Einige Eltern möchten den Schlafraum der Kita renovieren, bzw. auf die bereits vorhandene Tapete einen neuen Anstrich anbringen. Gibt es da irgendwelche Vorschriften (DIN ect.) bezüglich der Farbe? Welche Farbe darf/kann man nehmen? Bitte wenn möglich die Vorschiften, DIN… mit angeben, damit wir es der Kita-Leitung vorlegen können.
Im Anschluß möchte ich mit Acrylfarben ein Bild malen, ist das auch o.k. oder dürfen es in der Kita keine Acrylfarben sein?
Die Din-Norm für Dispersionsfarben ist
EN 13300. Ich würde eine Innen Silikatfarbe verwenden oder von Caparol Sensitiv, Sto In hat auch eine Unbedenklichketsbescheinigung. Diese Farben wirst du nur über einen Fachbetrieb erhalten. Eine Alternative wäre Alpina NatursWeiss die ist auch frei von Reizstoffen und auch für Allergiker geeignet,
Hi,
ich weiß nicht ob es da spezielle Vorschriften gibt.
Allerdings würde ich eine „Scheuerfeste“ Wand/ Dispersionsfarbe empfehlen.
Scheuerbeständig heisst, das Sie auch mal im Bereich der Lichtschalter, wo schnell Abdrücke von Händen entstehen, abgewischt werden können.
Abzuraten ist von „Wischfesten“ und „Waschbeständigen“ Farben.
Für das Bild würde ich auf „Abtönfarben“ zurückgreifen, diese sind auf der gleichen Basis wie die Dispersionsfarben und man kann sie untereinander beliebig mischen.
Acryllacke sind zwar Lösemittelreduziert und Wasserverdünnbar, deswegen aber keineswegs „Gesundheitsfördernd“.
Was erlaubt ist muss aber letztendlich die Kita-Leitung entscheiden und auch dafür haften.
Hallo,
mir sind keine Vorschriften bekannt, die besagen dass die Wandbeschichtung in Kindergärten bestimmten Normen unterliegt. Das bedeutet, dass mit einer Innenwand Dispersionsfarbe gestrichen wird. Da man in diesem sensiblen Bereich dennoch Rücksicht nehmen sollte, zumal soeine Beschichtung erst nach 8 Tagen vollständig getrocknet/ausgedünstet ist, würde
ich darauf achten, dass es sich um eine ELF Farbe handelt. das bedeutet Emissions- und Lösemittelfrei.
Auch gegen ein Bild in Acrylfarbe ist hier nichts einzuwenden.
Verwechselt werden darf hier jedoch nicht die Beschichtung von Spielzeugen oder Gegenständen, die in den Mund genommen werden können. Diese sollten nur mit Farben beschichtet werden, die ein Unbedenklichkeitssiegel aufweisen in Bezug auf Kinder. Gruß johanna