Guten Tag,
ich möchte ein älteres Restaurant neu eröffnen und weis nicht, ob die Küche noch den Vorschriften entspricht. Leider ist der für meinen Bezirk zuständige Beamte vom Lebensmittelkontrolldienst in Urlaub und sonst konnte mit bisher noch keiner weiterhelfen. Habe auch schon im Netz gesucht, z.B. bei DEHOGA. Evtl. hat jemand vor kurzem erst ein Restaurant eröffnet und weis Bescheid.
Danke schon mal im voraus.
Hallo,
gehört eigentlich nicht so recht in dieses Brett sondern eher in Existenzgründung.
ich möchte ein älteres Restaurant neu eröffnen und weiss nicht,
ob die Küche noch den Vorschriften entspricht.
Auch wenn du an anderer Stelle Informationen bekommst; ob alle Vorschriften in deinem Fall angewandt werden hängt eben von dem zuständigen Mann im Gewerbe-Außendienst ab. Da gab es schon die merkwürdigsten Fälle.
Falls du die Konzession nicht übernehmen kannst (das wäre der einfachste Weg) brauchst du eine neue - und hier wird auch die Küche komplett abgenommen. Bei einer Konzession für Vollküche wird u.a. das Übliche gefordert:
spezielle, rutschfeste Fußbodenfliesen - Wandfliesen - nur Edelstahlmöbel die Bodenfreiheit haben (keine Holzmöbel) - Dunstabzugshaube - (Zuluft, Fenster) - Bodenablauf - Fettabscheider - Handwaschbecken (Seifenspender).
Vielleicht gibt es auch ein Merkblatt bei der Industrie- und Handelskammer.
Das fällt mir so auf Anhieb ein.
Gruß Heinz