Vorschultest

Hallo!

Ein bekanntes Kind hat einen Vorschultest zu absolvieren und nun ist die Frage, was da abgefragt wird und was ich mit ihm üben kann? Er ist 6 Jahre, wird im Sept. 7 und der erste Test hat ergeben, dass er - da er zweisprachig aufwächst - mit den Artikeln Probleme hat. Deswegen soll er evtl ein Jahr zurück gestellt werden. Kann das wirklich sein?

Wie übt man Artikel? Anhand von Bildern? Der Baum, das Haus, das Auto, die Schnecke?

Danke liebe Grüße Coco

Ein bekanntes Kind hat einen Vorschultest zu absolvieren und
nun ist die Frage, was da abgefragt wird und was ich mit ihm
üben kann? Er ist 6 Jahre, wird im Sept. 7 und der erste Test
hat ergeben, dass er - da er zweisprachig aufwächst - mit den
Artikeln Probleme hat. Deswegen soll er evtl ein Jahr zurück
gestellt werden. Kann das wirklich sein?

Hallo Cocco,

mein Sohn hat auch Sprachprobleme, er wird auch hoffentlich (wenn wir einen Platz kriegen) eine Sprachheilschule besuchen. - Aber das nur am Rande.

Mein Sohn wird ende August 7 und Kinder sind mit 6 Jahren schulpflichtig. Also kann er nicht noch ein Jahr mit der Einschulung warten.
Und nur weil er Probleme mit den Artkeln hat?! Merkwürdig.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder das 1. Schuljahr 2mal machen, wenn es irgendwelche „Schwierigkeiten“ gibt.
Vielleicht ist das mit zurück stellen gemeint.

Gruss Jess

Mein Sohn wird ende August 7 und Kinder sind mit 6 Jahren
schulpflichtig. Also kann er nicht noch ein Jahr mit der
Einschulung warten.
Und nur weil er Probleme mit den Artkeln hat?! Merkwürdig.

Hi Jess,

so die Aussage des Vaters. Ich war nicht bei dem Arzt oder dem Prüfer dabei.
Er wird am 11.9. 7 Jahre alt, vielleicht liegt die Grenze zwuschen Aug. und Sept.?

Ich weiß nicht …

Würde gerne helfen!

Danke, Deinem Sohn auch alles Gute!
Coco

Hi Coco

Deswegen soll er evtl ein Jahr zurück
gestellt werden. Kann das wirklich sein?

Ja. Aus dem (einfachen) Grunde, dass es sich ja offiziell nicht um ein Zurückstellen hanelt, sondern dass die andere Variante ein Vorziehen bedeuten würde. Da das Kind ja noch nicht volle 6 Jahre alt bei Schulbeginn ist, ist es einfach offiziell noch nicht dran und wird also „normalerweise“ noch nicht eingeschult. Es müssen gleichsam Gründe vorliegen, dass ein jüngeres , ein zu junges, Kind vorzeitig eingeschult wird! So gehen die Schulärztinnen, Pädagogen u.a. da ran - as muss man einfach so sehen. Wir hatten ein ähnliches Problem mit uneem Jüngsten, der wurde auch erst im September 6 damals. Wenn man sich also, mal ganz unaufgeregt, klarmacht, dass die Einschulung eines 5jährigen eine KANN-Variante darstellt, dann wird man die Sache evtl. anders sehen. Zumal wenn noch eine Geschichte dazu kömmt, wie das Artikel vertauschen in Eurem Fall.
Versteh mich nicht falsch, ICH argumentiere primär NICHT so, aber ich habe die Argumentation der Einschul-Beamten verstanden.
Gruß,
Branden

Hallo Coco,Er ist 6 Jahre, wird im Sept. 7

**Dann ist er doch schulreif und brauchen keinen Test zu machen. Oder hast Du dich im Alter um ein Jahr verhauen?

Gruß
gargas**

Hmm, danke für deine Antwort,

aber der Junge wird im Sept. 7 und wenn er noch ein Jahr länger warten muss, dann wird er gleich nach der Einschulung 8. Kann das sein?

