Vorschuss Rechtsanwalt & Abrechnung der Leistung

Nehmen wir mal an man hat ein unberichtigtes Mahnverfahren laufen und will sich dagegen wehren. Dabei wird ein RA konsultiert, der der Meinung ist (da es sich um mehrere Baustellen handelt), einen Pauschalpreis hierzu zu vereinbaren. Dabei will er aber ca. 20 % der Gesamtkosten bei Arbeitsbeginn erhalten. Ist diese Praxis üblich?

Dummerweise habe ich die Einwilligung unterschrieben. Was ist wenn ich Brago verlange oder von meinmer Absicht den RA zu beauftragen zurück trete. Wird dann die komplette Summe fällig?

Nehmen wir mal an man hat ein unberichtigtes Mahnverfahren
laufen und will sich dagegen wehren. Dabei wird ein RA
konsultiert, der der Meinung ist (da es sich um mehrere
Baustellen handelt), einen Pauschalpreis hierzu zu
vereinbaren. Dabei will er aber ca. 20 % der Gesamtkosten bei
Arbeitsbeginn erhalten. Ist diese Praxis üblich?

Ja, ein Vorschuss ist in der Praxis üblich. Meist sogar in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.

Dummerweise habe ich die Einwilligung unterschrieben. Was ist
wenn ich Brago verlange oder von meinmer Absicht den RA zu
beauftragen zurück trete. Wird dann die komplette Summe
fällig?

BRAGO gibt es nicht mehr, ab 01.07. ist es die RVG. Grundsätzlich hat sich der RA die Gebühren bereits verdient. Viele lassen allerdings mit sich handeln.