Hallo Patrick,
1.) Macht sich B strafbar?
Nein.
2.) Welche Ansprüche hat A gegen B? (Unterlassung?
Schadenersatz?)
Einmal greift B vertragswidrig …
Vertrag zwischen welchen Parteien? Nur A hat einen Vertrag mit dem Anbieter.
… von daher hat der Anbieter das Recht auf Unterlassung zu
klagen und abzumahnen.
Wenn er das hat, dann nicht auf Basis eines Vertrags, sondern allenfalls, weil B ohne vertragliche Grundlage auf das Angebot in einer Weise zugreift, die nur für Vertragspartner bestimmt ist.
Mir draengt sich allerdings die Frage
auf, ob das Webangebot, z.B. von Ebay nicht durch seinen
grossen Einfluss auf den Markt so etwas wie ein „Grundrecht“
darstellt. Ein Wechsel auf ein anderes Auktionshaus bringt
dann ja einen Verlust an Kunden usw. mit sich.
Wer soll denn wechseln? B ist ja nicht bei dem Anbieter registriert (oder wenn ja, dann zufällig, das hat nichts mit dieser Sache zu tun).
P.S.: Dass die Beweisbarkeit hier ein Problem sein könnte, ist
mir klar, das ist nicht Gegenstand der Frage.
Warum Problem? So etwas wird von den Betreibern
mitprotokolliert und kann bei einer Strafanzeige bis zu B
nachverfolgt werden.
Du hast oben geschrieben, B macht sich nicht strafbar. Strafanzeige weswegen dann?
Die Vorstellung das Internet sei eine
anonyme Spielwiese ist bei weitem nicht so richtig wie manche
es sich in ihrem kindlichen Glauben vorstellen!
Das ist mir auch klar. Aber selbst wenn man die Aktion zurückverfolgt, wie weit kommt man? Bis zu einer IP-Adresse, und mit dieser (vielleicht) bis zu dem Inhaber eines Internetzugangsaccounts. Wenn der nicht gerade alleine lebt, dann können das wiederum mehrere Personen gewesen sein, wie willst Du also konkret beweisen, wer das war?
Aber wahrscheinlich kommt man schon mit der IP-Adresse nicht mehr weiter, denn bislang besteht eine Auskunftspflicht der Provider nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Derzeit nutzt ja die Musikindustrie Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzung dazu, den Namen der hinter der IP-Adresse stehenden Person herauszubekommen, aber das geht hier ja mangels Strafbarkeit nicht (vorausgesetzt, Du siehst das richtig).
Ich glaube, bis jetzt sind wir noch nicht sehr viel weiter gekommen.
Trotzdem Danke für Deine Antwort.
Grüße
Sebastian