In einem Dorfgemeinschaftshaus gibt es immer mal wieder Veranstaltungen, die eher an eine Disco erinnern, als an eine Feier. Das Gebäude steht in einem Wohngebiet und ist auch nicht so isoliert, dass der Lärm, den die Musikanlage verursacht, gedämpft wird. Gibt es irgendwelche Vorschriften, evtl. vom Bauamt, wegen Lärmdämmung oder sind solche lautstarken Veranstaltungen bis morgens 4 Uhr in jedem Gebäude erlaubt?
Für die Antworten schon einmal im Voraus danke.
Hallo!
es gilt auch da die ganz normale Nachtruhe ab 22 h abends.
Dringt der Lärm von Veranstaltungen trotz geschlossener Türen und Fenster hinaus,dann muss die Musik etwa entsprechend leiser gestellt werden oder die Veranstaltung muss sogar enden.
Das ist nichts besonderes,das gilt sicherlich überall,im Wohngebiet allemal.
Ansprechpartner für Ruhestörung wäre das Ordnungsamt oder auch die Polizei. Die muss einschreiten,ob der Lärm nach 22 h nun aus Nachbarwohnung oder einem Gemeinschaftshaus gegenüber kommt.
Es mag Einzelveranstaltungen geben,die mit Genehmigung der Gemeinde ausnahmsweise auch mal länger dauern dürfen,wenige Male im Jahr,etwa für Schützenfest.
Aber auch da wäre um Mitternacht Schluss mit Lärm.
mfG
duck313
Google mal nach Lärmschutzverordnung.
Gruß florestino