Vorschaltgerät selber reparieren

hallo
ich bin mir sicher, dass man vorschaltgeräte von einer leutchstoffröhre nicht selber reparieren darf (VDE). aber irgendwo muss das ja auch verankert sein. aber wo???

danke

Hallo,

ich bin mir sicher, dass man vorschaltgeräte von einer
leutchstoffröhre nicht selber reparieren darf (VDE).

Warum sollte man das nicht dürfen? Ich darf sogar meinen Fernseher selber reparieren, und der ist mindestens so gefährlich. Und auch an meinem Auto darf ich schrauben.
Interessant wird es erst, wenn ich das für jemand anders mache. Oder wenn jemand anders damit zu Schaden kommt.
Gruß
loderunner

Warum sollte man das nicht dürfen? Ich darf sogar meinen
Fernseher selber reparieren, und der ist mindestens so
gefährlich. Und auch an meinem Auto darf ich schrauben.
Interessant wird es erst, wenn ich das für jemand anders
mache. Oder wenn jemand anders damit zu Schaden kommt.

So wird das bei uns im Geschäft gemacht (Logistiklager). Weil z.b. an einem Fernseher sind Schrauben dran, die man aufschrauben kann. und an einem Vorscdhaltgerät sind so eine Art Klemmen dran und diese verklebt, - so in etwa, dass man es nicht aufmachen soll -

ich finde bist jetzt in den vde vorschriften noch nichts.
aber das muss da irgendwo sein

Hallo Fragewurm,

So wird das bei uns im Geschäft gemacht (Logistiklager). Weil
z.b. an einem Fernseher sind Schrauben dran, die man
aufschrauben kann. und an einem Vorscdhaltgerät sind so eine
Art Klemmen dran und diese verklebt, - so in etwa, dass man es
nicht aufmachen soll -

ich finde bist jetzt in den vde vorschriften noch nichts.
aber das muss da irgendwo sein

Ich kenne auch keine Vorschrift, welche die Reparatur verbieten würde.

Praktisch liegt das Problem beim Aufwand und dem Gehäuse.
Wenn das Ding vergossen ist bekommt man es nicht brauchbar zerlegt um es zu reparieren. Bei verklebten oder geschweissten Gehäusen ist das Problem, dass das Gehäuse nach dem AUfbrechen nicht mehr allen Bestimmungen entspricht und durch ein neues ersetzt werden müsste.

MfG Peter(TOO)

Reparaturen durch Laien an einem CE-gekennzeichneten Gerät stellen einen technisch unqualifizierten Eingriff dar, der (wegen fehlender Fachkenntnis) die Sicherheit des Gerätes beeinträchtigen kann. Dies führt zwangsweise zum Erlöschen der ursprünglich vom Hersteller erklärten CE-Konformität, sodass das Gerät nicht mehr betrieben werden darf.

Festgelegt ist das in einschlägigen EU-Richtlinien zur Elektromagnetischen Verträglichkeit, CE-Konformität, in der Niederspannungsrichtlinie usw.

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Anmerkung
Hallo,

Reparaturen durch Laien an einem CE-gekennzeichneten Gerät
stellen einen technisch unqualifizierten Eingriff dar, der
(wegen fehlender Fachkenntnis) die Sicherheit des Gerätes
beeinträchtigen kann.

Kann. Nicht muss. Auch ein Laie kann durchaus Reparaturen durchführen, die auch ein Fachmann nicht besser hätte machen können.

Dies führt zwangsweise zum Erlöschen der
ursprünglich vom Hersteller erklärten CE-Konformität,

Nein. Die erlischt nur, wenn wesentliches geändert wurde. Und das ist dann auch unabhängig davon, ob das ein Laie oder ein Fachmann war.

sodass
das Gerät nicht mehr betrieben werden darf.

Die CE-Konformität bezieht sich ausschließlich auf das In-Verkehr-Bringen. Wenn ich das reparierte Ding nur für mich selber verwende, darf ich machen, was ich will.

Festgelegt ist das in einschlägigen EU-Richtlinien zur
Elektromagnetischen Verträglichkeit, CE-Konformität, in der
Niederspannungsrichtlinie usw.

Kannst Du Deine Meinung genauer begründen?

Gruß
loderunner

Die CE-Konformität bezieht sich ausschließlich auf das
In-Verkehr-Bringen. Wenn ich das reparierte Ding nur für mich
selber verwende, darf ich machen, was ich will.

Irrtum! Die CE-Sicherheitsvorschriften beziehen das Schutzbedürfnis des Erbauers mit ein. Beispiel: Eine Maschine, die ich nur für mich selbst gebaut habe, unterliegt ebenfalls den CE-Bestimmungen. Grund: Gebaut, hingestellt und betrieben = in Verkehr gebracht!
Ich nehme mal stark an, dass dies auch für Reparaturen gilt. Denn die können (bei unsachgemäßer Ausführung) einer technischen Änderung gleichkommen.

