Vorschrift für Fahrradträger auf Anhängerkupplung

Ich möchte mir zwei Elektrofahrräder anschaffen. Zur Zeit besitze ich einen Träger Fabrikat Thule für die AHK der ca. 10 Jahre alt ist. Kann ich den auch für E-Räder nehmen oder gibt es Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Danke für Antwort Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich bin zwar alles andere als ein Experte auf diesem Gebiet. In Wirklichkeit muss ich zugeben dass ich davon eigentlich gar keine Ahnung habe. Deswegen hoffe ich dass man mir verzeiht mich trotzdem zu Wort zu melden.

Zur Zeit besitze ich einen Träger Fabrikat Thule für die AHK der ca. 10 Jahre alt ist. Kann ich den auch für E-Räder nehmen oder gibt es Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Ich kann mir gut vorstellen dass dein Träger Fahrräder nur bis zu einem bestimmten Gewicht aufnehmen darf. Da E-Räder aber mehr wiegen als normale Fahrräder, würde ich dir zumindest empfehlen mal in dieser Richtung zu suchen.

Alles andere können dir dann eventuell dir wirklichen Experten hier sagen.

Gruß Horst

Hi

Die Rubrik ist zwar falsch , es gehört eigentlich in Fahrzeuge , vier und mehr Räder , aber ich antworte trotztdem.

Elektroangetriebene Fahrräder sind schwerer und durch den Motor und Akku auch etwas anderst aufgebaut .

zu beachten ist folgendes :

Traglast des Heckträgers , steht in der ABE und in der Bedienanleitung

Stützlast der Hängerkupplung , meistens sind es 50 kg , also die Fahrräder inclusice des Tragrahmens dürfen 50 kg nicht überschreiten

Sichtbarkeit der Beleuchtung und des Nummernschildes , da ich den Tragrahmen nicht kenne , weis ich jetzt nicht ob er über eine Zusatzbeleuchtung verfügt

gruss

Toni