Vorschrift gesucht! RS-Tür

Hallo Experten,

In einem Gebäude (Labor) wurde eine Rauchschutztür installiert die nun korrekt angeschlossen werden soll.
Also eine Elektro-mechanische Offenhaltung die bei Spannungsabfall oder auslösen des Rauchmelders die Tür zufallen läßt.

In meiner Ausbildung zum elektroinstallateur hieß es immer wenn der Abstand zwischen Decke und Oberkante Tür mehr als 50cm beträgt sind zusätzliche Rauchmelder notwendig.

In welcher Vorschrift steht dies (DIN/EN/VDE)?
Sind es wirklich 50cm oder sogar 100cm?

In den VDE Vorschriften hab ich keine Hinweise gefunden.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Vielen Dank im voraus.

Gruß Loop

Hallo Loop

was Du suchst, müsste in den „Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB)“ enthalten sein. Diese werden von den Landkreisen unter Federführung der Feuerwehr herausgegeben. Wende Dich doch mal an eure Örtliche Feuerwehr.

Gruß merimies

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Hallo Loop,
das ist in der DIN 18095 geregelt. Geh mal zur Feuerwehr, die haben die Unterlagen und können genau Auskunft geben. Und bringt denen auch mal ein wenig Abwechslung.

Wie soll denn diese elektromechanische Offenhaltung aussehen? Ist doch wohl eher eine elektromagnetische.

Gruß
acuario

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