Vorschriften für balkone

hallo ihr,

weiß jemand, wo ich im internet sowas wie bauvorschriften für balkone finde?

hintergrund: mein balkon scheint jetzt seiner vollendung näherzukommen (ja, richtig! nach EINEM jahr! toll was? das glück ist kaum zu ertragen!)
nur: jetzt habe ich so ein komisches metallplattendingsda (vorher war er komplett aus stein) und diese platten reichen nicht bis auf den balkonboden. es bleibt ungefähr eine handbreit platz. da ist auch keine kante, die irgendwelche gegenstände am runterrollen hindern könnte und ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas „balkonischen“ bauvorschriften - so es sie denn gibt - genüge tut.

ich will schließlich nicht, dass eins meiner frühstückmesser schwingend im kopf irgendeines passanten stecken bleibt.

weiß jemand genaueres?

danke & gruß
ann

ich will schließlich nicht, dass eins meiner frühstückmesser
schwingend im kopf irgendeines passanten stecken bleibt.

weiß jemand genaueres?

Ja, Ann, halte eine Kamera bereit. Die Bilderserie fallendes Messer - Durchschlagen der Schädeldecke - schwingender Messergriff - Gesichtsausdruck des Betroffenen, kauft Dir jede Agentur ab.

Fragwürdiger Spaß beiseite: In den Bauordnungen der Länder finden sich keine Vorschriften zu Details in Baukonstruktion und Ausführung. Im ersten Teil einer jeden Bauordnung gibts aber einen Paragraphen, der sinngemäß aussagt, daß von einem Bauwerk bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahren ausgehen dürfen (warum muß man für solche Selbstgänger Papier mit Paragraphen bedrucken?).

Jedenfalls ist es ein alltäglicher und ohne weiteres vorhersehbarer Vorgang, daß gelegentlich Gegenstände herunter fallen. Wenn dabei anderen Leuten etwas auf den Kopf fallen kann, sollte sich der für die Konstruktion verantwortliche Architekt dringend etwas einfallen lassen.

…nur mit der lukrativen Bilderserie wirds dann nichts.

Gruß
Wolfgang

danke. aber…
… jetzt bin ich fast so schlau wie vorher :smile:

ich denke ja auch, dass sowas nicht sein darf…

ach warte, ich mach mal eben ein foto davon: http://members.aol.com/annjabusch/Dcp_1693.jpg

Ja, Ann, halte eine Kamera bereit. Die Bilderserie fallendes
Messer - Durchschlagen der Schädeldecke - schwingender
Messergriff - Gesichtsausdruck des Betroffenen, kauft Dir jede
Agentur ab.

du, lach nicht! ich hab mal in einer bekannten leuchtenfirma im sauerland gearbeitet, im neubau. der bestand nur aus glas und stahl und parkettboden. keine trennwände! erst recht keine geschoßdecken!
ein stockwerk über mir „arbeiteten“ die technischen zeichner auf so etwas wie einer galerie - durch ein geländer wurden sie vom runterfallen beim einschlafen gehindert *g* leider aber nicht die gegenstände, die ihnen dann aus der hand glitten.
und so ist es gekommen, dass ich auf dem weg zum kopierer fast einer seeehr langen und schmalen schere zu opfer gefallen bin, die hernach im parkettboden steckenblieb. schwingend.

gruß
ann

ich denke ja auch, dass sowas nicht sein darf…
http://members.aol.com/annjabusch/Dcp_1693.jpg

Guten Morgen, Ann!

das Bild zeigt eine übliche Bauweise. Üblich ist allerdings auch, daß Du für alle Schäden haftest, die durch von Deinem Balkon fallende Gegenstände entstehen. Wenn Dir das Risiko zu groß erscheint, könntest Du Elemente mit Gitter oder Draht so anbringen (lassen), daß Wasser noch abfließt.

Geländer an Treppen und Balkonen sind manchmal noch viel luftiger ausgeführt. Regeln zur Bauweise wird man in DIN-Normen finden (hab ich nicht zur Hand). Dabei geht es um die Abstursicherung von Menschen und nicht darum, zu verhindern, daß kleinere Gegenstände herunter fallen.

Gruß
Wolfgang

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nochmal danke
hallo wolfgang,

Geländer an Treppen und Balkonen sind manchmal noch viel
luftiger ausgeführt. Regeln zur Bauweise wird man in
DIN-Normen finden (hab ich nicht zur Hand).

kannst du mir denn die relevanten DINs nennen? *nullahnungvombauhab*

Dabei geht es um
die Abstursicherung von Menschen und nicht darum, zu
verhindern, daß kleinere Gegenstände herunter fallen.

genau das, nämlich wer wann haftet, war eine der 2 fragen, die noch offen waren. die andere ist die, wann ich den balkon als fertiggestellt ansehen kann und wieder volle miete zahlen muß :-/

danke & ciao
ann

Korrosion
Hallo Anja,

eh Du nachdenkst, welches Messer bei Windstärke 12 in den Kopf des örtlichen Metzgers stürzt, mach Dir lieber einmal Gedanken zum Korrosionschutz. Ich habe mir Dein Bild angesehen und denke dass die Schrauben und die Verkleidung ein galvanisches Element bilden.

Die angezeigten Maße auf Deinem Bild müpssen kleiner als 12 cm sein, damit kein Kinderkopf durchpasst. Scheint soweit, wie auch der ganze Balkon okay.

Christian

PS: Willst Du Dich wirklich im Sommer in eine „Fischebüche“ im zweiten Stock setzen? Das Blech ist geschmacklich gut zum Geländer abgestimmt!

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hallo christiaschu,

Ich habe mir Dein Bild angesehen und
denke dass die Schrauben und die Verkleidung ein galvanisches
Element bilden.

is mir wurscht! mag korridieren (sagt man das so?), wa will. ist nicht meine sorge.

Die angezeigten Maße auf Deinem Bild müpssen kleiner als 12 cm
sein, damit kein Kinderkopf durchpasst.

11 cm - in soweit ok.

PS: Willst Du Dich wirklich im Sommer in eine „Fischebüche“ im
zweiten Stock setzen? Das Blech ist geschmacklich gut zum
Geländer abgestimmt!

nö, ich hab eigentlich die lust auf diesen balkon verloren. der alte (aus stein) war zwar klein, aber gemütlich. der ist noch kleiner und sieht aus wie ne fabrikhalle. läd nicht gerade zum frühstücken ein. na ja, vielleicht muß man nur mal ordentlich grün dran machen…

danke & gruß
ann