Vorschriften zur Gestaltung von Weinetiketten

Liebe Expertinnen + Experten,

mir liegt das Weingesetz (Bundesgesetzblatt vom 8. Juni 2001) vor. Hier gibt es auch einen Abschnitt zur Bezeichnung von Weinen, zum Beispiel zu den Pflichtangaben auf dem Etikett. Genaue Angaben zu Mindestschriftgrößen und ähnlichem sind hier allerdings nicht zu finden.

Von einzelnen Bestimmungen habe ich in persönlichen Gesprächen (zum Beispiel in Druckereien) erfahren. Schön wäre aber eine vollständige und genaue Auflistung der Gestaltungsregeln für Weinetiketten. Ich habe bisher etwa vier Stunden im Internet gesucht ohne fündig zu werden.

Jetzt hoffe ich, dass eine® von Euch Weisen eine Antwort für mich hat.

Vielen Dank für Eure Mühe und freundliche Grüßen aus Mainz, Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

Ich habe bisher etwa vier Stunden im Internet
gesucht ohne fündig zu werden.

*mitdenaugenroll* Hättest Du gleich hier gefragt, hättest Du Dir vier Stunden Arbeit ersparen können…

http://www.weinguide.de/ratgeber/etikett.html (die Kompaktform)
http://www.franken-wein.de/weinrecht.cfm?la=de (EU-Regelung)
http://www.wein-plus.de/infothek/etiketten.shtml

Beste Grüße

Tessa

Wäre mir auch neu, dass eine bestimmte Größe vorgeschrieben wäre. Dies ist lt. meiner Info nur bei dem „e“-Zeichen der Fall.

Gruß
Falke