Vorschriften für Motorboote

Hallo Leute,
Ich habe mir jetzt ein altes Faltboot Delphin zugelegt und möchte damit ab und zu mal auf der Elbe, oder im Urlaub auf einem See zwischen Cottbus u. Berlin „rumgondeln“ (6PS Motor, bzw. 2,5 PS hab 2 Motoren wahlweise).
Bootsführerschein hab ich, was mich aber interessiert, kann ich das jetzt ohne weiteres in die Elbe stecken und losfahren, oder brauche ich da noch eine Zulassungsnummer, Kennzeichen oder so was, wie es die größeren Boote haben.
Hab leider nichts im Web gefunden, wo das verständlich beschrieben ist.
Bitte beantwortet mir folgende Fragen:

Ab welcher größe eines Bootes brauch ich eine Zulassung
bzw. ist das Motorabhängig? Ab welcher Motorgröße brauch ich die.
Wenn ich eine Zulassung brauche, und diese für die Elbe beantragt habe, brauche ich da für den z.B. Schwielochsee extra eine oder gilt diese Deutschlandweit?
Wo kann ich diese beantragen, was kostet das?

Danke, Gruß Steffen

Hallo Steffen,

ein Kennzeichen brauchst Du für jedes Boot mit dem Du Schifffahrtsstraßen befahren möchtest, unabhängig von Größe und Motorisierung. Anmelden kannst Du Dein Boot z.B. über den ADAC oder DMYV. Du erhälst einen Internationalen Bootsschein, in dem Deinem Boot eine Nummer zugeteilt wird, die Du am Boot anbringen mußt. Dieses Kennzeichen gilt dann europaweit. Die Kosten für die Anmeldung liegen bei ca. 25€. Der IBS gilt im Ausland für 2 Jahre, dann muß er verlängert werden, falls Du nur in Deutschland fährst brauchst Du ihne nicht zu verlängern.

Viele Grüße
Tom

Moin Steffen,

Bootsführerschein hab ich, was mich aber interessiert, kann
ich das jetzt ohne weiteres in die Elbe stecken und losfahren,
oder brauche ich da noch eine Zulassungsnummer, Kennzeichen
oder so was, wie es die größeren Boote haben.

Führerschein brauchst Du erst ab 5 PS, auf den Seeschiffahrtstraßen (Elbe) brauchst Du kein Zulassungszeichen, das ist Quatsch.
Aber auf Binnenschiffahrtsstraßen schon. Das mußt Du Dir beim Wasser- und Schiffahrtsamt holen.

Trotzdem mußt Du Dich vorher revierkundig machen.
(Elbe ist, glaub ich, Verkehrstrennungsgebiet…)

Aufm Bodensee brauchst Du n extra Führerschein, usw.

Aber das müßten die aufm Wasser- und sch.Amt wissen.

Götz

Moin Steffen,

Führerschein brauchst Du erst ab 5 PS, auf den
Seeschiffahrtstraßen (Elbe) brauchst Du kein
Zulassungszeichen, das ist Quatsch.

Kein Quatsch, wie Du selbst unten schreibst ist die Elbe Verkehrstrennungsgebiet keine Kennzeichen sind erforderlich auf dem Teil der Seeschifffahrtsstraße ist und dem Hamburger Hafen (Ausnahmereglung)

Aber auf Binnenschiffahrtsstraßen schon. Das mußt Du Dir beim
Wasser- und Schiffahrtsamt holen.

Trotzdem mußt Du Dich vorher revierkundig machen.
(Elbe ist, glaub ich, Verkehrstrennungsgebiet…)

Korrekt!

Aufm Bodensee brauchst Du n extra Führerschein, usw.

Und Dein Motor muß auch noch der Bodenseezulassung genügen wg. Umwelt

Aber das müßten die aufm Wasser- und sch.Amt wissen.

oder ADAC, oder DMYV, oder DSV

Götz

Viele Grüße
Tom

Hi!

Führerschein brauchst Du erst ab 5 PS, auf den
Seeschiffahrtstraßen (Elbe) brauchst Du kein
Zulassungszeichen, das ist Quatsch.

Kein Quatsch, wie Du selbst unten schreibst ist die Elbe
Verkehrstrennungsgebiet keine Kennzeichen sind erforderlich
auf dem Teil der Seeschifffahrtsstraße ist und dem Hamburger
Hafen (Ausnahmereglung)

Seid ihr euch da sicher mit dem Begriff „Verkehrstrennungsgebiet“?

Meines Wissens gibt es in Hamburg einen Überlappungsbereich der Binnenschiffahrtsstraßenordnung und der Seeschiffahrtsstraßenordnung, aber das hat doch mit einem Verkehrstrennungsgebiet nichts zu tun -oder doch?

Ein Verkehrstrennungsgebiet ist m.W. eine Art Einbahnstraßensystem, in dem der Schiffsverkehr planmäßig getrennt wird (und das von Sportbooten nur nach strengen Vorschriften gequert werden darf). Solche VTG sind in den Seekarten besonders gekennzeichnet. Ich habe mir mal die ganze Elbe von den Landungsbrücken bis nach Cuxhaven angesehen, aber ein VTG habe ich nicht gefunden. Erst nordwestlich von Scharhörn bin ich auf ein VTG gestoßen (54.00 Nord, 008.13 Ost).

Wo habt ihr auf der Elbe ein Verkehrstrennungsgebiet gefunden?

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich,

hast vollkommen Recht, da haben wir vom Begriff her voll daneben gegriffen ( schäm!). Gut, daß hier wenigstens einer aufgepasst hat :wink:

Viele Grüße
Tom

P.S. Trifft man irgendjemanden von Euch auf der Boot? Bin am Mittwoch da.

Halle
euch allen erstmal vielen Dank.
Ich habe jetzt mal beim Wasseramt angefragt. Mal sehen, was die sagen.
Gruß Steffen

Danke an alle, ich habe dem Wasser und sch.-amt mal eine Mail geschickt, die haben aber nicht geantwortet.
Naja, werde ich bei gelegenheit mal dort vorsprechen.
Gruß Steffen

Hallo Steffen,

Hier brauchst du kein Kennzeichen da Seeschiffahrtsstraße:
Elbe bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens mit der Wischhafener SüdereIbe (von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe).
Ansonsten Kennzeichnung wie in den anderen Antworten beschrieben. Schau zu Not noch mal unter www.dmyv.de

Viele Grüße
Tom

Danke an alle, ich habe dem Wasser und sch.-amt mal eine Mail
geschickt, die haben aber nicht geantwortet.
Naja, werde ich bei gelegenheit mal dort vorsprechen.
Gruß Steffen

EInfach mal anrufen! …
Gruß JoKu