Tach’chen.
Wie wird es juristisch beurteilt, wenn eine Person X eine Handlung begeht, die
- klar einer Anweisung (z. B. Arbeitgeber) entgegensteht
- einen Schaden herbeiführt
- aus Sicht der Person X jedoch unbedenklich ist.
Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht (wobei sich die Frage nicht auf das Arbeitsrecht beschränkt, sondern ganz allgemein ist):
X soll ein Auto mit der Politur A polieren (keine explizite Anweisung, aber derartige Aufträge werden immer mit Politur A ausgeführt). Aus seiner Erfahrung ist Politur B jedoch ein Top-Produkt und viel besser für diesen Zweck geeignet. Er nutzt Politur B und verursacht damit einen Schaden (aus zunächst unbekannten Gründen: in der Flasche der Politur B war eine Säure statt Politur, der Lack des Autos war ein anderer als X wusste und wissen konnte, etc.)
Die Frage ist also, wie wird die Handlung der Person X bewertet, wenn er zwar in gewisser Weise gegen eine Arbeitsanweisung verstoßen hat, aber entweder
a) nach menschlichem Ermessen nicht von einem zu verursachenden Schaden ausgehen kann
b) sich eventuell mit viel Mühe die nötigen Informationen besorgen hätte können um festzustellen, dass Politur B Schaden anrichtet (Labortest für die Politur beauftragen).
X wollte also nach bestem Wissen und Gewisssen entgegen der Meinung seines Chefs handeln.
Lässt sich das eingruppieren in Kategorien wie Vorsatz, Fahrlässigkeit, etc?
Nochmals zu Klarstellung: Das Beispiel ist nur zufällig aus dem Arbeitsrecht und könnte auch aus dem Straßenverkehr, Nachbarschaftsverhältnis o. ä. gewählt sein.
Vielen Dank
TTR