Vorsätzlicher Schlafentzug - strafbar?

Mieter A wohnt im Dachgeschoss, steht um 2 Uhr morgens auf und geht um 18 Uhr ins Bett.
Mieter B wohnt in der Wohnung darunter, steht um 7 Uhr auf und geht um 22 Uhr schlafen.
Da das Haus hellhörig ist, stören sich die beiden Mieter gegenseitig.

Mieter A möchte, dass unter ihm ebenfalls ein Frühaufsteher wohnt und versucht, Mieter B zum Wohnungswechsel zu bewegen.
Er engagiert einen Detektiv, der den ganzen Tag durch die Wände lauscht und Mieter B durch Stampfen/Klopfen weckt sobald dieser einschläft.

Liegt hier eine Ordnungswidrigkeit / eine Straftat vor?
Wie kann Mieter B beweisen, dass Geräusche aus der DG-Wohnung genau dann kommen, wenn er gerade einschläft?

Hallo
zur ersten Frage: da Schlafentzug an die Gesundheit geht, kann man hier an die Körperverletzung denken.
zur zweiten Frage: jemanden dritten bitten, in der Wohnung zu sein und aufzupassen - oder man führt ein Lärmprotokoll

Hier scheint mindestens ein psychisches Problem auf mindestens einer Etage vorzuliegen.
Aber wie dem auch sei:
Ruhestörung muss natürlich nicht hingenommen werden. Wenn der Nachbar nicht mit sich reden läßt, sollte man den Vermieter zwecks Abmahnung informieren.
Das macht - wie alle anderen gesetzlichen Maßnahmen - aber nur wirklich Sinn, wenn die Störungen auch bewiesen werden können. Ein Lärmprotokoll ist gut, aber ohne Zeugen wenig wert. B sollte seinerseits einen Detektiv beauftragen, der sich der Sache annimmt.
Alternative: Bessere Wohnung suchen. Dann hat A zwar „gewonnen“, aber B langfristig Ruhe. Denn wenn A wirklich so einen Terror veranstaltet, wird das nicht das letzte Problem sein.

Gruß,

Kannitverstan

Denke auch, daß man der Sache lieber mit gesundem Menschenverstand statt sinnfreier Juristerei begegnen sollte.

Im worstcase vlt. wirklich an Umzug denken oder die Sache so lange aussitzen, bis der anderen Partei die Detektivkosten irgendwann zuviel werden :wink:

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off Topic: So was gibt es tatsächlich? Meine Güte, bin ich heilfroh, dass ich in meinem Leben niemals solchen Menschen begegnet bin und hoffentlich kann ich meine letzten Jahre ohne so eine Erfahrung verbringen. Nicht zu fassen …
Gruß,
Eva

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Was stellst Du Dir denn vor, was sowas kostet?

Gar nicht. Wie stellt man das ‚gerade einschlafen‘ denn fest? Und wie stellt das der andere Mieter fest? Macht Mieter A solange durch die Wände (wirklich? wohl eher durch die Decke, oder?) hörbare Geräusche, bis er einschläft? Sogar beim Zeitunglesen? Und wann soll das denn passieren, wenn Mieter A bereits ab 18Uhr schläft?

Nicht jedes Geräusch ist übrigens unerlaubter, wenn auch unerwünschter Lärm. Alles, was zur normalen Nutzung gehört, ist ganz einfach hinzunehmen. Klopfen gehört nicht dazu, stampfen auch nicht, normales hin- und herlaufen dagegen schon.

B sollte sich dringend überlegen, auszuziehen. Er wartet mittlerweile doch schon darauf, dass etwas störendes von oben kommt. Völlig egal, ob es erlaubt ist oder nicht. Und es wird sich auch nicht ändern in diesem hellhörigen Haus.
Gruß
anf

Hat mich auch interessiert:
https://www.lentz-detektei.de/firmenprofil/honorare
ca. 65€/Stunde
Gruß,
Eva

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Das kann schon mal nicht stimmen, ist wenig plausibel, denn die Schlafenszeiten überschneiden sich ja.
Die ganze Story ist auch lebensfremd, wird so nicht passiert sein.

Mal angenommen, es stimmt, wie kann denn der Mieter oben Einfluss auf die Arbeitszeiten des Neumieters nehmen ? Muss man vor Anmietung Schichtpläne bei ihm einreichen ?

Da der User im März schon mal eine eher wirre Anfrage in die gleiche Richtung stellte, ist diese Vermutung nicht von der Hand zu weisen…

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