Vorschriften für Quittungen/Belege

Guten Morgen,
wieder einmal eine Frage an die Gemeinde:smile:

Eine frischgebackene umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin beginnt jetzt mit der Einrichtung ihres Ladens. (Renovieren etc.)
Beim Einkaufen der Betriebsmittel ist ihr aufgefallen, dass z.B. Repo nur Kassenbons rausgibt. Dort sind zwar alle verlangten Daten wie Ust.Nr., Mwst-satz etc. drauf, aber eben nicht MEINE ANSCHRIFT.

Fragen:

  1. Genügen bis zu einer bestimmten Summe die Kassenzettel für die Vorsteueranmeldung und die gesamte Buchhaltung?

  2. Ist es für das Finanzamt relevant, welche Bankverbindung bei EC-Kartenzahlung dann auf dem Kassenbeleg erscheint? (ist nicht immer drauf zu sehen, aber oft genug)

Grund der 2. Frage:
Ein Freund hilft ihr beim Renovieren und geht auch einkaufen. Kann er mit EC-Karte bezahlen und der Unternehmerin dann die Quittung geben? Er bekommt es ja aus der Kasse wieder.

Hab schon im Netz und hier im Forum gesucht, aber nichts hilfreiches gefunden. Über Erfahrungen oder einen Link bin ich dankbar!

Schönes Wochenende
Herzblume

vorab: Liebe Unternehmer und Unternehmerinnen, wer eine Firma aufmacht sollte bitte vorher einmal die GRUNDLEGENSTEN Dinge des Unternehmertums im Bezug auf Recht und Steuern erlernen. IHR HAFTET nämlich dafür. Denn Ausreden, wie „habe ich nicht gewusst“ zählen nachher nicht. Und wer-weiss-was kann nicht alleine alles wieder wett machen.

Fragen:

  1. Genügen bis zu einer bestimmten Summe die Kassenzettel für
    die Vorsteueranmeldung und die gesamte Buchhaltung?

ja, auch wenn deine Name nicht drauf steht

  1. Ist es für das Finanzamt relevant, welche Bankverbindung
    bei EC-Kartenzahlung dann auf dem Kassenbeleg erscheint? (ist
    nicht immer drauf zu sehen, aber oft genug)

macht nichts, nur wenn eine drauf steht sollte es deine eigene sein, sonst passts zur Buchhaltung nicht (gibt aber Möglichkeiten…)

Grund der 2. Frage:
Ein Freund hilft ihr beim Renovieren und geht auch einkaufen.
Kann er mit EC-Karte bezahlen und der Unternehmerin dann die Quittung :geben?
Er bekommt es ja aus der Kasse wieder.

du meinst er geht mit SEINER ec-karte einkaufen.

das ist es was ich meinte. für dich ist es dann ein Bareinkauf vom Freund, der jetzt der Verkäufer ist. du musst das ins Kassenbuch eintragen. und der Freund muss aufpassen das er nicht als gewerblicher Händler fungiert

Hab schon im Netz und hier im Forum gesucht, aber nichts
hilfreiches gefunden. Über Erfahrungen oder einen Link bin ich
dankbar!

gern geschehen.

Servus,

  1. Genügen bis zu einer bestimmten Summe die Kassenzettel für
    die Vorsteueranmeldung und die gesamte Buchhaltung?

Vor lauter GRUNDLEGENDHEYDT!!! hat jocki die Zahl vergessen: Der Betrag, bis zu dem Kassenzettel (in der Regel, das kommt drauf an, welche Angaben draufstehen) den Vorsteuerabzug möglich machen, ist 150 €. Und bei darüber liegenden Beträgen kann man selbstverständlich auch Kassenzettel in der Buchhaltung als Beleg berücksichtigen, es gibt dann halt keinen Vorsteuerabzug.

  1. Ist es für das Finanzamt relevant, welche Bankverbindung
    bei EC-Kartenzahlung dann auf dem Kassenbeleg erscheint? (ist
    nicht immer drauf zu sehen, aber oft genug)

Das kommt drauf an, wie häufig eine Bankverbindung zu finden ist, die nicht zum Unternehmen gehört: Wenn jemand mit seiner eigenen Karte für den Unternehmer einkauft und das ausgelegte Geld unmittelbar bar ersetzt bekommt, ist das ein völlig normaler Vorgang. Wenn aber eine regelmäßige und weit gehende Vermischung der Konten stattfindet, gehört dadurch auch das Konto „XY“ insgesamt zum Unternehmen (USt)/Betrieb(ESt), und muss ggf. bei Prüfungen komplett vorgelegt werden.

Grund der 2. Frage:
Ein Freund hilft ihr beim Renovieren und geht auch einkaufen.
Kann er mit EC-Karte bezahlen und der Unternehmerin dann die Quittung :geben?
Er bekommt es ja aus der Kasse wieder.

Völlig normaler Vorgang. Wenn ein Kollege von mir in Stavanger was für sein Laptop braucht, wird er nicht im Betrieb anrufen und sich das Teil schicken lassen. Er legt aus und bekommt seine Auslagen erstattet - tritt dabei übrigens auch nicht als „Verkäufer“ auf: Nicht dass da jetzt noch extra Rechnungen geschrieben werden etc. Der Renovierungshelfer hat ja im Namen und auf Rechnung des Unternehmers gehandelt, er hat nichts selber ge- und verkauft.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die GRUNDLEGENDE und TIEFSCHÜRFENDE Bedeutung der Frage hab ich zwar nicht verstanden, aber neugierig bin ich doch geworden:

macht nichts, nur wenn eine drauf steht sollte es deine eigene
sein, sonst passts zur Buchhaltung nicht

Warum denn das bitte?

das ist es was ich meinte. für dich ist es dann ein Bareinkauf
von deinem Freund, der jetzt der Verkäufer ist.

Warum denn das bitte? Nach gleicher Logik wird ein Kollege, der viel fliegt, wenn er sich die Tickets erstatten lässt, zum Reisebüro?

und dein Freund muss aufpassen das
er nicht als gewerblicher Händler fungiert

Nein. Das stimmt nicht.

gern geschehen.

Dito

MM

Danke, ihr habt meine Fragen beantwortet. Ich weiß ja, dass tiefschürfende Fragen eine größere Herausforderung für euch Experten sind @Martin. Aber ich denke, es darf hier bei www auch ruhig mal im lockeren Jargon formuliert werden.
@jocki, es wird immer wieder vorkommen, dass man auf etwas stößt was unklar ist. Darum: DANKESCHÖN FÜR EURE GEDULD!

Liebe Grüße Herzblume