Person A bezieht ALG I u Person B ALG II. Beide sind miteinander verheiratet. Gibt es irgend eine rechtliche Grundlage, dass das Arbeitsamt bzw die „Hartz IV-Stelle“ einen Vorschuss zahlen muss, wenn dies aus Sicht von Ehepaar AB notwendig sein sollte? Oder ist dies eine Kann-Regelung, die u.a. von der Laune des Sachbearbeiters im AA bzw der ARGE abhängt?
Hallo Mutschy,
wenn ich als Ehepaar es notwendig finde dass ich einen Vorschuss brauche um 1 Woche Malle zu finanzieren, muss der Sachbearbeiter die Notwendigkeit nicht unbedingt einsehen.
Vorschuss ist eine Kann-Bestimmung.
Ist die Notwendigkeit des Vorschusses aber OBJEKTIV gegeben, wird sich der Sachbearbeiter wohl erweichen lassen.
siehe auch hier: http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-23-en…
Person A bezieht ALG I u Person B ALG II. Beide sind
miteinander verheiratet. Gibt es irgend eine rechtliche
Grundlage, dass das Arbeitsamt bzw die „Hartz IV-Stelle“ einen
Vorschuss zahlen muss, wenn dies aus Sicht von Ehepaar AB
notwendig sein sollte?
Hallo Mutschy,
was sollen das für Gründe sein? Wenn beide im ständigen Leistungsbezug sind, kann ich mir das schlecht vorstellen.
Anders sieht es bei der Erstbeantragung von ALGI aus. Bei einer verzögerten Bearbeitungsdauer (von mehr als 4 Wochen glaub ich) und einem ersichtlichen Leistungsanspruch kann Vorschuss beantragt werden.
Grüße
Almut
PS. Je mehr Infos in der Frage, desto konkreter können die Antworten sein!!!
Danke!
Danke an alle, die gepostet haben. Ich wollte nur wissen, ob ein Vorschuss ne Kann- oder ne Muss-Leistung des AA bzw der ARGE ist. Meine Frage wurde beantwortet u dafür kriegt ein jeder sein * :o)