ist klein, eigentlich auch nicht Bissig! Jedenfalls nimm Person A den Hund sofort kurz an der leine als Person B ganzdicht an Person A vorbei geht.Der Hund beisst beim vorbei gehen ins Bein.Es allerdings nur ein Blauerfleck und kleines Loch in der Hose.Person A sagt das Person B extra sehr nach an Person A und dem Hund vorbei ging obwohl platz war.
Person B kommt zu Person C ,dort schreit Person B rum,was ja ok ist als Person C sagt was den sei und Person B weiterhin schreit und auf Person C zukommt und ein Schritt in die Wohnung macht von Person C ,schiebt Person C Person B in den Flur,dort schreit Person B und C rum,Person B will die Hose ersetzt haben Person C sagt er soll Name und Anschrieft geben aber Person B geht schreit er rufe Polizei.Drei Tage später bekommt Person C und A Post wegen vorsätzlicher Leichter Köperverletzung?

wie soll sich Person C und A verhalten bei der Polizei,oder besser sofort ein Anwalt nehmen.Person C und A sind noch nie mit Polizei oder so in kontakt gekommen.

PS: Person C kam es so vor als wenn Person B nur Geld wollte,was Person C aber nicht einfach so an derTürgeben wollte da nach wie vor weder Namenoch anschrift vorhanden ist von Person B der hat sich ja auch geweigert das zusagen.Ausserdem ist immer noch völlig unklar warum der Hund das gemacht hat,es war kein richter Biss sonder ein es war nur Blau,und da es auf dem Podest im Hausflur passiert istund Person B sehr na auf Person A zuging,obwohl Person B hätte ausweichen können,hat der Hund wohl einfach eine art schutzgemacht.Zumal Person B aus dem Haus von Obenkam und dort geht es mit Drogen zu,vielleicht hat der Hund das gerochen.

Hoffentlich kann hier jemand einen Rat
geben.
Herzlichen Dank
Polli

Um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich einen RA konsultieren und ihm den Fall übertragen.
Meine persönliche Meinung ist:
Hier handelt es sich nicht um Körperverletzung (KV), sondern eher um einen Fall der Privathaftpflichtversicherung, denn der Hund hat gebissen. Da der Halter des Hundes für verursachte Schäden aufkommen muss, ist C der Adressat als Halter. Der Hund zählt hier als Sache, die einen Schaden verursacht hat (kaputte Hose, evtl. Schmerzensgeld).
KV wird es erst dann, wenn der Hund offensichtlich dazu geeignet und abgerichtet ist, Personen zu verletzen (abgerichteter Schäferhund, Bulldogge etc.). Dann könnte dem Halter vorgeworfen werden, dass er hätte wissen müssen, dass sein Hund beißen kann und dadurch ein Schaden entsteht.Noch dazu müsste der Vorsatz (mit Wissen und Wollen) hinzukommen, dass A wollte, dass der Hund den B beißt. Ist ja so aber nicht geschehen.
C sollte versuchen, noch mal mit B zu sprechen, denn der Schaden sollte schon ersetzt werden. Wenn B aber noch weiter Ärger haben möchte, dann bleibt nur der Gang zu RA. Außerdem sollte C sich überlegen selbst einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen, da B ja in der Wohnung war…jazek

Hallo,

erst ein mal Herzlichen Dank,für die Antwort.

Nun ist es so das Person C kein verdiener ist,nur der Lebenspartner,und auch nur geringverdiener geradeso dasman über die Runden kommt.Deshalbist das mit ein RA so eine sache der Kosten.Eine Privathaftpflich hat Person C,Sie möchte ja auch den Schade Bezahlen.und mit Person B ist leider nicht zu reden,weil werder Name noch anschrift bekannt sind,Person B hat sich ja geweigert dieses zunehnen.
An eine Gegenanzeige hat Person C auch schon gedacht.
Am 3.5 müßen Person A und Person C zur Polizei.
Person A ist 13 jahre und somit ja auch nicht Straffällig oder?
Leider ist es so das Person C einfachnich weiß wie ein RA bezahlt werden soll.
MFG
Polli1980

Dann bleibt nur der Gang zur Polizei, ordentliche, ehrliche Aussage tätigen, und wenn B dann unbedingt zum Gericht will, soll er es tun.Gerichtskosten für C werden aufgrund geringen Einkommens vom Amt übernommen (gibt es einen Antrag beim Gericht). Übrigens sollte C darauf achten, dass er alles bei der Polizei versteht. Stichwort hier:smiley:olmetscher (wird von Polizei gestellt)und vielleicht eine Person des Vertrauens, die mitgenommen werden kann.Diese Person kann allerdings auch von der Polizei ausgeschlossen werden, Versuch ist es allemal wert.
A ist in der Tat strafunmündig und für eine eventuelle Straftat nicht zu belangen. Ich sehe hier auch keine.
Wichtig ist aber auf jedenfall jetzt schon der Versicherung den Fall melden, später könnte es dazu kommen, dass die Versicherung den Schadensausgleich ablehnt.Dann müsste C den Schaden selbst zahlen.
Meiner Meinung nach wird der Fall vom Richter wg. Geringfügigkeit eingestellt. Straftat ist hier für mich nicht zu sehen. Nur, wie gesagt, ein Schadensausgleich.
War B überhaupt beim Arzt und hat seine „Verletzung“ beweissicher festhalten lassen? Falls nicht, steht Aussage gegen Aussage. Gut für C.Vielleicht mal beim Amt fragen, wg. RA, denn nur der hat Akteneinsicht, sofern eine besteht.
jazek