Vorschrift mündl Prüfung Fachhochschulreife

Hallo,

zurzeit bin ich dabei die Fachhochschulreife zu absolvieren.

Ich komme jetzt in die Phase der mündl. Prüfungen.
Da in den letzten Wochen kaum Stoff durchgenommen und in der Schule nur langweilig herumgesessen wurde, haben sich bei uns mehrere Schüler erlaubt öffters zu Fehlen. Unserem Rektor hat das überhaupt nicht gefallen. Er will die Fehlenden jetzt für mindestens zwei mündl. Prüfungen verpflichten. Nur aus diesem Grund!(pädagogisch nicht sehr wertvoll::da müssen doch Schüler tatsächlich für eine schwachsinnige Lernstruktur hinhalten)
Er stellt bewusst normale Entschuldigungen und ärztliche Atteste in Frage!
Ich weiß, dass man uns für eine mündl. Prüfung verpflichten darf bzw. muss.

Frage: Darf der Rektor, aufgrund des Fehlens, die Schüler für mindestens zwei Prüfungen(vielleicht sogar drei) verpflichten?

Welches Bundesland? owT
.

BW