Coco

Nein, genauso ist die Info des Vaters.

Dann ist das Kind schul pflichtig - zumindest hier in Niedersachsen

aber der Junge wird im Sept. 7 und wenn er noch ein Jahr
länger warten muss, dann wird er gleich nach der Einschulung
8. Kann das sein?

Ach so! Nee, das ist natürlich dann reichlich spät bzw. reichlich alt für die erste Klasse! Ich hatte jetzt mehr an 5 versus 6 gedacht statt fast 7 …
Da würde ich auch versuchen, ihn in der 1. JKlasse zu kriegen.
Gruß,
Branden

Hmm,

in Hessen steht beim Einschulungsalter 5-7. http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Daran wird es liegen. Er wäre noch 7 bei der Einschulung, würde dann aber 2 Wo später 8 werden. Das kann man einem Kind doch nicht antun. Da gibt es ja im Extremfall einen Altersunterschied von 3 Jahren in der Klasse …

Danke für Eure Infos!

Coco

Hallo,

ich nochmal… ist mit dem Test vielleicht die Einschulungsuntersuchung gemeint?

Da müssen die Kiddies auch Gegenstände und Mengen benennen.

Gruss Jess

ich nochmal… ist mit dem Test vielleicht die
Einschulungsuntersuchung gemeint?

Hallo!

Kann gut sein, ja.

Welche Gegenstände und Mengen könnten das denn sein?

Danke, Coco

Hallo,

das gleicht würde auch jedem „Kannkind“ passieren, dass erst mit 7 eingeschult wird und dann aus irgendwelchen Gründen ein Jahr wiederholt. So außergewöhnlich ist eine solche „Spreizung“ also auch nicht.
Allerdings bezweifle ich sehr, dass eine Zurückstellung nur aufgrund verwechselter Artikel erfolgt.
Da hat der Vater wohl nicht alles gesagt.

Gruß
Werner

Hallo,

in Hessen steht beim Einschulungsalter 5-7.

Daran wird es liegen. Er wäre noch 7 bei der Einschulung,
würde dann aber 2 Wo später 8 werden.

Nein, das kanns eigentlich nicht sein.
Der §58, um den es hier geht, lautet so:
§ 58
Beginn der Vollzeitschulpflicht

(1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Diese sind in den Monaten September / Oktober des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. […]
(Quelle: http://www.kultusministerium.hessen.de/ )
Der Stichtag ist immer der 1. August. Das Schuljahr beginnt am für das Schuljahr 2007/08 am 17.8.

Da gibt es ja im Extremfall einen
Altersunterschied von 3 Jahren in der Klasse …

Ich glaube, der Vater hat was falsch verstanden. Oder es liegen noch andere Probleme vor (z.B. kann ein Kind für ein Jahr vom Schulunterricht zurückgestellt werden, wenn es die deutsche Sprache nicht beherrscht - da kann es die Auflage geben, dass das Jahr genutzt werden muss, die Sprache zu lernen; das wird aber meistens nur für ältere Quereinsteiger angewandt).

Ganz generell: in einigen hessischen Schulen werden das Schuljahr 1 und 2 zusammenunterrichtet (es werden immer mehr). Der Altersunterschied von 3 Jahren ist also nicht so ungewöhnlich, sondern wird in manchen Schulen bewusst forciert.

Gruß
Elke

Hallo,

so die Aussage des Vaters.

Er hat was falsch verstanden oder nicht alles gesagt.

Ich war nicht bei dem Arzt oder dem
Prüfer dabei.
Er wird am 11.9. 7 Jahre alt, vielleicht liegt die Grenze
zwuschen Aug. und Sept.?

Wie oben in meinem Posting geschrieben, ist der Stichtag in Hessen der 1.8.
Alle Kinder, die vor dem 1.8.2001 geboren sind, sind schulpflichtig. Eine Zurückstellung ist in Ausnahmefällen möglich (z.B. wenn das Kind nicht deutsch spricht).

Gruß
Elke