Vorschuss zurück zahlen

Hallo NG,

wenn man bei einer Urlaubspension einen Vorschuss
zahlen muss und man wird kurz vor der Reise z.B krank,
kann man dann den Vorschuss zurück verlangen?
Gibt es da Fristen, wieviel Tage vorher der Pensionsinhaber
über eine eventuelle Krankheit informiert werden muss,
um den vollen Umfang der Anzahlung zurück zu verlangen?

MfG Frank Uwe

Hallo Uwe,

die Antwort hängt vom Wortlaut des Vertrages bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Manche geben dem Gast ein Rücktrittsrecht, manche nur dann, wenn das Zimmer anderweitig vermietet werden kann, manche beschränken sich bei Rücktritt auf die Zahlung einer Pauschale.

Gruss
BM