Liebe Expertinnen + Experten,
mir liegt das Weingesetz (Bundesgesetzblatt vom 8. Juni 2001) vor. Hier gibt es auch einen Abschnitt zur Bezeichnung von Weinen, zum Beispiel zu den Pflichtangaben auf dem Etikett. Genaue Angaben zu Mindestschriftgrößen und ähnlichem sind hier allerdings nicht zu finden.
Von einzelnen Bestimmungen habe ich in persönlichen Gesprächen (zum Beispiel in Druckereien) erfahren. Schön wäre aber eine vollständige und genaue Auflistung der Gestaltungsregeln für Weinetiketten. Ich habe bisher etwa vier Stunden im Internet gesucht ohne fündig zu werden.
Jetzt hoffe ich, dass eine® von Euch Weisen eine Antwort für mich hat.
Vielen Dank für Eure Mühe und freundliche Grüßen aus Mainz, Hans-Jürgen