Vorschrift zur Entsorgungsfrist von Lebenmitteln

Hallo,
Ich suche eine Vorschrift, die bei uns im Altenheimen angewandt wird. Sie besagt, dass alle Lebensmittel einer Produktion danach entsorgt werden müssen. Ich meine z.B. die Überproduktion vom Mittagessen wie Kartoffelbrei der um 11:00 zubereitet worden ist muss entsorgt werden, ob wohl ich um 15:00 wieder Kartoffelbrei brauche.
Wer kann mir sagen ob es diese Vorschrift irgendwo schriftlich gibt.
Ich suche die Vorschrift, weil ich wissen muss ob es auch das Vorgaren von z.B. Sauerbraten oder Hühnchen für Frikassee betrifft.

Danke schon mal im vorraus
Gruß Seli

Hallo,

eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt,
Sachen die noch nicht ausgegeben wurden oder in der Auslage waren sind bis zum Ende der geplanten Haltbarkeit verwendbar.

Im Rahmen der Qualitätssicherung nach HACCP werden solche Dinge, ebenso wie Garzeiten/Temperaturen etc. festgelegt.

Wenn allerdings im vorliegenden Fall das so festgelegt wurde, dann sollte es da zu finden sein.

mfg

Ralf Lange

Liebe(r?) Seli,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Allerdings habe ich einen ehemaligen Arbeitskollegen / guten Bekannten, der dir vielleicht helfen kann. Uwe Beul hat früher ein Altenpflegeheim geleitet (vielleicht tut er es noch) und ist ein Qualitätsexperte in diesem Bereich. Hier seine Anschrift:
Telefon: 02722/53715
E-Mail: uwe.beul(at)spd-attendorn.de

Bitte schreibe ihm eine direkte Email und beziehe dich bei dem Kontakt gerne auf mich. Viel Glück!
Freundliche Grüße
Julia Buettner

Hallo Seli,
mir ist keine solche Verordnung bekannt. Aber einfach:
Das Gewerbeaufichtsamt weiß darüber bescheid. Anrufen.
Das trifft zu, wenn die Lebensmittel (unverpackt) bereits in die Verteilung gegangen sind, d.h. die Küche bereits verlassen hat. Solange die Speisen noch im Küchenbereich und in entprechenden Behältern und Kühlräumen sind, kannst Du sie verwenden. Das bleibt dann auch als Erstverwendung.
Könnte ein Bewohner oder Gast damit in Berührung gekommen sein (egal ob tatsächlich oder nicht) ist es vorbei und muss es entsort werden.
Natürlich auf Verderblichkeit achten.
Das müsste Euer Qualitäts- oder Hygienebeauftragter wissen.
Gruß Fritz

Hallo Seli!

Da weiß ich leider nicht Bescheid und kenne auch niemand den ich fragen könnte.

Liebe Grüße

Roland

Hallo,
Ich suche eine Vorschrift, die bei uns im Altenheimen
angewandt wird. Sie besagt, dass alle Lebensmittel einer
Produktion danach entsorgt werden müssen. Ich meine z.B. die
Überproduktion vom Mittagessen wie Kartoffelbrei der um 11:00
zubereitet worden ist muss entsorgt werden, ob wohl ich um
15:00 wieder Kartoffelbrei brauche.

Die Vorschriften für die Entsorgung der Speiseabfälle MUSS ihr Küchenleiter kennen. Ansonsten sind die Städte/Gemeinden/Landkreise zuständig. Dort ganz Konkret das Veterinäramt. Wie kann ein guter Koch Überproduktionen haben. Er kennt seine „Pappenheimer“. Gerade im Altenheim. Warum brauche ich um 11Uhr und um 15 Uhr
M.f.G

Vielen Dank an Alle,
ich dürfte jetzt bei Amt anrufe. Es hat sich rausgestellt, dass es kein Verbot über die Verwertung von Überproduktion gibt.
Ich bin die Küchenleitung und wusste im Grund die Antwort, nur ist es manchmal nicht einfach es zu beweisen, dass man recht hat. Ich musste jetzt Beweise bringen, dass die Sachlage so ist wie es auch Fritz Halmburger geschrieben hat.
Rolf zu deinen Fragen:
*Wir kennen unsere „Pappenheimer“ daher kochen wir eben 2-3 Reserveportionen die in der Küche verbleiben bis sie evtl. von Station angefordert werden. Demente Bewohner sind immer für Überraschungen gut.
*11 Uhr: z.B. statt Reis als Sättigungsbeilage
15 Uhr: wir brauchen fürs Abendessen zur Breikost täglich Kartoffelpüree. Die pikante Breikost wird vorbereitet und später erhitzt. Rest wird zeitnah zubereitet. Die Bewohner haben bei uns eine Auswahl an Breikost.

Gruß Seli

PS: Nochmal an alle Danke für die schnelle Antwort