Herr Mustermann kauft sich privat ein Fahrzeug im Wert von 25.000 Euro. Beim Kauf wird Herr Mustermann über einen Seitenschaden informiert, welcher über eine Fachwerkstatt vom Hersteller instandt gesetzt wurde. Der seitenschaden wurde entsprechend im kaufvertrag niedergeschrieben.
2 Jahre später verkauft Herr Mustermann das Fahrzeug an einen dritten und informiert den Käufer das es einen Schaden gab. Nach dem Kauf informiert sich der Käufer in der Fachwerkstatt über den Schaden und bekommt mitgeteilt, dass in der Zeit vom Erstbesitzer weitere zwei Schäden an dem Fahrzeug waren, worüber Herr Mustermann nicht informiert war.
Herr Mustermann hat einen Brief vom Anwalt erhalten und wird gefragt ob ihm die weiteren 2 Schäden mitgeteilt wurden (war nicht der fall).
Er wird aufgeforder dem Anwalt eine Rückmeldung zu geben und seine Rechte aus dem Kaufvertrag ( Mustermann / Erstbesitzer) an den dritten (Käufer) abzugeben um eine Rückabwicklung mit dem Erstbesitzer durchzuführen.
Frage, welche Nachteile und Risiken könnten sich für Herrn Mustermann ergeben? Sollte er etwas beachten?