Hallo,
kennt hier jemand Vorschriften zur Raumgröße beim Seminaren?
Darf man bei einem Seminar nur eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern, abhängig von der Raumgröße, nehmen?
Für Hinweise für Vorschriften, falls existent, bin ich dankbar.
LG Julie
Hallo,
kennt hier jemand Vorschriften zur Raumgröße beim Seminaren?
Darf man bei einem Seminar nur eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern, abhängig von der Raumgröße, nehmen?
Für Hinweise für Vorschriften, falls existent, bin ich dankbar.
LG Julie
Hallo,
ja es gibt hierfür Vorschriften die sich aus dem Bauordnungsrecht und der Arbeitsstättenverordnung ableiten.
Christian
Hallo, super vielen Dank,
kennst Du vielleicht näheres oder Links hierzu?
Das wäre toll, danke schon mal.
LG Julie
Hallo,
Bauordnungsrecht mit seinem Nebenrecht ist Landesrecht. In Deutschland gibt es 16 Bundesländer.
Arbeitsstättenverordnung nebts Durchführungsverordungen und Kommentierung füllt mehrere Bände.
Bring doch einfach einmal nähere Angaben worum es eigentlich geht.
Christian
Gerne, es geht darum, ob ein Seminarraum mit ca. 45 qm und 25-30 Teilnehmer überbelegt ist, und ob sich daraus ein Recht ergibt, vom Seminar zurückzutreten? Also, durfte die Seminar-Leiterin überhaupt so viele Teilnehmer annehmen?
Vielen Dank schon mal
Hallo,
die Grundfläche reicht alleinig nicht aus.
Raumhöhe zur Grundfläche, Fenstergröße, Türgröße
Es geht um Luft und Luftwechsel, Brandschutz, Fluchtwege etc. Aber wie gesagt das ist Landesrecht.
Wenn es ein reiner Vortragsraum (keine Experimente usw.) ist, denke ich, ist die Fläche als Mindestforderung ok. (0,75 m² Sitzfläche zuzüglich 0,75 m² Bewegungsfläche pro Person).
Christian
okay - danke Dir.