Vorschriften für Terrassengeländer

Moin,
wir haben unsere Terrasse neu machen lassen.
Meine Frage ist:
Bin ich verpflichtet, ein Geländer zu bauen und wie muss das mindestens beschaffen sein? Ich kenne die Bauordnung nicht und habe nicht vor, sie komplett zu lesen, wenn es nicht sein muß.
Terrasse ist 1,40m hoch bei einer Größe von 4 x 5m. Eine Treppe runter in den Garten gibt es auch.
Das ganze ist auf einem Privatgrundstück in Niedersachsen.
Vielen Dank im voraus

in der Regel ja, keine dazu keine Ausnahme in der Bauordnung, die es Erlaubt auf eine Absturzsicherung zu verzichten.

Benötigst du auch nicht, der Metallbauer vor Ort sollte wissen welche Geländer er verbauen darf. Dies ist je nach Region unterschiedlich und zum Teil auch Historisch bedingt.

  1. Ja.
  2. Die Umwehrung muss mindestens 0,90m hoch sein. Wenn sich dort „üblicherwiese auch“ Kinder aufhalten, muss sie so ausgebildet sein, dass ein Überklettern der Umwehrungen nicht erleichtert wird. Öffnungen in diesen Umwehrungen dürfen bei einer Breite von mehr als 12 cm nicht höher als 12 cm und bei einer Höhe von mehr als 12 cm nicht breiter als 12 cm sein.

Nachzulesen im §4 der „Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung“

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauODV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

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Kommt darauf an.
Nämlich wie deine Terrasse nun genau aussieht.
Ist das eine erhöhte Plattform auf Stützen wo wirklich am Rand ein Höhenunterschied zum Garten besteht ?
oder ist das eine Aufschüttung und hat eine abfallende Böschung zum Garten ? Im letzteren Fall wäre keine Umwehrung erforderlich.

Und selbst wenn es eine Plattform wäre so besteht keine Notwendigkeit die Universalvorschrift nach einer „Umwehrung“ anzuwenden.

Beispiel:
vor der Haustür hast du so ein freitragendes Podest mit 1,40 m Absturzhöhe an den Seiten, mittig führen Stufen hinauf.
Dort muss man ein Geländer haben, weil hier auch Besucher/Lieferanten u.ä. geschützt werden müssen ,also Ortsfremde.

Im Garten kann man das anders sehen. Dort ist es ein sehr eingeschränkter Personenkreis der die Terrasse nutzt. Und dort könnte man die Kante auch anders als mit einem Geländer kenntlich machen, etwa mit einer Reihe von Blumenkübeln oder anderer Dekoration.

Bei Kindern kann das etwas anders liegen, wobei nicht gelegentlicher Besuch gemeint ist. Dort bestünde jedenfalls ein gewisses Haftungsrisiko (vergleichbar mit Gartenteich der nicht kindersicher ist)

MfG
duck313

Steht doch oben:

Die Bauvorschriften verlangen ein Geländer ab einem Meter Höhenunterschied.

Ja. Bis der erste Besucher runterfällt und sich dabei ein Bein bricht. Zahlt dann der Terasseneigentümer?

Übrigens könntest du genauso argumentieren bei einem Balkon im zehnten Stock. Da kommt ja auch nur

Wenn es so klar wäre hätte ich nicht nachgefragt.

es ist schon ein Unterschied zwischen 1,40 m abrupter Kante oder einem Rand der in eine Böschung mit 1,40 m Höhenunterschied übergeht.

Und die Bauvorschrift macht ja selbst eine Einschränkung "wenn die Umwehrung nicht dem Zweck widerspricht " ( stört).
und bei einer so niedrigen Plattform im Hausgarten kann das greifen.

bei einem Balkon wird niemand auf die Idee kommen auf ein Geländer zu verzichten.

Ich würde mal in der BauOrdnung deines Bundeslandes nachschauen oder an das Amt welches für Baugenehmigungen zuständig ist wenden. Gruss Thomas

Ach neee …

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