Ergänzung
Nicht umsonst liest man in Gebrauchsanweisungen z. B.: „Reparaturen nur durch autorisiertes Fachpersonal“, „Eingriffe in das Gerät führen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs und zum Haftungsausschluss des Herstellers“ usw. Die Reparaturen, die der Laie selbst ausführen darf, sind deshalb in der Gebrauchsanweisung explizit beschrieben (z. B. Auswechseln von Verschleißteilen).

Die CE-Konformität bezieht sich ausschließlich auf das
In-Verkehr-Bringen. Wenn ich das reparierte Ding nur für mich
selber verwende, darf ich machen, was ich will.

Irrtum! Die CE-Sicherheitsvorschriften beziehen das
Schutzbedürfnis des Erbauers mit ein.

Das ist Unsinn. Ich habe keinen Vertrag mit dem Hersteller, der sich auf die Verwendung des Gerätes bezieht. Der einzige Vertrag ist der Kaufvertrag. Und der besteht meist nichtmal mit einem Hersteller, sondern mit einem Händler.
Der Hersteller hat außerdem kein Schutzbedürfnis, das sich auf die Verwendung seiner bereits verkauften Geräte bezieht. Seit wann soll es denn sowas geben? Darf ich nicht sogar mein Fahrrad mit einem Hammer bearbeiten, wenn ich will?
Zudem hat der Hersteller nach der Änderung auch keine Haftung mehr für das ehemals von ihm hergestellte Gerät. Also gibt es auch hier nichts zu schützen.

Beispiel: Eine Maschine,
die ich nur für mich selbst gebaut habe, unterliegt ebenfalls
den CE-Bestimmungen. Grund: Gebaut, hingestellt und betrieben
= in Verkehr gebracht!

Nicht ganz.
„Es gibt eine Sonderbestimmung z.B. im EMVG, §6:
(5) Geräte, die der Hersteller selbst herstellt und ausschließlich in eigenen Räumen betreibt, müssen die Schutzanforderungen nach § 3 Abs. 1 einhalten.“
Das heißt, die Dinger sind nicht außerhalb der Bestimmungen. Aber weiter:
„§ 4 Abs. 1, 2 und 6 und § 5 Abs. 1 finden keine Anwendung.“
Und das bezieht sich auf die CE-Kennzeichnung, Erstellung einer Gebrauchsanweisung, und vor allem die Nachweispflicht für Einhaltung der Richtlinie.
Und das bedeutet: das Gerät, das ich für mich selber gebaut habe (egal, ob von Grund auf oder durch Modifikation eines gekauften anderen Gerätes) muss zwar die Vorschriften einhalten, ich muss das aber nicht nachweisen. Und das bedeutet nichts anderes als: ich darf machen, was ich will, solange sich keiner beschwert.

Ich nehme mal stark an, dass dies auch für Reparaturen gilt.

Kommt eben drauf an, was bei der Reparatur gemacht wird. Und was danach mit dem Gerät passiert.

Denn die können (bei unsachgemäßer Ausführung) einer
technischen Änderung gleichkommen.

Die können selbstverständlich auch bei sachgemäßer Ausführung einer technischen Änderung gleichkommen.

Gruß
loderunner

Papier ist geduldig.
Eine Gebrauchsanweisung ist kein Gesetz.
Ein Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs ist kein gesetzliches Verbot.
Der Haftungsausschluss bedeutet ebenfalls kein Verbot. Dass der Hersteller für ein modifiziertes Gerät nicht mehr komplett haftet, ist doch logisch. Er haftet aber weiterhin für die nicht modifizierten Teile des Gerätes, wenn sie nicht durch die Modifikation beeinflusst werden.
Gruß
loderunner (ianal)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wir bauen im geschäft z.b. neue dioden ein, wenn diese defekt sind oder tauschen die kondensatoren gegen bessere um eine längere lebensdauer zu bekommen.

ihr habt gesagt, dass es wenn es was für mich selber ist, es scheiss egal ist, was ich mach. -->solang sich niemand beschwerd. was ist wenn sich jemand beschwerd oder wenn doch etwas passiert?

privat darf ich also machen was ich will. aber wie sieht es dann is so einer großen firma aus? läuft das unter privat, weil es ja nur dort genutzt wird oder dürfte man dies schon wieder nicht.

ist wirklich wichtig das ganze, da ich diese sachen rep. und wenn des nicht ganz legal ist, ich die finger da lieber weg lass, nicht das ich schlud bin, wenn die bude abbrennt oder so

danke schon mal