Vorschäden am Fahrzeug

Herr Mustermann kauft sich privat ein Fahrzeug im Wert von 25.000 Euro. Beim Kauf wird Herr Mustermann über einen Seitenschaden informiert, welcher über eine Fachwerkstatt vom Hersteller instandt gesetzt wurde. Der seitenschaden wurde entsprechend im kaufvertrag niedergeschrieben.

2 Jahre später verkauft Herr Mustermann das Fahrzeug an einen dritten und informiert den Käufer das es einen Schaden gab. Nach dem Kauf informiert sich der Käufer in der Fachwerkstatt über den Schaden und bekommt mitgeteilt, dass in der Zeit vom Erstbesitzer weitere zwei Schäden an dem Fahrzeug waren, worüber Herr Mustermann nicht informiert war.

Herr Mustermann hat einen Brief vom Anwalt erhalten und wird gefragt ob ihm die weiteren 2 Schäden mitgeteilt wurden (war nicht der fall).

Er wird aufgeforder dem Anwalt eine Rückmeldung zu geben und seine Rechte aus dem Kaufvertrag ( Mustermann / Erstbesitzer) an den dritten (Käufer) abzugeben um eine Rückabwicklung mit dem Erstbesitzer durchzuführen.

Frage, welche Nachteile und Risiken könnten sich für Herrn Mustermann ergeben? Sollte er etwas beachten?

Mit der Nennung des Seitenschaden im Kaufvertrag ist Mustermann m.E. sehr sicher und hat nichts zu befürchten.
Nämlich, dass sich der Dritte an Mustermann halten könnte als eigentlichen Verkäufer des Wagens. Denn grundsätzlich haftet ja der Verkäufer für so etwas.

Mit der Abtretung der Rechte verliert Mustermann aber selbst seinen Schadenersatzanspruch gegen den Erstbesitzer. Denn der Wagen war ja nicht 25.000 € wert wenn alle Unfallschäden(auch fachgerecht beseitigt) bekannt gewesen wären.

MfG
duck313

Und jetzt die Gretchenfrage:

Ist denn Herrn Mustermann bisher ein Schaden entstanden? Nichts von den anderen Schäden wissend hat er genau den Betrag für den Wagen bekommen, den er auch bekommen hätte, wenn der Wagen keine weiteren Schäden gehabt hätte.

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Ich meinte damit, der hat beim Kauf selbst zu viel gezahlt, weil ihm nicht alle wertmindernden Vorschäden genannt wurden.

Offenbar sind diese Schäden ja nach Ansicht des Drittkäufers und seines Anwaltes erheblich, warum sonst will er den Kauf über diesen Umweg (Abtretung der Rechte) rückabwickeln.

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Ok, das heisst, Herrn Mustermann kann beruhigt schlafen. Noch eine Frage, muss/sollte Herr Mustermann seine rechte an den dritten abtreten? Was wäre wenn er es nicht machen würde? Soll Herr Mustermann auch zu einem Anwalt?

Dann würde doch der Käufer vermutlich vom Kauf zurücktreten, und er könnte sich selber an seinen Verkäufer wenden zwecks Rückabwicklung / Schadenersatz oder was weiß ich. Vermutlich bräuchte er dafür einen Anwalt.

Wenn er mit dem erzielten Kaufpreis soweit zufrieden ist und weiter keinen Aufwand haben will, wäre es vielleicht das beste, den Vorschlag anzunehmen. Allerdings würde ich mir vorsichtshalber in eindeutig verständlicher Sprache schriftlich geben lassen, dass ich dann nach der Abtretung nichts mehr mit der Sache zu tun hätte.

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Hallo liebe Community,

heute hat Herr Mustermann einen weiteren Brief vom Anwalt erhalten, in dem steht, dass der Verkäufer, der das Auto an Herrn Mustermann verkauft hat, ihm mündlich mitgeteilt hätte, dass es an dem Fahrzeug weitere zwei Schäden gab und diese er beim Weiterverkauf doch melden muss.

Die Schäden waren jedoch Herrn Mustermann nicht bekannt gewesen und waren auch in dem Kaufvertrag nicht vermerkt. (lediglich der eine Seitenschaden den auch Herr Mustermann im Kaufvertrag niedergeschrieben hat)

Der Käufer von dem Fahrzeug verlangt jetzt eine Rückabwicklung mit Herrn Mustermann.

Wie sollte sich Herr Mustermann in dieser Situation verhalten? Ihm waren die weiteren Schäden nicht bekannt gewesen.