Vorschlag : Vertragsstrafe bei Tachomanipulation

Hallo alle Rechtskundigen!
Da ich gehört habe, dass jedes 3. Fahrzeug einen manipulierten Tacho hat, möchte ich gerne eine zusätzliche Klausel in einen Kaufvertrag mit aufnehmen, die eine Vertragsstrafe bei z.B. Tachomaipulation oder anderen wichtigen zugesicherten Eigenschaften vorsieht. Das könnte z.B. so aussehen:
„Hat das Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften wie z.B. die Kilometerleistung oder Unfallfreiheit, muß der Verkaufer zusätlich zu gesetzlich geregelten Sanktionen eine Vertragstrafe in Höhe von xx % der Verkaufssumme oder min. xxxx € an den Kaufer zahlen.“

Wer kann hier die Klausel so in Amtsdeutsch/Rechtsdeutsch verfassen, dass sie auch vor Gericht akzeptiert wird ?

Sinn des ganzen ist natürlich, diese Manipulationen zu minimieren, da diese Betrügereinen bei Händlern und Privatleuten immer mehr zuzunehmen scheinen. und der Ehrliche hat wie zu oft das nachsehen, bzw. den ärger.
Binn gespannt auf eure Beiträge.

MFG
Sparmeier

Wieso glauben so viele Leute, man müsse unbedingt ein bestimmtes Rechts- oder gar Amts(???)deutsch bemühen? Aus einem Vertrag muss möglichst deutlich hervorgehen, was die Vertratsparteien gemeint haben. Das ist alles. Um so präziser das Deutsch, desto weniger Probleme dürfte es da geben.

Levay

Wieso glauben so viele Leute, man müsse unbedingt ein
bestimmtes Rechts- oder gar Amts(???)deutsch bemühen?

Vielleicht denken sie, das Jurastudium könne nur deswegen so lang sein, weil man dabei eine fremde Sprache erlernt…

Jaaaaa… zieht nur über mich unwissenden her… :smile:
Es gibt halt klauseln, die ich mir 3 oder mehrmals durchlesen muss, bis ich sie als „unwissender“ verstehe. Ich möchte halt eine lückenlose, rechtlich sichere Definition, damit kein Jurist das Wort umdrehen kann (daher auch der Begriff „Rechtsverdreher“)
MFG
Sparmeier

Wieso glauben so viele Leute, man müsse unbedingt ein
bestimmtes Rechts- oder gar Amts(???)deutsch bemühen?

Vielleicht denken sie, das Jurastudium könne nur deswegen so
lang sein, weil man dabei eine fremde Sprache erlernt…

Wieso glauben so viele Leute, man müsse unbedingt ein
bestimmtes Rechts- oder gar Amts(???)deutsch bemühen?

Vielleicht denken sie, das Jurastudium könne nur deswegen so
lang sein, weil man dabei eine fremde Sprache erlernt…

…was ja auch fast schon wahr ist, aber es ist doch klar, dass man im Alltag nicht mit juristischen Fachtermini um sich werfen muss, um in eben diesem (Rechts)Alltag zu bestehen - oder…?

Sehe ich das zu naiv? Wenn ich in den Laden gehe, um mir Lebensmittel zu kaufen, dann überlege ich doch auch als Laie nicht, wie ich dabei juristisch korrekt vorgehe.

Levay

Ist das überhaupt zulässig ?
Es gibt ja Klauseln, die vom Gesetzgeber von vornerein als ungültig deklariert werden. deswegen möchte ich ab hier antworten, ob soetwas überhaupt möglich ist, bzw auch, ob es Sinn macht.

MFG
Sparmeier

Hi,
diese Klausel gibt es in anderer Form schon. Und zwar, in dem man in den Kaufvertrag nicht den Tachostand, sondern die „(tatsächliche)Fahrleistung“ des Fahrzeuges einträgt. Wenn das Fahrzeug aus erster Hand ist und der Verkäufer darauf nicht eingeht, ist der Tacho i.a. manipuliert.

A.

Hallo SparMeier,

Tachomanipulationen sind bei uns nicht verboten, das ist richtig. Wird ein solches Auto allerdings irgendwannmal verkauft und NICHT auf die Manipulation hingewiesen, so ist das Betrug. Aber Achtung: Voraussetzung ist, dass der Verkäufer von der Manipulation wusste! Und den Käufer will ich sehen, der dem Verkäufer (sofern er nicht Erstbesitzer ist) nachweist, dass er vom falschen Tachostand wusste!

Mein persönliches Fazit:
Ein Auto verkaufe ich als Pivatmann ausschließlich „wie gesehen und probegefahren“ ohne jegliche zugesicherte Eigenschaften (Maximum: mir keine Unfälle bekannt) und ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie! Sollte ein Käufer von mir irgendeinen Wisch unterschrieben haben wollen, der mich im Fall eines Falles zu „Vertragsstrafen“ zwingen soll, so würde ich den Deal schlicht und ergreifend platzen lassen. Woher soll ich denn wissen, ob nicht schon ich beim Kauf meines Gebrauchten geneppt wurde? Und dafür sollte ich dann bezahlen? Nein Danke! Das ganze hat nicht im Geringsten was damit zu tun, dass ich jemanden betrügen will, aber sorry, was zu weit geht, geht einfach zu weit!

Grüße von
Tinchen
die sich letzte Woche einen neuen Gebrauchten geleistet hat und nun für ihren alten Gebrauchten einen Käufer sucht

Hi,
diese Klausel gibt es in anderer Form schon.

Aber auch mit einer „Vertragsstrafe“ ?

MFG
Sparmeier

Hallo Andreas,

würdest du ein Gebrauchtwagen, den du selbst gebraucht gekauft hast mit Angabe einer „tatsächlichen Fahrleistung“ verkaufen???

Grüße von
Tinchen

die sich letzte Woche einen neuen Gebrauchten geleistet hat
und nun für ihren alten Gebrauchten einen Käufer sucht

…aber unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung :wink:

JA! :wink: -owT-

…aber unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung :wink:

Aber sicher doch!

-)

Grüße,
Tinchen

Hi, dann lies bitte mal mein Posting genau.

A.

Das klappt doch nie. Tachomanipulation ist so einfach, daß es jedeer Hauptschüler schafft.
Nachweisbar ist es nie. Oder?

jo perrey

Oder! (o.w.T.)

Nachweisbar ist es nie. Oder?