Vorsatz ohne absehbaren Schaden möglich?

Tach’chen.

Wie wird es juristisch beurteilt, wenn eine Person X eine Handlung begeht, die

  1. klar einer Anweisung (z. B. Arbeitgeber) entgegensteht
  2. einen Schaden herbeiführt
  3. aus Sicht der Person X jedoch unbedenklich ist.

Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht (wobei sich die Frage nicht auf das Arbeitsrecht beschränkt, sondern ganz allgemein ist):
X soll ein Auto mit der Politur A polieren (keine explizite Anweisung, aber derartige Aufträge werden immer mit Politur A ausgeführt). Aus seiner Erfahrung ist Politur B jedoch ein Top-Produkt und viel besser für diesen Zweck geeignet. Er nutzt Politur B und verursacht damit einen Schaden (aus zunächst unbekannten Gründen: in der Flasche der Politur B war eine Säure statt Politur, der Lack des Autos war ein anderer als X wusste und wissen konnte, etc.)

Die Frage ist also, wie wird die Handlung der Person X bewertet, wenn er zwar in gewisser Weise gegen eine Arbeitsanweisung verstoßen hat, aber entweder
a) nach menschlichem Ermessen nicht von einem zu verursachenden Schaden ausgehen kann
b) sich eventuell mit viel Mühe die nötigen Informationen besorgen hätte können um festzustellen, dass Politur B Schaden anrichtet (Labortest für die Politur beauftragen).
X wollte also nach bestem Wissen und Gewisssen entgegen der Meinung seines Chefs handeln.

Lässt sich das eingruppieren in Kategorien wie Vorsatz, Fahrlässigkeit, etc?

Nochmals zu Klarstellung: Das Beispiel ist nur zufällig aus dem Arbeitsrecht und könnte auch aus dem Straßenverkehr, Nachbarschaftsverhältnis o. ä. gewählt sein.

Vielen Dank
TTR

Auch Tach.

Das sind natürlich schon zwei Paar Stiefel, ob Person X

eine Handlung begeht, die klar einer Anweisung (z. B.
Arbeitgeber) entgegensteht

oder ob es so aussieht:

X soll ein Auto mit der Politur A polieren (keine explizite
Anweisung, aber derartige Aufträge werden immer mit Politur A
ausgeführt).

Dann wäre es noch nicht einmal fahrlässig.

Grüßerle
Richard

Hallo!

Das sehe ich aber anders. Wenn der Lackierer einmal sagt: Hier, Leute, ist Politur A, und ich möchte, dass alle Autos damit poliert werden, dann ist und bleibt das eine Anweisung. Wenn Person X meint, eine bessere Politur zu kennen, soll sie sich einen Meisterbrief besorgen und einen eigenen Laden aufmachen, da kann sie polieren, mit was sie will. Der Chef jedoch hat für den Bockmist gegenüber der Kundschaft geradezustehen und Schäden zu ersetzen, da soll er sich mit einem einfachen „Ich hab’s doch nur gut gemeint“ abspeisen lassen?

Hallo!

Das sehe ich aber anders.

Nee, Du schreibst von etwas ganz anderem. Deine Geschichte ist eine
andere als die des Ausgangspostings, und deshalb siehst DU die auch
anders. Aber irgendwie sollte man schon beim dem bleiben, was
eigentlich gefragt und gesagt wurde. Ansonsten wäre ein neues Thema zu
öffnen.

Grüßerle
Richard